Rechtsprechung
   BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15019
BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08 (https://dejure.org/2009,15019)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08 (https://dejure.org/2009,15019)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2009 - 1 BvR 3324/08 (https://dejure.org/2009,15019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten der Bevollmächtigten wegen Erhebung zahlreicher Verfassungsbeschwerden ohne auf die konkreten Verfahren ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung; Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) wegen sinnentleerter Inanspruchnahme der Arbeitskapazität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung; Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ( BVerfGG ) wegen sinnentleerter Inanspruchnahme der Arbeitskapazität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 409
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02

    Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 [114]; BVerfGK 1, 222 [223]; stRspr).
  • BSG, 10.11.2008 - B 13 R 319/08 B
    Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. F ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. C ... - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 10. November 2008 - B 13 R 319/08 B -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juni 2008 - L 6 RA 59/03 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Juni 2003 - S 3 RA 6943/01 * 4 -, d) die zugrunde liegenden Bescheide der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - 59 110227 F 017 -, 2. mittelbar gegen die zugrunde liegenden Gesetze hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 24. November 2009 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08
    Von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinander setzt und keine offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerden einreicht, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1996 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 [1274]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 [114]; BVerfGK 1, 222 [223]; stRspr).
  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Zum einen hat das Landgericht die Zulässigkeitsanforderungen aus den vom Oberlandesgericht dargelegten Gründen überspannt, indem es den Antrag des Beschwerdeführers nicht hinreichend am Rechtsschutzziel orientiert ausgelegt hat, so dass die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit dem Beschwerdeführer schon deswegen nicht entgegengehalten werden kann (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 16, 409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 11, 18; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).
  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Wenn das Fachgericht die betreffenden Zulässigkeitsanforderungen in verfassungswidriger Weise - etwa unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes oder das Willkürverbot - überspannt hat, kann die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit einem Beschwerdeführer nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 16, 409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 11, 18; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf (Hrsg.), BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).
  • BVerfG, 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08

    Missbrauchgebühren gegen Telekom-Anwälte

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2001 - 2 BvR 1004/01 -, juris ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 3324/08 -, juris ).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen

    Eine Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig aber auch dann unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (stRspr, vgl. BVerfGE 1, 13 ; 42, 252 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. November 2009 - 1 BvR 3324/08 -).
  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1900/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Wenn das Fachgericht die betreffenden Zulässigkeitsanforderungen in verfassungswidriger Weise - etwa unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes oder das Willkürverbot - überspannt hat, kann die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit einem Beschwerdeführer nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 16, 409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 11, 18; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf (Hrsg.), BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).
  • BVerfG, 11.08.2010 - 2 BvR 1354/10

    Erneute Verhängung von Missbrauchsgebühren gegen Beschwerdeführer und deren

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass seine Arbeitskapazität durch derart sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08 - Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2001 - 2 BvR 1004/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 3324/08 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Bleibt ein Rechtsbehelf, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos, ist die Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig (vgl. BVerfGK 13, 181, 184 f; 16, 409; BVerfG NJW-RR 2010, 1215).
  • BSG, 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Anhörungsrüge - Darlegung

    Der Senat weist nur ergänzend darauf hin, dass das BVerfG die bisherige Praxis des BSG bei der Überprüfung der Zulassungsgründe des § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG verfassungsrechtlich nicht beanstandet hat (vgl zuletzt Beschluss des BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24; vgl auch die Beschlüsse des BVerfG vom 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08; 15.2.2006 - 1 BvR 2597/05 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 16; 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 31 jeweils mwN) .
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 35/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Anhörungsrüge; Verfristung der

    Bleibt ein Rechtsbehelf, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos, ist die Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig (vgl. BVerfGK 13, 181, 184 f; 16, 409; BVerfG NJW-RR 2010, 1215).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht