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   BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11   

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BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11 (https://dejure.org/2011,10237)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11 (https://dejure.org/2011,10237)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 (https://dejure.org/2011,10237)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Anhörungsrüge - Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren auch dann erforderlich, wenn eine Gehörsverletzung nicht ausdrücklich, sondern lediglich der Sache nach ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 321a ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung <§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG> bei unterlassener Anhörungsrüge - Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren auch dann erforderlich, wenn eine Gehörsverletzung nicht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 321a ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung <§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG> bei unterlassener Anhörungsrüge - Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren auch dann erforderlich, wenn eine Gehörsverletzung nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Nichzulassung einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung <§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG> bei unterlassener Anhörungsrüge - Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren auch dann erforderlich, wenn eine Gehörsverletzung nicht ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung <§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG> bei unterlassener Anhörungsrüge - Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren auch dann erforderlich, wenn eine Gehörsverletzung nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a
    Nichzulassung einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 23
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Der Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens bestimmt sich, ausgehend von der subjektiven Beschwer des Beschwerdeführers, nach der behaupteten Verletzung eines der in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten Rechte (vgl. BVerfGE 96, 251 ; 126, 1 ).

    Allerdings ist zu beachten, dass dem Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Dispositionsfreiheit zukommt, aufgrund derer es ihm freisteht, die von ihm erhobene Verfassungsbeschwerde auf die Rüge bestimmter Grundrechtsverletzungen zu beschränken (vgl. BVerfGE 126, 1 ).

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Dass die Beschwerdeführerin den statthaften Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO nicht erhoben hat, hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059 f.).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde ein Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so zählt die Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Ein Beweisangebot habe es "ignoriert", ohne es "überhaupt nur zu erwägen" (vgl. dazu BVerfGE 11, 218 ).
  • BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Denn selbst wenn die von ihr angenommene Grundrechtsverletzung sich auch als Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG oder anderer Grundrechte beschreiben ließe, läge zugleich eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG vor, so dass die Erhebung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren Abhilfe hätte schaffen können und die Beschwerdeführerin diese Möglichkeit wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch hätte nutzen müssen (vgl. auch BVerfGK 14, 95 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Sie macht geltend, das Kammergericht habe erhebliche Beweisangebote aus Gründen nicht berücksichtigt, die im Prozessrecht keine Stütze fänden (vgl. dazu BVerfGE 69, 141 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Aber auch wenn ein Beschwerdeführer bestimmte konkret benannte und anhand des einschlägigen Grundgesetzartikels bezeichnete Grundrechte als verletzt rügt, kann seinem Vorbringen die Rüge der Verletzung eines weiteren oder anderen, nicht ausdrücklich benannten Grundrechts zu entnehmen sein (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 84, 366 ; 85, 214 ).
  • BVerfG, 30.05.2008 - 1 BvR 27/08

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Rügt er der Sache nach eine Verletzung rechtlichen Gehörs, so bedarf es zur Erschöpfung des Rechtswegs der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Der Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens bestimmt sich, ausgehend von der subjektiven Beschwer des Beschwerdeführers, nach der behaupteten Verletzung eines der in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten Rechte (vgl. BVerfGE 96, 251 ; 126, 1 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11
    Aber auch wenn ein Beschwerdeführer bestimmte konkret benannte und anhand des einschlägigen Grundgesetzartikels bezeichnete Grundrechte als verletzt rügt, kann seinem Vorbringen die Rüge der Verletzung eines weiteren oder anderen, nicht ausdrücklich benannten Grundrechts zu entnehmen sein (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 84, 366 ; 85, 214 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Das Subsidiaritätsgebot greift danach in den hier in Rede stehenden Fällen insbesondere dann, wenn auf der Hand liegt, dass mit dem Beschwerdevorbringen der Sache nach ein Gehörsverstoß gerügt wird, die Beschwerdeführer aber ersichtlich mit Rücksicht darauf, dass kein Anhörungsrügeverfahren durchgeführt wurde, ausschließlich die Verletzung eines anderen Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts geltend machen, das durch ein solches Vorgehen des Gerichts gleichfalls verletzt sein kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris).
  • BVerfG, 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender

    Entscheidend ist aber nicht, welches Grundrecht ein Beschwerdeführer benennt, sondern welches er objektiv der Sache nach rügt (vgl. BVerfGK 19, 23 ; Desens, NJW 2006, S. 1243 ; Heinrichsmeier, NVwZ 2010, S. 228 ).

