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   BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11   

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BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 (https://dejure.org/2011,5159)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 (https://dejure.org/2011,5159)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 (https://dejure.org/2011,5159)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines Bewerbers mit höherem Statusamt gegenüber Mitbewerbern mit niedrigerem Statusamt, stattdessen Möglichkeit der Kompensation eines Statusrückstandes durch leistungsbezogene Kriterien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines Bewerbers mit höherem Statusamt gegenüber Mitbewerbern mit niedrigerem Statusamt, stattdessen Möglichkeit der Kompensation eines Statusrückstandes durch leistungsbezogene ...

  • Wolters Kluwer

    Die Beförderung eines im Statusamt niedrigeren Mitbewerbers verstößt bei im Wesentlichen gleichen dienstlichen Beurteilungen nicht gegen Art. 33 Abs. 2 GG; Vereinbarkeit der Beförderung eines im Statusamt niedrigeren Mitbewerbers mit Art. 33 Abs. 2 GG bei im Wesentlichen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 33 As. 2 GG
    Verfassungsrecht, Beamtenrecht: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Schulleiterstelle | Eignungsbewertung; Dienstliche Beurteilung als Grundlage der Auswahlentscheidung; Heranziehung weiterer Hilfsmittel; Beurteilungsspielraum

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 33 As. 2 GG
    Verfassungsrecht, Beamtenrecht: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Schulleiterstelle | Eignungsbewertung; Dienstliche Beurteilung als Grundlage der Auswahlentscheidung; Heranziehung weiterer Hilfsmittel; Beurteilungsspielraum

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines Bewerbers mit höherem Statusamt gegenüber Mitbewerbern mit niedrigerem Statusamt, stattdessen Möglichkeit der Kompensation eines Statusrückstandes durch leistungsbezogene ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines Bewerbers mit höherem Statusamt gegenüber Mitbewerbern mit niedrigerem Statusamt, stattdessen Möglichkeit der Kompensation eines Statusrückstandes durch leistungsbezogene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beförderung - Gleichstand dienstlicher Beurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 423
  • NJW 2011, 3149
  • NVwZ 2011, 1191
 
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Wird zitiert von ... (323)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Gegenstand des Eilverfahrens war nicht die Auswahlentscheidung selbst, sondern der Anspruch der Beschwerdeführerin auf vorläufige Sicherung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs (BVerfGK 10, 474 ).

    Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG verleiht Beamten in diesem Rahmen das Recht, eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung dahingehend überprüfen zu lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über ihre Bewerbung entschieden hat (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ; 10, 474 ).

    Diese Auffassung ist grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfGK 10, 474 ).

    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilungen von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfGK 10, 474 ).

    Obwohl sich ein Vergleich aussagekräftiger und hinreichend aktueller dienstlicher Beurteilungen als Grundlage einer Auswahlentscheidung eignet (vgl. BVerfGE 110, 304 ; BVerfGK 10, 474 ; 12, 106 ), ist der Dienstherr verfassungsrechtlich nicht gezwungen, die Auswahlentscheidung allein nach Aktenlage zu treffen.

    Für den Vergleich der dienstlichen Beurteilungen darauf abzustellen, auf welches Statusamt sich die jeweilige Beurteilung bezieht, stellt keinen von den Gerichten zu beanstandenden Verstoß gegen den Bestenauslesegrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG dar (vgl. BVerfGK 10, 474 ).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Dieser unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; zu dienstlichen Beurteilungen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, NVwZ 2002, S. 1368 ).

    Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG verleiht Beamten in diesem Rahmen das Recht, eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung dahingehend überprüfen zu lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über ihre Bewerbung entschieden hat (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ; 10, 474 ).

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Im öffentlichen Dienst sind bei der Bewertung der Eignung vor allem zeitnahe Beurteilungen heranzuziehen (BVerfGE 110, 304 ; vgl. auch BVerfGK 12, 106 ).

    Obwohl sich ein Vergleich aussagekräftiger und hinreichend aktueller dienstlicher Beurteilungen als Grundlage einer Auswahlentscheidung eignet (vgl. BVerfGE 110, 304 ; BVerfGK 10, 474 ; 12, 106 ), ist der Dienstherr verfassungsrechtlich nicht gezwungen, die Auswahlentscheidung allein nach Aktenlage zu treffen.

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Im öffentlichen Dienst sind bei der Bewertung der Eignung vor allem zeitnahe Beurteilungen heranzuziehen (BVerfGE 110, 304 ; vgl. auch BVerfGK 12, 106 ).

    Obwohl sich ein Vergleich aussagekräftiger und hinreichend aktueller dienstlicher Beurteilungen als Grundlage einer Auswahlentscheidung eignet (vgl. BVerfGE 110, 304 ; BVerfGK 10, 474 ; 12, 106 ), ist der Dienstherr verfassungsrechtlich nicht gezwungen, die Auswahlentscheidung allein nach Aktenlage zu treffen.

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG verleiht Beamten in diesem Rahmen das Recht, eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung dahingehend überprüfen zu lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über ihre Bewerbung entschieden hat (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ; 10, 474 ).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfGK 12, 184 ; 12, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, BayVBl 2011, S. 268).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfGK 12, 184 ; 12, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, BayVBl 2011, S. 268).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfGK 12, 184 ; 12, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, BayVBl 2011, S. 268).
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Dieser unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; zu dienstlichen Beurteilungen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, NVwZ 2002, S. 1368 ).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
    Dieser unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; zu dienstlichen Beurteilungen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, NVwZ 2002, S. 1368 ).
  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Zwar schließt Art. 33 Abs. 2 GG die Nutzung anderer Instrumente zur Ermittlung des i.S.v. Art. 33 Abs. 2 GG bestgeeigneten Kandidaten nicht aus (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - NVwZ 2011, 1191 Rn. 12; vgl. z.B. Art. 16 Abs. 1 Satz 4 BayLlbG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 6 B 1109/16

    Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012- 2 BvR 1120/12 - und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - und vom 27. September 2011- 2 VR 3.11 - Urteil vom 27. Februar 2003.
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Der Vergleich unter den Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - BVerfGK 18, 423 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - NVwZ 2017, 46 Rn. 78; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 21 und vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 23).
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