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   BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10   

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BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10 (https://dejure.org/2010,4750)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.2010 - 1 BvL 5/10 (https://dejure.org/2010,4750)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 1 BvL 5/10 (https://dejure.org/2010,4750)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 Abs 2 BGB, § 11 KSchG) mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Abgrenzung der ungleich behandelten Sachverhalte, Möglichkeit der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 615 Abs 2 BGB, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 11 KSchG
    Unzulässige Richtervorlage: Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 Abs 2 BGB, § 11 KSchG) mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Abgrenzung der ungleich behandelten Sachverhalte, Möglichkeit der Rechtfertigung der ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Bestimmung über eine Anrechnung von ersparten Aufwendungen auf die Vergütung eines Arbeitnehmers infolge des Unterbleibens einer Dienstleistung i.F.d. Annahmeverzugs mit Art. 3 GG; Darstellung der Entscheidungserheblichkeit einer als verfassungswidrig ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Anforderungen an eine Normenkontrolle; Gleichheitssgrundsatz

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Anforderungen an eine Normenkontrolle; Gleichheitssgrundsatz

  • hensche.de

    Annahmeverzug, Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichbehandlung

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage: Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 Abs 2 BGB, § 11 KSchG) mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Abgrenzung der ungleich behandelten Sachverhalte, Möglichkeit der Rechtfertigung der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage: Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 Abs 2 BGB, § 11 KSchG) mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Abgrenzung der ungleich behandelten Sachverhalte, Möglichkeit der Rechtfertigung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    BVerfG kritisiert Vorlage des LAG Nürnberg als unklar, oberflächlich und schlecht durchdacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 360
  • NJW 2010, 2718 (Ls.)
  • NZA 2010, 1004
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Zum anderen muss das vorlegende Gericht die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).

    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvL 11/07 -, juris).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1998 (BVerfGE 97, 169) mit der Kleinbetriebsklausel des § 23 Abs. 1 KSchG auseinandergesetzt.

    Das Landesarbeitsgericht hat nicht in ausreichendem Maße untersucht, ob die sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG ergebende Unanwendbarkeit des § 11 KSchG im Falle eines vom Arbeitnehmer eines Kleinbetriebs erfolgreich geführten Kündigungsschutzverfahrens zur Entlastung des betroffenen Arbeitgebers bei generalisierender Betrachtung (vgl. BVerfGE 97, 169 ) gerechtfertigt sein kann.

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Zum anderen muss das vorlegende Gericht die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).
  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvL 11/07

    Zur Vereinbarkeit der fiktiven Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvL 11/07 -, juris).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvL 11/07 -, juris).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Zum anderen muss das vorlegende Gericht die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Zum anderen muss das vorlegende Gericht die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvL 11/07 -, juris).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvL 11/07 -, juris).
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvL 11/07 -, juris).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

    Bei der Annahme eines Gleichheitsverstoßes gehört zur erschöpfenden Begründung durch das vorlegende Gericht auch die eindeutige Bezeichnung der Sachverhalte oder Personengruppen, die aus Sicht des Gerichts miteinander verglichen werden können und zu Unrecht ungleich behandelt werden (vgl. BVerfGK 17, 360 ; vgl. auch BVerfGE 131, 66 ).
  • BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12

    Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von

    Bei der Annahme eines Gleichheitsverstoßes gehört zur erschöpfenden Begründung durch das vorlegende Gericht auch die eindeutige Bezeichnung der Sachverhalte oder Personengruppen, die aus Sicht des Gerichts miteinander verglichen werden können und zu Unrecht ungleich behandelt werden (BVerfGK 17, 360 ; vgl. auch BVerfGE 131, 66 ).
  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    Der Zulässigkeit der Vorlagen stehen nicht schon Unklarheiten hinsichtlich ihres Gegenstands entgegen, denn diese können durch eine einschränkende Auslegung der Vorlagefrage unter Berücksichtigung der Begründung der Vorlagebeschlüsse überwunden werden (vgl. dazu BVerfGE 88, 145 ; 110, 412 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2010 - 1 BvL 5/10 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 312a BGB a.F

    Bei der Annahme eines Gleichheitsverstoßes gehört zur erschöpfenden Begründung durch das vorlegende Gericht auch die eindeutige Bezeichnung der Sachverhalte oder Personengruppen, die aus Sicht des Gerichts miteinander verglichen werden können und zu Unrecht ungleich behandelt werden (BVerfGK 17, 360 ; vgl. auch BVerfGE 131, 66 ).
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