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   BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07   

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BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 (https://dejure.org/2009,819)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 (https://dejure.org/2009,819)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 (https://dejure.org/2009,819)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Zulässigkeit von Wohnungsprostitution im Geltungsbereich einer Sperrbezirksverordnung; Verfassungsmäßigkeit des Art. 297 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB); Anwendungsbereich des Art. 103 Abs. 2 GG; Anforderungen ...

  • Judicialis

    EGStGB Art. 297 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 80 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Sperrbezirksverordnung und der darauf gegründeten Versagung der Genehmigung zur Nutzung einer Wohnung zur Wohnungsprostitution

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich unbedenklich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsprostitution und Sperrbezirksverordnungen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich unbedenklich

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 297 EGStGB, Art. 12, 14, 80, 103 Abs. 2 GG
    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage für Sperrgebietsverordnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 377
  • NVwZ 2009, 905
  • DVBl 2009, 841
  • DÖV 2009, 634
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (53)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07
    Handlungen und Zustände, die eine enge Beziehung zum Geschlechtsleben haben, könnten Belange des Allgemeinwohls insbesondere dann beeinträchtigen, wenn durch einen Öffentlichkeitsbezug andere Personen, die hiervon unbehelligt bleiben wollten, erheblich belästigt würden; dies gelte insbesondere für die Begleitumstände der Prostitution, die Dritte in schutzwürdigen Interessen berührten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2008 - 1 S 2256/07 -, [...], Rn. 61).

    Vielmehr haben diese - auch schon vor Erlass des Prostitutionsgesetzes - den unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Anstandes dahingehend konkretisiert, dass der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes gerechtfertigt sein kann, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, S. 472 ; Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, NVwZ-RR 2004, S. 470 ; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 11 KN 4073/01 -, [...], Rn. 45 ff.) und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 1978 - I 2576/77 -, DÖV 1978, S. 848 ; Urteil vom 15. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 72 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 1990, a.a.O., S. 472).

    Auch die Rechtsprechung nimmt mittlerweile an, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2002 - 6 C 16/02 -, NVwZ 2003, S. 603 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 59 m.w.N.).

    Darüber hinaus geht die Behauptung der Widersprüchlichkeit der Rechtsordnung auch deswegen fehl, weil der im Erlass des Prostitutionsgesetzes zum Ausdruck kommende Anschauungswandel in diesem Bereich ein beachtlicher Gesichtspunkt bei der dem Normgeber und den Verwaltungsgerichten in Anwendung und Auslegung einfachen Rechts obliegenden Prüfung sein kann, ob und in welchem Umfang Sperrbezirke auf der Grundlage von Art. 297 EGStGB ausgewiesen werden dürfen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Oktober 2005 - 12 C 11236/05 -, [...], Rn. 19 ff.), und so auch eine veräußerlichte Beurteilung je nach Umständen zu einem verschieden restriktiven Verständnis des öffentlichen Anstandes führen mag (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 61 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07
    Der Beschwerdeführer hat weder dargelegt, dass es sich bei der geplanten Vermietung von Räumen zum Zweck der Wohnungsprostitution für ihn um eine Tätigkeit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG handelt, die auf Erwerb gerichtet und auf Dauer angelegt ist sowie der Schaffung und Erhaltung seiner Lebensgrundlage dienen soll (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 105, 252 ; 110, 304 ; 111, 10 ), noch ausgeführt, dass ihm hinsichtlich der Wohnung, auf die sich der Bauvorbescheid bezieht, eine von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition zukommt.

    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 70, 1 ; 78, 155 ; 85, 248 ; 103, 1 ; 111, 10 ; 117, 163 ).

    Sowohl im Hinblick auf die Geeignetheit als auch in Bezug auf die Erforderlichkeit einer Maßnahme kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 81, 156 ; 109, 64 ; 111, 10 ; 115, 276 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 C 11236/05

    Unwirksamkeit eines Prostitutionsverbotes durch Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07
    Darüber hinaus geht die Behauptung der Widersprüchlichkeit der Rechtsordnung auch deswegen fehl, weil der im Erlass des Prostitutionsgesetzes zum Ausdruck kommende Anschauungswandel in diesem Bereich ein beachtlicher Gesichtspunkt bei der dem Normgeber und den Verwaltungsgerichten in Anwendung und Auslegung einfachen Rechts obliegenden Prüfung sein kann, ob und in welchem Umfang Sperrbezirke auf der Grundlage von Art. 297 EGStGB ausgewiesen werden dürfen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Oktober 2005 - 12 C 11236/05 -, [...], Rn. 19 ff.), und so auch eine veräußerlichte Beurteilung je nach Umständen zu einem verschieden restriktiven Verständnis des öffentlichen Anstandes führen mag (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 61 m.w.N.).

