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   BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08   

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BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08 (https://dejure.org/2010,3640)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08 (https://dejure.org/2010,3640)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 2518/08 (https://dejure.org/2010,3640)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerätes eines Sicherungsuntergebrachten, dessen Sehkraft eingeschränkt ist - Verletzung der Rechtsschutzgarantie iVm der Gewährleistung körperlicher Unversehrtheit sowie der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerätes eines Sicherungsuntergebrachten, dessen Sehkraft eingeschränkt ist - Verletzung der Rechtsschutzgarantie iVm der Gewährleistung körperlicher ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Ablehnung eines Antrags eines Sicherungsverwahrten auf Erteilung einer Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerät mit seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit; Verweis einer Justizvollzugsanstalt auf eine frühere Entscheidung über eine ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerätes eines Sicherungsuntergebrachten, dessen Sehkraft eingeschränkt ist - Verletzung der Rechtsschutzgarantie iVm der Gewährleistung körperlicher ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerätes eines Sicherungsuntergebrachten, dessen Sehkraft eingeschränkt ist - Verletzung der Rechtsschutzgarantie iVm der Gewährleistung körperlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Ablehnung eines Antrags eines Sicherungsverwahrten auf Erteilung einer Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerät mit seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit; Verweis einer Justizvollzugsanstalt auf eine frühere Entscheidung über eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Worum man sich alles streiten kann - auch um die Größe eines Fernsehbildschirms

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 429
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Eine Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung der Anstalt kann daher dann, aber auch nur dann bejaht werden und zur Rechtfertigung einschränkender Maßnahmen dienen, wenn ihr mit zumutbarem Kontrollaufwand nicht zu begegnen ist (vgl. BVerfGE 89, 315 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453, vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/96 -, NStZ-RR 1996, S. 252 , und vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - NJW 2003, S. 2447 ; zur Berücksichtigungsfähigkeit des personellen Aufwandes auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 1870/07 -, NJW 2009, S. 661 ).

    Bei der danach erforderlichen Abwägung dürfen, unbeschadet der Zulässigkeit praxisgerechter Standardisierungen, besondere grundrechtliche Belange einzelner Gefangener nicht unberücksichtigt bleiben; ihnen ist gegebenenfalls durch Ausnahmen von sonst üblichen Beschränkungen zu begegnen (vgl. etwa zur Berücksichtigung von Bildungsinteressen und von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 1996, a.a.O.; zur Berücksichtigung einer Sehbehinderung bei der Besitzgenehmigung für ein Fernsehgerät OLG Rostock, Beschluss vom 23. Juni 2004 - I Vollz (Ws) 20/03 u. a. -, ZfStrVO 2005, S. 117 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Um eine allgemeine - nicht gegen die Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG als solche oder gegen bestimmte Meinungs- oder Informationsgehalte, sondern auf den Schutz eines schlechthin zu schützenden Rechtsguts gerichtete (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 97, 125 ; stRspr) - gesetzliche Regelung handelt es sich bei § 130 in Verbindung mit § 69 Abs. 2, § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG.
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Um eine allgemeine - nicht gegen die Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG als solche oder gegen bestimmte Meinungs- oder Informationsgehalte, sondern auf den Schutz eines schlechthin zu schützenden Rechtsguts gerichtete (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; 97, 125 ; stRspr) - gesetzliche Regelung handelt es sich bei § 130 in Verbindung mit § 69 Abs. 2, § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG.
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Art. 19 Abs. 4 GG ist daher verletzt, wenn eine gerichtliche Sachentscheidung ohne nachvollziehbaren Grund versagt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Der in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Anspruch des Bürgers auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 74, 228 ; 77, 275 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Eine Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung der Anstalt kann daher dann, aber auch nur dann bejaht werden und zur Rechtfertigung einschränkender Maßnahmen dienen, wenn ihr mit zumutbarem Kontrollaufwand nicht zu begegnen ist (vgl. BVerfGE 89, 315 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453, vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/96 -, NStZ-RR 1996, S. 252 , und vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - NJW 2003, S. 2447 ; zur Berücksichtigungsfähigkeit des personellen Aufwandes auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 1870/07 -, NJW 2009, S. 661 ).
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Die materiell berührten Grundrechte, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 , jew. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 16.11.2007 - 2 Ws 263/07

    VwV Reiseentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Hiergegen wandte er sich erfolglos mit Anträgen auf gerichtliche Entscheidung (§ 109 StVollzG) und mit einer Rechtsbeschwerde (§ 116 StVollzG), die das Kammergericht mit Beschluss vom 12. April 2007 - 2 Ws 263/07 - als unzulässig verwarf.
  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07

    Gleichbehandlungsgebot der Geschlechter (Unzulässigkeit des Abstellens auf

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Eine Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung der Anstalt kann daher dann, aber auch nur dann bejaht werden und zur Rechtfertigung einschränkender Maßnahmen dienen, wenn ihr mit zumutbarem Kontrollaufwand nicht zu begegnen ist (vgl. BVerfGE 89, 315 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453, vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/96 -, NStZ-RR 1996, S. 252 , und vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - NJW 2003, S. 2447 ; zur Berücksichtigungsfähigkeit des personellen Aufwandes auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 1870/07 -, NJW 2009, S. 661 ).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05

    Strafvollzug: Zulässige Größe eines Fernsehers im Haftraum

  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 17, 429 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 08.03.2024 - 2 BvR 1480/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer verdeckten

    Das Rechtsstaatsprinzip, die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 460 ; 13, 472 ; 17, 429 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Die materiell berührten Grundrechte, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27).

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