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   BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08   

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BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,996)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,996)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08, 1 BvR 1433/08 (https://dejure.org/2010,996)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner Versicherter der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 ATV, § 32 Abs 4 ATV, § 33 Abs 1 ATV
    Nichtannahmebeschluss: zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften der sogenannten rentenfernen Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des Tenors der gerichtlichen Entscheidungen und ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften sog rentenferner ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften der sogenannten rentenfernen Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des Tenors der gerichtlichen Entscheidungen und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Startgutschriften gescheitert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 203
  • FamRZ 2010, 797
  • DVBl 2010, 65
  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
    Auch der Bundesgerichtshof verwies in seiner in Bezug genommenen Leitentscheidung darauf, dass die Tarifvertragsparteien verschiedene Möglichkeiten hätten, den Beanstandungen Rechnung zu tragen (BGHZ 174, 127 ), und kam zu dem Ergebnis, dass er sich mit Blick auf die Tarifautonomie einer ersatzweisen Regelung zur Schließung von Lücken zu enthalten habe (BGHZ 174, 127 ).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Falle unwirksamer Tarifregelungen eine gerichtliche Lückenschließung nur in engen Grenzen zulässig ist (vgl. BGHZ 174, 127 ; BAGE 36, 218 ; 40, 345 ; 57, 334 ; 77, 94 ; 91, 358 ; 97, 251 ; 110, 277 ).

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 ).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn in Urteilsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Falle unwirksamer Tarifregelungen eine gerichtliche Lückenschließung nur in engen Grenzen zulässig ist (vgl. BGHZ 174, 127 ; BAGE 36, 218 ; 40, 345 ; 57, 334 ; 77, 94 ; 91, 358 ; 97, 251 ; 110, 277 ).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (BVerfGE 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

    Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2012 - 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12 -, juris, Rn. 8).

    d) Der in der Senatsrechtsprechung auf den Angeklagten im Strafprozess beschränkte Obersatz, wonach in einzelnen Ausführungen der Entscheidungsgründe eine Grundrechtsverletzung des Angeklagten erblickt werden könne, wenn sie - für sich genommen - diesen so belasteten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen sei (BVerfGE 28, 151 ), wurde in jüngeren Kammerentscheidungen allgemein zwar auf den "Betroffenen" ausgedehnt (BVerfGK 17, 203 ; vgl. auch die Parallelentscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2010 - 1 BvR 1433/08 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2012 - 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12 -, juris, Rn. 8).

    Entscheidend ist allein das Vorliegen rechtlicher Nachteile bei dem jeweiligen Beschwerdeführer (BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 125/18

    Unwirksame Versetzung - Schadensersatz - Reisekosten

    Eine ergänzende Tarifauslegung scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 14. September 2016 - 4 AZR 1006/13 - Rn. 21 mwN; 3. Juli 2014 - 6 AZR 753/12 - Rn. 37, BAGE 148, 323; 23. April 2013 -  3 AZR 23/11  - Rn. 29 mwN; vgl. auch BVerfG 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08  - Rn. 29 ) .
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die urheberrechtliche Störerhaftung

    Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ).
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