    Ihre Belange, insbesondere wenn ein Sperrbezirk festgelegt werden soll, in dem bisher mangels Sperrbezirksverordnung der Prostitution nachgegangen worden ist, sind beim Erlass von Sperrbezirksverordnungen sowie bei der gerichtlichen Kontrolle dieser zu berücksichtigen (vgl OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Oktober 2005, a.a.O. Rn. 21).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Der Gesetzgeber darf Berufsausübungsregelungen treffen, wenn diese durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfG, NVwZ 2009, 905, 907 [juris Rn. 22] mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 410/14

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Legt der Verordnungsgeber einen Bereich als Sperrgebiet fest, in dem bisher mangels Sperrgebietsverordnung der Prostitution nachgegangen worden ist, hat er bei der Ausweisung der Toleranzzonen die Belange der betroffenen Prostituierten zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 -, BVerfGK 15, 377).

    Da die Wohnungsprostitution im Gebäude ... ... nach der bisherigen Sperrbezirksverordnung erlaubt war, hatte der Verordnungsgeber bei deren Ersetzung durch die angefochtene Sperrgebietsverordnung Veranlassung, sich mit den einem Verbot der Prostitutionsausübung speziell in diesem Gebäude entgegenstehenden Belangen konkret auseinanderzusetzen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 03.07.1995, a.a.O.; vgl. auch BVerfG , Beschl. v. 28.04.2009 - 1 BvR 224/07 -, BVerfGK 15, 377).

    Diese Vorschriften sind ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels in der Bewertung der Prostitution und des am 01.01.2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3983) mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar und bilden daher weiterhin eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Sperrgebietsverordnung (vgl. BVerfG , Beschl. v. 28.04.2009, a.a.O.; Senat, Urt. v. 15.12.2008, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 17.12.2014 - 6 C 28.13 -, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 105).

    Im Gegenteil war die bislang faktisch geduldete Wohnungsprostitution trotz ihrer geringeren öffentlichen Sichtbarkeit (vgl. dazu HessVGH, Beschl. v. 19.02.1990, a.a.O.; BVerfG , Beschl. v. 28.04.2009, a.a.O.) in der Vergangenheit mit prostitutionstypischen Begleiterscheinungen verbunden, wie aus den vom Antragsgegner vorgelegten Anliegerbeschwerden und Polizeiberichten hervorgeht.

    Ihre Belange, insbesondere wenn ein Sperrgebiet festgelegt werden soll, in dem bisher mangels Sperrgebietsverordnung der Prostitution nachgegangen worden ist, sind jedoch beim Erlass von Sperrgebietsverordnungen sowie bei deren gerichtlicher Kontrolle zu berücksichtigen (vgl. BVerfG , Beschl. v. 28.04.2009, a.a.O.; OVG RP, Urt. v. 10.10.2005 - 12 C 11236/05 -, GewArch 2006, 262).

    Die durch den Verordnungsgeber vorgenommene Ausweisung von Toleranzzonen ist daher darauf zu überprüfen, ob sie sich unter Abwägung aller betroffenen Rechtspositionen und öffentlichen Belange als verhältnismäßig erweist (vgl. BVerfG , Beschl. v. 28.04.2009, a.a.O.).

    Die Wohnungsprostitution ist, auch wenn Belästigungen der Anwohner, milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter sowie das Anfahren und Abfahren der Freier als sichtbare Begleiterscheinungen der Prostitution für diesen Bereich nicht von vornherein als ausgeschlossen betrachtet werden können, typischerweise weniger auffällig als die Straßen- und Bordellprostitution (vgl. HessVGH, Beschl. v. 19.02.1990, a.a.O.; BVerfG , Beschl. v. 28.04.2009, a.a.O.).

    Dieser geringeren öffentlichen Sichtbarkeit der Wohnungsprostitution hätte das Regierungspräsidium beim Ausgleich der betroffenen Belange Rechnung tragen müssen (vgl. BVerfG , Beschl. v. 28.04.2009, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 252/19

    Normenkontrollantrag des Betreibers eines sog. "Laufhauses" gegen die Festlegung

    [vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905, wonach die Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Sperrbezirksverordnung ansonsten jegliche den Verordnungsgeber lenkende und seine Entscheidungsbefugnis eingrenzende Wirkung verlieren.] Verstanden als Norm, die allein der Durchsetzung von Moralvorstellungen diene, wäre die Vorschrift verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt.

