Rechtsprechung
   BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1949
BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07 (https://dejure.org/2010,1949)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07 (https://dejure.org/2010,1949)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 2010 - 1 BvR 3268/07 (https://dejure.org/2010,1949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut Bollensdorf in Neuenhagen/Brandenburg

  • Bundesverfassungsgericht

    Bestimmung des Kreises der unter dem Nationalsozialismus kollektiv Verfolgten gem Art 3 Abs 1 Buchst b REAO BE allein aufgrund von Erkenntnissen und Erkenntnismitteln, die zur Zeit des NS-Regimes zu Verfügung standen, verletzt nicht das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Bestimmung des Kreises der unter dem Nationalsozialismus kollektiv Verfolgten gem Art 3 Abs 1 Buchst b REAO BE allein aufgrund von Erkenntnissen und Erkenntnismitteln, die zur Zeit des NS-Regimes zu Verfügung standen, verletzt nicht das ...

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsanspruch der Conference on Jewish Material Claims against Germany, Inc nach dem Vermögensgesetz (VermG); Voraussetzung für die Beurteilung des Verfolgtenstatus nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) Rückerstattungsanordnung der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes bei "Mischlingen zweiten Grades"; verfassungsrechtliche Überprüfung eines Richterspruchs; Erkenntnisse und Erkenntnismittel für Feststellung der Verfolgteneigenschaft; alliiertes Rückerstattungsrecht

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Bestimmung des Kreises der unter dem Nationalsozialismus kollektiv Verfolgten gem Art 3 Abs 1 Buchst b REAO BE allein aufgrund von Erkenntnissen und Erkenntnismitteln, die zur Zeit des NS-Regimes zu Verfügung standen, verletzt nicht das ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Bestimmung des Kreises der unter dem Nationalsozialismus kollektiv Verfolgten gem Art 3 Abs 1 Buchst b REAO BE allein aufgrund von Erkenntnissen und Erkenntnismitteln, die zur Zeit des NS-Regimes zu Verfügung standen, verletzt nicht das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restitutionsanspruch der Conference on Jewish Material Claims against Germany, Inc nach dem Vermögensgesetz (VermG); Voraussetzung für die Beurteilung des Verfolgtenstatus nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) Rückerstattungsanordnung der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut Bollensdorf in Neuenhagen/Brandenburg

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.9.2010)

    Keine Rückübertragung von Grundstücken in Neuenhagen // Aufteilung des Rittergutes Bollensdorf zu NS-Zeiten rechtens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Im Umkehrschluss geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass sich ausländische juristische Personen grundsätzlich nicht auf die Grundrechte berufen und dass sie infolgedessen auch Art. 3 Abs. 1 GG nicht zur Abwehr objektiv willkürlicher Differenzierungen durch den Gesetzgeber in Anspruch nehmen können (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ).

    Für das ebenfalls aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Verbot unvertretbarer Rechtsanwendung durch die Gerichte wird nichts anderes gelten können (vgl. auch BVerfGE 21, 207 ).

    Hier spricht viel dafür, dass die Beschwerdeführerin als ausländische juristische Person im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG anzusehen ist, weil sich ihr Sitz nicht im Inland befindet (vgl. BVerfGE 21, 207 ).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Die dem zugrundeliegende Tatsachenwürdigung ist der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 68, 361 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Denn einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom einschlägigen Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 21, 132 ; 74, 220 ).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Wegen dieser engen Verknüpfung mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verdichtet sich die in das Ermessen des Gerichts gestellte Vertagung oder Gewährung einer Schriftsatzfrist zu einer entsprechenden Pflicht, wenn anderenfalls eine Gehörsverletzung unvermeidbar ist, weil einem Beteiligten die Möglichkeit zu einem erschöpfenden und sachgerechten Vortrag genommen wird (vgl. BVerwGE 44, 307 ; für den Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, S. 3185 ).
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Im Umkehrschluss geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass sich ausländische juristische Personen grundsätzlich nicht auf die Grundrechte berufen und dass sie infolgedessen auch Art. 3 Abs. 1 GG nicht zur Abwehr objektiv willkürlicher Differenzierungen durch den Gesetzgeber in Anspruch nehmen können (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Einen subjektiven Schuldvorwurf enthält die Feststellung von Willkür nicht (vgl. etwa BVerfGE 86, 59 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Eine diesem Verfahrensgrundrecht genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung überhaupt ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ).
  • BFH, 04.04.2001 - XI R 60/00

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Eine solche Verpflichtung zur Vertagung besteht deshalb etwa auch dann, wenn ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung von einem Hinweis des Gerichts überrascht wird, zu dem er - insbesondere wegen geraume Zeit zurückliegender Vorgänge - nicht sofort Stellung nehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 4. April 2001 - XI R 60/00 -, NJW 2002, S. 166 ).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
    Wegen dieser engen Verknüpfung mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verdichtet sich die in das Ermessen des Gerichts gestellte Vertagung oder Gewährung einer Schriftsatzfrist zu einer entsprechenden Pflicht, wenn anderenfalls eine Gehörsverletzung unvermeidbar ist, weil einem Beteiligten die Möglichkeit zu einem erschöpfenden und sachgerechten Vortrag genommen wird (vgl. BVerwGE 44, 307 ; für den Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, S. 3185 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

  • BVerwG, 14.10.2020 - 8 C 23.19

    Anspruch eines IHK-Mitgliedes auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK

    Einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom einschlägigen Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. August 2010 - 1 BvR 3268/07 - BVerfGK 17, 479 Rn. 28).
  • BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die

    Aus den vorgenannten Gründen kommt es nicht mehr auf die Frage der Verfassungsbeschwerdebefugnis der Beschwerdeführerin zu 11) an, bei der es sich um eine ausländische Gesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika handelt (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG; BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; 100, 313 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 853/06 -, NVwZ 2008, S. 670 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2010 - 2 BvR 1848/07 -, GRUR 2010, S. 1031 Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2010 - 1 BvR 3268/07 -, ZOV 2010, S. 216 ).
  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Wann dieses Äußerungsrecht eine Vertagung nach § 227 Abs. 1 S 1 ZPO erzwingt und das von der Vorschrift grundsätzlich eröffnete Ermessen - "kann" - auf null reduziert (vgl BVerfG Beschluss vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - Juris RdNr 30 mwN) richtet sich dabei nach dem Gegenstand der Beweisaufnahme und den sonstigen Umständen des Einzelfalls.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht