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   BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09, 1 BvR 851/10   

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https://dejure.org/2010,386
BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09, 1 BvR 851/10 (https://dejure.org/2010,386)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09, 1 BvR 851/10 (https://dejure.org/2010,386)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 2010 - 1 BvR 2160/09, 1 BvR 851/10 (https://dejure.org/2010,386)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 4 Abs 1 AVBGasV, § 4 Abs 2 AVBGasV
    Nichtannahmebeschluss: Inhaltskontrolle von Preiserhöhungsklauseln in AGB eines Gasversorgungsunternehmens - hier: keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Annahme einer unangemessenen Benachteiligung von Kunden durch Preisanpassungsklausel sowie durch Ablehnung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Vesagung von Gaspreiserhöhungen zu Lasten von privaten Verbrauchern mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG - Vereinbarkeit einer gerichtlichen Inhaltskontrolle von Versorgungsverträgen nach § 307 Abs. 1 BGB mit der Vertragsfreiheit und der Berufsfreiheit aus ...

  • Betriebs-Berater

    Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die Feststellung der Unwirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln erfolglos

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Inhaltskontrolle von Preiserhöhungsklauseln in AGB eines Gasversorgungsunternehmens - hier: keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Annahme einer unangemessenen Benachteiligung von Kunden durch Preisanpassungsklausel sowie durch Ablehnung einer ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Inhaltskontrolle von Preiserhöhungsklauseln in AGB eines Gasversorgungsunternehmens - hier: keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Annahme einer unangemessenen Benachteiligung von Kunden durch Preisanpassungsklausel sowie durch Ablehnung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Vesagung von Gaspreiserhöhungen zu Lasten von privaten Verbrauchern mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG; Vereinbarkeit einer gerichtlichen Inhaltskontrolle von Versorgungsverträgen nach § 307 Abs. 1 BGB mit der Vertragsfreiheit und der Berufsfreiheit aus ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die Feststellung der Unwirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preiserhöhungsklauseln in der Gasversorgung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Preisanpassungskauseln der GASAG unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gaspreiserhöhung unzulässig - Berliner Gasversorger scheitert in Karlsruhe

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die Feststellung der Unwirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln erfolglos

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Inhaltskontrolle von Preisanpassungsklauseln verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit! (IMR 2010, 1054)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 14
  • NJW 2011, 1339
  • WM 2010, 2044
  • BB 2010, 2313
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09
    Allerdings dienen die Grundrechte vorrangig dem Schutz der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürlicher Person gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 21, 362 ; 59, 231 ; 61, 82 ; 65, 1 ).

    Juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen, ist mithin nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung der natürlichen Personen ist (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

    Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund jedenfalls dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 70, 1 ).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09
    Allerdings dienen die Grundrechte vorrangig dem Schutz der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürlicher Person gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 21, 362 ; 59, 231 ; 61, 82 ; 65, 1 ).

    Juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen, ist mithin nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung der natürlichen Personen ist (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

    Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund jedenfalls dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 70, 1 ).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09
    Juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen, ist mithin nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung der natürlichen Personen ist (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

    Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund jedenfalls dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 70, 1 ).

    Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, deren alleiniger Anteilseigner eine solche juristische Person des öffentlichen Rechts ist (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 68, 193 ).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Denn die Inhaltskontrolle ist auch bei Unternehmerdarlehen zum Schutz der Privatautonomie des Vertragspartners des Klauselverwenders geboten, um im Sinne praktischer Konkordanz die erforderliche Waffengleichheit zwischen Klauselverwendern und deren Vertragspartnern herzustellen (vgl. BVerfG, WM 2010, 2044, 2046 und WM 2000, 2040, 2041).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Denn die Inhaltskontrolle ist auch bei Unternehmerdarlehen zum Schutz der Privatautonomie des Vertragspartners des Klauselverwenders geboten, um im Sinne praktischer Konkordanz die erforderliche Waffengleichheit zwischen Klauselverwendern und deren Vertragspartnern herzustellen (vgl. BVerfG, WM 2010, 2044, 2046 und WM 2000, 2040, 2041).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Denn die Inhaltskontrolle ist verfassungsrechtlich zum Schutz der Privatautonomie der Verbraucher geboten, um im Sinne praktischer Konkordanz die erforderliche Waffengleichheit zwischen Klauselverwendern und Verbrauchern herzustellen (BVerfG, WM 2010, 2044, 2046; WM 2000, 2040, 2041).
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