    [vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905].

    [vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2014 - 6 C 28.13 -, KommJur 2015, 158, und Beschluss vom 16.5.2017 - 4 B 24.16 -, BauR 2017, 1498, dort in Abgrenzung zu den anderen Zwecksetzungen unterliegenden bauplanungsrechtlichen Befugnissen der Gemeinden für einen Ausschluss nach § 1 Abs. 9 BauNVO] Diese Ermächtigungsgrundlage selbst unterliegt auch wegen des Tatbestandsmerkmals des "öffentlichen Anstands" insbesondere mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die grundrechtlichen Gewährleistungen der Art. 12 [vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 20.11.2001 - C-268/99 -, NVwZ 2002, 326, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen im gemeinschaftsrechtlichen Verständnis angesehen werden kann, sowie BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, wonach der Erlass einer Sperrgebietsverordnung sowohl für Prostituierte als auch für sonstige Personen, die im Umfeld der Prostitution eine berufliche Tätigkeit entfalten, eine Berufsausübungsregelung darstellt; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, Betriebsuntersagung CORONA, bei Juris und auf der Homepage des Gerichts] zugunsten von Prostituierten und "prostitutionsakzessorischen Gewerbetreibenden" nach einschlägiger Rechtsprechung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    [vgl. auch hierzu BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905] Nach dem Wortlaut des Art. 297 Abs. 1 EGStGB setzt der Erlass eines Prostitutionsverbots auch nicht voraus, dass die Ausübung der Prostitution eine im konkreten Einzelfall feststellbare Belästigung der Öffentlichkeit durch deren Begleiterscheinungen des Gewerbes hervorruft.

    [vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905, wonach die Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Sperrbezirksverordnung ansonsten jegliche den Verordnungsgeber lenkende und seine Entscheidungsbefugnis eingrenzende Wirkung verlieren.].

    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905] Vor dem Hintergrund ist auch der unbestimmte Rechtsbegriff des öffentlichen Anstands dahingehend zu konkretisieren, dass der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zu dessen Schutz gerechtfertigt sein kann, wenn aufgrund der jeweiligen Eigenart des Gebiets eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt.

    [vgl. auch dazu BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905, mit einer entsprechenden Zusammenfassung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung] Davon konnte für das Umfeld des Hauptbahnhofs, in dem auch das vom Antragsteller betriebene "Laufhaus" liegt, nach gegenwärtigem Erkenntnisstand beziehungsweise nach dem von der Antragsgegnerin bis zum Erlass ihrer Verordnung ermittelten Sachstand nicht ausgegangen werden.

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

    Es genügt, dass sich die gesetzlichen Vorgaben mit Hilfe allgemeiner Auslegungsregeln erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Entstehungsgeschichte des Gesetzes (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 u. a. - BVerfGE 150, 1 Rn. 201 ff.; Kammerbeschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 - BVerfGK 15, 377 = juris Rn. 14, jeweils m. w. N.).
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Sie ist ferner nach ihrem Vortrag bei Fortdauer der Schließung in existenzgefährdender Weise und damit in ihrem Grundrecht aus Art. 14 GG beziehungsweise in der Freiheit zur unternehmerischen Betätigung (Art. 12 GG) [vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 20.11.2001 - C-268/99 -, NVwZ 2002, 326, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen im gemeinschaftsrechtlichen Verständnis angesehen werden kann, sowie BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, wonach der Erlass einer Sperrgebietsverordnung sowohl für Prostituierte als auch für sonstige Personen, die im Umfeld der Prostitution eine berufliche Tätigkeit entfalten, eine Berufsausübungsregelung darstellt; ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.6.2020 - 2 C 252/19 -, , Juris] betroffen.
  • BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14

    Altgesellenregelung; Ausübungsberechtigung; Ausnahmebewilligung; illegaler

    Es verpflichtet den Gesetzgeber zur Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit der von ihm getroffenen Regelungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04, 2434/04 - BVerfGE 119, 331 ; Kammerbeschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 - BVerfGK 15, 377 ).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Der Gesetzgeber darf Berufsausübungsregelungen treffen, wenn diese durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfG, NVwZ 2009, 905, 907 [juris Rn. 22] mwN).
  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    Der Gesetzgeber darf Berufsausübungsregelungen treffen, wenn diese durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfG, NVwZ 2009, 905, 907 [juris Rn. 22] mwN).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 KN 284/21

    Abstrakte Gefahr; Baurecht; öffentlicher Anstand; ordnungsrechtliches Verbot;

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Verständnis der Norm bestehen nicht (BVerfG, Beschl. v. 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 - juris Rn. 16; Senatsurt. v. 24.10.2002 - 11 KN 4073/01 - juris Rn. 37; OVG NRW, Urt. v. 11.8.2015 - 5 A 1188/13 - juris Rn. 50).

