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   BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07   

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https://dejure.org/2009,763
BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07 (https://dejure.org/2009,763)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.2009 - 2 BvL 4/07 (https://dejure.org/2009,763)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 2009 - 2 BvL 4/07 (https://dejure.org/2009,763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 62 EStG

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 62 Abs 2 EStG idF vom 13.12.2006 mit dem GG - Mangelnde Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bei Zweifeln bzgl der Zulässigkeit der Klage vor dem FG und lückenhaften Feststellungen zum Sachverhalt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit einer Anspruchsberechtigung von Ausländern zum Bezug von Kindergeld bei gestatteten oder geduldeten Aufenthalt von über drei Jahren; Vorliegen eines verfestigten Aufenthaltes aus tatsächlichen Gründen trotz Erwerbslosigkeit und trotz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 Bst. b, GG Art. 3 Abs. 1
    Kindergeld, Vorlagebeschluss, Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; EStG § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit einer Anspruchsberechtigung von Ausländern zum Bezug von Kindergeld bei gestatteten oder geduldeten Aufenthalt von über drei Jahren; Vorliegen eines verfestigten Aufenthaltes aus tatsächlichen Gründen trotz Erwerbslosigkeit und trotz ...

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer - Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmässigkeit von § 62 Abs. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Vorlage des Finanzgerichts Köln zur Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 EStG (Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Vorlage

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer entschieden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 349
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    a) Die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich ist (vgl.BVerfGE 11, 330 ; 121, 233 ; stRspr).

    Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich (vgl.BVerfGE 81, 40 ; 121, 233 ).

    Der Vorlagebeschluss muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl.BVerfGE 7, 171 ; 121, 233 ).

  • BFH, 11.12.2001 - VI R 19/01

    Zulässigkeit der Klage; ladungsfähige Anschrift

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Aus der in § 65 Abs. 1 FGO statuierten Obliegenheit zur Bezeichnung des Klägers in der Klageschrift folgt nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - VI R 19/01 -, BFH/NV 2002, S. 651; FG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 3 K 200/08 -, juris; siehe auch: Bartone, in: Kühn/v. Wedelstädt, AO/FGO, 19. Aufl. 2008, § 65 FGO Rn. 2).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte ist einzugehen (vgl.BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte ist einzugehen (vgl.BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).
  • FG Hamburg, 31.10.2008 - 3 K 200/08

    Finanzgerichtsordnung / (Abkommens-)Kindergeld: Zweifel an Klägerwohnsitz /

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Aus der in § 65 Abs. 1 FGO statuierten Obliegenheit zur Bezeichnung des Klägers in der Klageschrift folgt nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - VI R 19/01 -, BFH/NV 2002, S. 651; FG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 3 K 200/08 -, juris; siehe auch: Bartone, in: Kühn/v. Wedelstädt, AO/FGO, 19. Aufl. 2008, § 65 FGO Rn. 2).
  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Köln vom 9. Mai 2007 - 10 K 1690/07 -.
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich (vgl.BVerfGE 81, 40 ; 121, 233 ).
  • BFH, 06.03.2001 - IX R 98/97

    Bezeichnung des Klägers; Angabe der ladungsfähigen Anschrift

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Der Kläger hat vielmehr auch dafür Sorge zu tragen, dass er durch die Angabe seines tatsächlichen Wohnortes und Lebensmittelpunktes für das Gericht erreichbar bleibt (BFH, Urteil vom 6. März 2001 - IX R 98/97 -, BFH/NV 2001, S. 1273; Sächs. FG, Urteil vom 26. März 2002 - 7 K 1573/00 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    a) Die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich ist (vgl.BVerfGE 11, 330 ; 121, 233 ; stRspr).
  • FG Sachsen, 26.03.2002 - 7 K 1573/00

    Zum Umfang der Nachweispflicht für Dienstreisen und Familienheimfahrten;

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Der Kläger hat vielmehr auch dafür Sorge zu tragen, dass er durch die Angabe seines tatsächlichen Wohnortes und Lebensmittelpunktes für das Gericht erreichbar bleibt (BFH, Urteil vom 6. März 2001 - IX R 98/97 -, BFH/NV 2001, S. 1273; Sächs. FG, Urteil vom 26. März 2002 - 7 K 1573/00 -, juris).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Diese Vorlage ist vom BVerfG durch Beschluss vom 6.11.2009 (2 BvL 4/07, juris) als unzulässig verworfen worden.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Diese Vorlage ist vom BVerfG durch Beschluss vom 6.11.2009 (Az 2 BvL 4/07, juris) als unzulässig verworfen worden.
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Die Vorlage des FG Köln vom 09.05.2007 hat es für unzulässig erklärt, da die Entscheidungserheblichkeit und die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm nicht hinreichend dargelegt worden seien (BVerfG, Beschluss vom 06.11.2009, 2 BvL 4/07, BFH/NV 2010, 153).
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