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   BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09   

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BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09 (https://dejure.org/2009,5310)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09 (https://dejure.org/2009,5310)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 1 BvR 1969/09 (https://dejure.org/2009,5310)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei unzutreffender Bezeichnung der normativen Grundlage einer Entscheidung durch ein Gericht; Rechtmäßigkeit einer Versagung des Kostenerstattungsanspruchs i.F.d. vollen Obsiegens bei der Geltendmachung von eigenen Rechten; Vornahme einer ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; SGG § 193 Abs. 2; ; SGB II § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung über die Auslagenerstattung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 245
  • NZS 2010, 384
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    Maßgebend sollen dabei vor allem die mutmaßlichen Erfolgsaussichten der Klage sein (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R -, [...], Rn. 5; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 193 Rn. 13 m.w.N.; Groß, in: Lüdtke, Handkommentar-SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 23 m.w.N.).

    Diese sonstigen Gesichtspunkte werden meist unter den Begriffen des "Veranlassungsprinzips" oder des "Veranlassungsgrundsatzes" zusammengefasst (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R -, [...], Rn. 5; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 193 Rn. 12b m.w.N.; Groß, in: Lüdtke, Handkommentar-SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 20, 22 f.; Straßfeld, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 8).

    Danach kann die Behörde zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten des Klägers verpflichtet sein, obwohl die Klage ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre, weil sie zum Beispiel durch eine unzutreffende Begründung des angefochtenen Bescheids oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung Anlass für die Klageerhebung gegeben hat (vgl. BSGE 88, 274 ; BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R -, [...], Rn. 8).

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    aa) Die nach § 193 Abs. 1 SGG zu treffende Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander - außergerichtliche - Kosten zu erstatten haben, liegt mangels besondere Regelungen über den Inhalt der zu treffenden Entscheidung im sachgemäßen Ermessen des Gerichts; die Regelungen der §§ 91 ff. ZPO finden keine unmittelbare Anwendung (vgl. BSG, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 7 RAr 2/91 -, [...], Rn. 3 f.; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 193 Rn. 12; Knittel, in: Hennig, SGG, § 193 Rn. 22 ; Groß, in: Lüdtke, Handkommentar-SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 20).

    Umgekehrt kann der Kläger seine Kosten selbst zu tragen haben, obwohl er in der Hauptsache obsiegt hat oder hätte (vgl. BSG, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 7 RAr 2/91 -, [...], Rn. 4).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die von ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zum Willkürverbot etwa BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ).

    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 87, 273 , jeweils m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2008 - L 7 B 311/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    So wird auch vertreten, dass eine Kostentragung der beklagten Behörde zu Lasten eines an sich erfolgreich gebliebenen Klägers im Einzelfall ausgeschlossen sein kann, wenn es dem Kläger möglich und zumutbar gewesen ist, ein Gerichtsverfahren zur Verwirklichung seines Anspruchs zu vermeiden (vgl. Straßfeld, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 9), insbesondere auf die frühzeitige Einlegung eines an sich zulässigen Rechtsbehelfs zu verzichten (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 19 B 98/07 AS -, [...], Rn. 14, 16; Beschluss vom 14. April 2008 - L 7 B 311/07 AS -, [...], Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2008 - L 19 B 98/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    So wird auch vertreten, dass eine Kostentragung der beklagten Behörde zu Lasten eines an sich erfolgreich gebliebenen Klägers im Einzelfall ausgeschlossen sein kann, wenn es dem Kläger möglich und zumutbar gewesen ist, ein Gerichtsverfahren zur Verwirklichung seines Anspruchs zu vermeiden (vgl. Straßfeld, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 9), insbesondere auf die frühzeitige Einlegung eines an sich zulässigen Rechtsbehelfs zu verzichten (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 19 B 98/07 AS -, [...], Rn. 14, 16; Beschluss vom 14. April 2008 - L 7 B 311/07 AS -, [...], Rn. 10).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die von ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zum Willkürverbot etwa BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    Andernfalls wäre dem aus dem Gleichheitssatz und dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz, dass für die Verfahrensbeteiligten eine vergleichbare Kostensituation geschaffen und das Risiko am Verfahrensausgang gleichmäßig verteilt werden soll (vgl. dazu BVerfGE 35, 283 ; 52, 131 ; 74, 78 ), nicht genügt.
  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    Es fehlt bereits an der erforderlichen Bildung geeigneter Vergleichsgruppen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 -, [...], Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 -, [...], Rn. 11).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    Es fehlt bereits an der erforderlichen Bildung geeigneter Vergleichsgruppen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 -, [...], Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 -, [...], Rn. 11).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die von ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zum Willkürverbot etwa BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

  • LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08

    Bestandskraft und einstweiliger Rechtsschutz

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11

    Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der

    Dem Beschwerdeführer obliegt es bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot darzulegen, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfGK 15, 59 ; 16, 245 ; 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6) und inwieweit es sich bei den von ihm gebildeten Vergleichsgruppen um im Wesentlichen gleiche Sachverhalte handelt (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung der Rente aus der

    aa) Bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot obliegt es dem Beschwerdeführer darzulegen, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfGK 16, 245 ; 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR

    Dem Beschwerdeführer obliegt es, bei der Rüge eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz darzulegen, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfGK 16, 245 ; 18, 328 ) und inwieweit es sich bei den von ihm gebildeten Vergleichsgruppen um im Wesentlichen gleiche Sachverhalte handelt (BVerfGE 130, 151 ).
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