    Diese Vorgabe wirkt sich sowohl im Rahmen des Entschließungsermessens aus, also bei der Entscheidung, ob überhaupt eine Sperrbezirksverordnung erlassen werden soll, als auch auf Ebene des Auswahlermessens, d.h. bei der Frage, wie weit in räumlicher und sachlicher Hinsicht die Prostitution bzw. die verschiedenen Prostitutionsarten beschränkt werden sollen, etwa, ob einer geringeren öffentlichen Sichtbarkeit der Wohnungsprostitution Rechnung getragen werden soll (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 - juris Rn. 27).

    Ein Prostitutionsverbot auf Grundlage des Art. 297 Abs. 1 EGStGB muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen, weil die Betätigungsmöglichkeiten der Prostituierten durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt sind (BVerfG, Beschl. v. 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 - juris Rn. 22 und 27; BVerwG, Beschl. v. 22.3.2016 - 6 B 42/15 - juris Rn. 11).

    Weil die Prostitutionsausübung von Art. 12 Abs. 1 GG geschützt ist, sind aber auch die Belange der Prostitutionsbetriebe, insbesondere wenn ein Sperrgebiet festgelegt werden soll, in dem bisher mangels Sperrbezirksverordnung der Prostitution nachgegangen worden ist, beim Erlass von Sperrbezirksverordnungen sowie bei deren gerichtlicher Kontrolle zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 - juris Rn. 21 ff.; OVG RP, Urt. v. 10.10.2005 - 12 C 11236/05 - juris Rn. 19; VGH BW, Urt. v. 23.3.2016 - 1 S 410/14 - juris Rn. 95).

    Zwar ist in der Rechtsprechung pauschal von "sozialen Einrichtungen" die Rede, welche - neben weiteren Nutzungen wie Schulen, Kindergärten, Kirchen - die Schutzbedürftigkeit von Gebieten begründeten (so etwa BVerfG, Beschl. v. 28.4.2009 -1 BvR 224/07 - juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 17.12.2014 - 6 C 28/13 - juris Rn. 13; Senatsurt. v. 24.10.2002 - 11 KN 4073/01 - juris Rn. 45 ff.).

  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12

    Kein Verbot öffentlich nicht wahrnehmbarer Wohnungsprostitution

    § 2 der Verordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes in Frankfurt am Main ist bundesrechtskonform dahin auszulegen, dass die dort beschriebene Prostitutionsausübung, soweit es sich um sog. Wohnungsprostitution handelt, außerhalb der Toleranzzonen nur noch dann verboten ist, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und eine in dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2009 - 1 BvR 224/07 - definierte "milieubedingte Unruhe" befürchten lässt.

    Den mit Schreiben seiner Bevollmächtigten vom 12. Oktober 2011 am folgenden Tage eingelegten Widerspruch gegen diese Untersagungsverfügung hat der Kläger unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung, insbesondere den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 -, im wesentlichen mit der Auffassung begründet, nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahre 2002 könne unter Berücksichtigung der gewandelten gesellschaftlichen Ansichten die bloße Prostitutionsausübung außerhalb einer in der Sperrgebietsverordnung ausgewiesenen Toleranzzone nicht mehr ohne Weiteres als Störung der öffentlichen Sicherheit angesehen werden.

    Zwar macht das Prostitutionsgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem im Zulassungsantrag zitierten Kammerbeschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 - (EuGRZ 2009, 265 = NVwZ 2009, 905 = juris Rn. 11; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 C 6.02 -, NVwZ 2004, 743 = juris Rn. 9 m.w.N.) festgestellt hat, die weiterhin gültige Verordnungsermächtigung in Art. 297 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EGStGB nicht obsolet; dieses Gesetz und der darin manifestierte Wandel der gesellschaftlichen Akzeptanz der Prostitution verbieten es jedoch, bei der Anwendung dieser Bestimmung allein ihre Ausübung außerhalb ausgewiesener Toleranzzonen ohne konkrete Bewertung daraus resultierender schädlicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft, insbesondere auf dort lebende Jugendliche und Kinder als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung einzustufen (BVerf., a.a.O.):.

