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   BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06   

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BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06 (https://dejure.org/2009,4813)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06 (https://dejure.org/2009,4813)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2009 - 2 BvR 1615/06 (https://dejure.org/2009,4813)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs vor Ergehen einer Abgabeentscheidung nach § 106 Abs 2 S 2 AufenthG

  • Wolters Kluwer

    Angreifbarkeit von nichtbeschwerdefähigen und der Entscheidung in der Sache vorausgehenden gerichtlichen Entscheidungen mit einer Verfassungsbeschwerde; Angreifbarkeit eines Beschlusses nach § 106 Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit einer Verfassungsbeschwerde; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GG Art. 104 Abs. 2; FGG § 29 a
    D (A), Abschiebungshaft, Verfassungsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung, Anhörungsrüge, Auslegung, Zwischenentscheidung, Abgabebeschluss, Richtervorbehalt, rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 2; ; AufenthG § 106 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Abgabe des Verfahrens über die Fortdauer der Zurückweisungs- oder Abschiebungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 180
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die selbstständige Anfechtung einer gerichtlichen Zwischenentscheidung im Wege der Verfassungsbeschwerde nur dann zuzulassen, wenn ein dringendes schutzwürdiges Interesse daran besteht, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidung sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt werde (vgl. BVerfGE 1, 322 ).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    In den seltenen Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde dem Wortlaut nach nur gegen die Zurückweisung der Anhörungsrüge gerichtet ist, ergibt eine Auslegung des Rechtsschutzbegehrens regelmäßig, dass der Beschwerdeführer der Sache nach die Ausgangsentscheidung angreift (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, StraFo 2007, S. 370).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    Der verfassungsrechtlich gebotene fachgerichtliche Rechtsschutz bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 107, 395) kann effektiv nur durch das Gericht, das über die Fortdauer der Abschiebungshaft zu entscheiden hat, gewährt werden.
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    Der Sinn des Ausschlusses der Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen liegt darin, dass Verfassungsverstöße in der Regel noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    Der Grund für den Ausschluss fehlt allerdings, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll sicherstellen, dass der Betroffene nicht bloßes Objekt des Gerichtsverfahrens ist, sondern vor Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, zu Wort kommt, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 89, 28 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    Der Sinn des Ausschlusses der Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen liegt darin, dass Verfassungsverstöße in der Regel noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    Der Umstand, dass die Abgabe des Verfahrens nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG allein von Zweckmäßigkeitserwägungen abhängt (vgl. BayObLGZ 1999, 57 ) und nach dem Gesetzeswortlaut in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, wobei hier dahin gestellt bleiben kann, ob die Einräumung eines gerichtlichen Ermessens bei der Zuständigkeitsbestimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu vereinbaren ist (vgl. BVerfGE 118, 212 ), spricht nicht gegen die Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern unterstreicht sie.
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1615/06
    Nur der gesetzliche Richter darf eine Freiheitsentziehung anordnen (vgl. BVerfGE 14, 156 ).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

  • BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei

  • BayObLG, 26.02.1999 - 3Z AR 7/99

    Abgabe des Verfahrens über die Fortdauer von Abschiebungshaft

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 242/14

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der öffentlichen Zustellung eines

    (4) Schließlich war bereits zum früheren Recht in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Anfechtung von Zwischenentscheidungen ausnahmsweise möglich ist, wenn die Entscheidung in so einschneidender Weise in die Rechte des Betroffenen eingreift, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGK 15, 180; BVerfGE 101, 106; Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2013 - XII ZB 283/12 - FamRZ 2013, 1301 und vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276 mwN).
  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 122/15

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei

    Ob diesem dabei im Hinblick auf den gesetzlichen Richter überhaupt ein Ermessen eingeräumt werden darf, wie es in der Vorschrift vorgesehen ist, erscheint zweifelhaft (BVerfGK 15, 180, 185).

    (5) Die von dem Betroffenen zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGK 15, 180) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12

    Verfahrenspflegschaft: Anfechtbarkeit der Feststellung der Erforderlichkeit

    Nur im Ansatz zutreffend stellt die Rechtsbeschwerde dar, dass eine Anfechtung von Zwischenentscheidungen ausnahmsweise möglich ist, wenn diese in so einschneidender Weise in die Rechte des Betroffenen eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGK 15, 180; BVerfGE 101, 106; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276 mwN).
  • BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Entscheidung eines

    Dies gilt allerdings nicht, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; BVerfGK 15, 180 ).
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des

    Eine Anhörung wäre zwar erforderlich gewesen (vgl. dazu BVerfGK 15, 180, 184).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 39/19

    Sicherungshaft: Notwendigkeit näherer Erläuterungen zum Zeitaufwand für Buchung

    Die Abgabe des Verfahrens hängt nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG allein von Zweckmäßigkeitserwägungen ab (vgl. BVerfG, InfAuslR 2009, 249, 250).

    Denn eine sachgerechte Entscheidung über eine Verfahrensabgabe erfordert die Kenntnis der durch sie berührten Interessen des Betroffenen (vgl. BVerfG, InfAuslR 2009, 249, 250; BeckOK AuslR/Brinktrine [1.8.2019], § 106 AufenthG Rn. 9; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 106 AufenthG Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 4 S 1383/10

    Ablehnung der Aktenübersendung an die Kanzlei des bevollmächtigten Rechtsanwalts

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage, wann eine fachgerichtliche Zwischenentscheidung ausnahmsweise tauglicher Beschwerdegegenstand für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren sein kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.10.1951 - 1 BvR 23/51 -, BVerfGE 1, 9 und vom 28.05.1952 - 1 BvR 213/51 -, BVerfGE 1, 322, zusammengefasst im Beschluss vom 05.03.2009 - 2 BvR 1615/07 -, InfAuslR 2009, 249), betrifft nur verfassungsprozessuale Fragen, aber nicht die Notwendigkeit fachgerichtlicher Überprüfung einer Zwischenentscheidung durch die höhere Instanz.
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 15 Sa 4/12

    Abgabe nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Der Senat weist für das weitere Verfahren darauf hin, dass das Amtsgericht Essen für den Fall, dass nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens eine Entscheidung über die Fortdauer der Abschiebehaft zu treffen ist, vor einer Abgabe an ein anderes Gericht dem Betroffenen rechtliches Gehör gewähren muss (BVerfG InfAuslR 2009, 249).
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