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20

    Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht;

  • BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 28.13

    Keine Einschränkung der Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 5 A 1188/13

    Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19

    Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken (Art. 297 EGStGB)

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 5.22

    Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der

  • VG Minden, 22.07.2014 - 11 K 3847/13

    Kostenregelung bei übereinstimmender Erledigterklärung des Verfahrens in der

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 4.22

    Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 1 M 416/15

    Ordnungsrecht-Verbot der Prostitution

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2009 - 5 B 464/09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ordnungswidrigen Werbung für entgeltliche

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 70/20

    Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken (Art. 297 EGStGB)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 8 S 205/14

    Regelung der Zulässigkeit von bordellartigen Betrieben in einem Bebauungsplan;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - 5 B 892/11

    Keine einstweilige Anordnung gegen Sperrbezirksverordnung in Dortmund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - 13 B 1282/19

    Anordnung der Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierter und der Wahrnehmung der

  • BVerwG, 22.03.2016 - 6 B 42.15

    Einschränkung der Straßenprostitution durch Sperrgebietsverordnung;

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 6.22

    Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports mit zugelassener Ausnahme durch

  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 446/20

    Corona; Covid-19; Ladenschließung; Bestimmtheit; Gleichbehandlung

  • BVerwG, 07.03.2016 - 6 C 60.14

    Waffenbesitzkarte; waffenrechtliches Bedürfnis von Jägern; Besitzverbot für

  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 77-II-11

    Abstrakte Normenkontrolle zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und Sächsischen

  • OVG Sachsen, 22.12.2020 - 3 B 438/20

    Corona; Einzelhandel; Schließung; Entschädigung

  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 ZB 13.2246

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines

  • VerfG Brandenburg, 25.05.2016 - VfGBbg 51/15

    Die institutionelle Garantie der Hochschulselbstverwaltung in der

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten

  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 17.11

    Krankenhausfinanzierung; Plankrankenhäuser; Krankenhausträger; Förderung der

  • VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 16 K 2082/11

    Straßenprostitution; Straßenstrich; Prostitution; Sperrbezirk;

  • BVerwG, 29.07.2021 - 5 C 18.19

    Kein Ausschluss der Beihilfefähigkeit für extrakorporale Maßnahmen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - 13 B 1986/21

    2Gplus-Regelung für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen vorläufig außer

  • VG Saarlouis, 25.10.2017 - 5 K 1626/16

    Bauvorbescheid für bordellartigen Betrieb in Gemeinden mit bis zu 35.000

  • BVerwG, 07.03.2016 - 6 C 59.14

    Bedürfnis eines Jägers an dem Erwerb und Besitz von Schusswaffen;

  • VG Gelsenkirchen, 18.07.2011 - 16 L 529/11

    Straßenstrich in Dortmund bleibt "geschlossen"

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2021 - 2 D 1/20

    Einstufung der sog. Wohnungsprostitution bauplanungsrechtlich als gewerbliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10560/13

    Bauvorbescheid; Einfügen in nähere Umgebung; Wohnungsprostitution; bordellartiger

  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 18.11

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10558/13

    Baugebietsverträglichkeit; bordellartiger Betrieb; Typisierung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 7 C 11054/15

    Straßenprostitution in Koblenz: Sperrgebietsverordnung rechtmäßig

  • VGH Bayern, 22.12.2015 - 22 ZB 15.2513

    Selbstständige Tätigkeit, Schachlehrer, Gewerbe

  • BVerwG, 23.02.2023 - 3 B 4.22

    Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nach dem Rettungsdienstgesetz

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 14 BV 13.470

    Der (weitgehende) Leistungsausschluss für persönliche Behandlungen durch nahe

  • VG Stuttgart, 20.03.2023 - 4 K 1128/21

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung der Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 S. 1

  • VG Köln, 07.10.2010 - 20 L 1264/10

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Sperrbezirksverordnung

  • OVG Sachsen, 08.03.2013 - 4 A 420/11

    Anspruch auf Ausgleich von Sonderlasten für das Jahr 2005 bzgl. der Entstehung

  • VG Stuttgart, 20.01.2022 - 4 K 4328/20

    Ablehnung einer Erlaubnis nach ProstSchG § 12 Abs 1 S 1 aus

  • VG Augsburg, 11.09.2013 - Au 4 K 13.43

    Keine Baugenehmigung bei Prostitutionsverbot; Fortgeltung der SperrgebietsVO im

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