    Rügt er der Sache nach eine Verletzung rechtlichen Gehörs, so bedarf es zur Erschöpfung des Rechtswegs der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris, Rn. 12; BVerfGK 19, 23 ).

    Aber auch wenn ein Beschwerdeführer bestimmte konkret benannte und anhand des einschlägigen Grundgesetzartikels bezeichnete Grundrechte als verletzt rügt, kann seinem Vorbringen die Rüge der Verletzung eines weiteren oder anderen, nicht ausdrücklich benannten Grundrechts zu entnehmen sein (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 84, 366 ; 85, 214 ; BVerfGK 19, 23 ).

    Dabei ist zwar zu beachten, dass dem Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Dispositionsfreiheit zukommt, aufgrund derer es ihm freisteht, die von ihm erhobene Verfassungsbeschwerde auf die Rüge bestimmter Grundrechtsverletzungen zu beschränken (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 19, 23 ).

    Der Umstand, dass die Beschwerdeführerin ihre Ausführungen auf das bei Art. 3 Abs. 1 GG verortete Willkürverbot bezieht, ändert nichts daran, dass es sich bei ihren Darlegungen der Sache nach um eine Rüge einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG handelt, für die eine Anhörungsrüge zum Rechtsweg gehört (vgl. BVerfGK 14, 95 ; 19, 23 ).

    b) Dass die Beschwerdeführerin den statthaften und nicht offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO nicht erhoben hat, hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. BVerfGK 19, 23 ).

  • BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23

    Begründete, aber unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Das kann bedeuten, dass Beschwerdeführer gehalten sind, im fachgerichtlichen Verfahren eine Gehörsverletzung selbst dann anzugreifen, wenn sie im Rahmen der ihnen insoweit zustehenden Dispositionsfreiheit mit der Verfassungsbeschwerde zwar keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügen wollen (vgl. BVerfGE 126, 1 ), durch den fachgerichtlichen Rechtsbehelf aber die Möglichkeit wahren, dass bei Erfolg der Gehörsverletzungsrüge in den vor den Fachgerichten gegebenenfalls erneut durchzuführenden Verfahrensschritten auch andere Grundrechtsverletzungen, durch die sie sich beschwert fühlen, beseitigt werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, Rn. 3).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Ergibt sich aus seinem Vorbringen (auch) die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs, dann bedarf es zur Erschöpfung des Rechtsweges der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 19. September 2014 - VfGBbg 18/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGK 19, 23, 24; BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris Rn. 12, und vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris Rn. 3).

    Beruft sich ein Beschwerdeführer in seiner Verfassungsbeschwerde nicht auf eine Verletzung von Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, muss er aus Gründen der Subsidiarität dann eine Anhörungsrüge erhoben haben, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte nicht ganz fernliegt und zu erwarten gewesen wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer diesen Rechtsbehelf ergriffen hätten (vgl. BVerfGE 134, 106, 115; BVerfGK 19, 23, 24 f; BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 2016 - 2 BvR 544/16 -, juris Rn. 4, und vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, juris Rn. 5).

  • BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin musste nach dem aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abzuleitenden Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 126, 1 ) eine Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG erheben, da bei deren Erfolg die mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzungen hätten beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen

    Dass der Beschwerdeführer den - hier gerade nicht von vornherein entbehrlichen - Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht erhoben hat, hat daher zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den geltend gemachten Gehörsverstoß, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfGK 19, 23 ).
  • LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 SF 6/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Rechtsweg zu den

    Die hiesige Auffassung entspricht im Ergebnis der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zum Parallelproblem der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der kumulativen Rüge von Art. 103 Abs. 1 GG mit anderen Grundrechten (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 1 BvR 1681/11 - juris).
  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz wegen Verletzung

    Das ist vor allem dann der Fall, wenn auf der Hand liegt, dass mit dem Beschwerdevorbringen der Sache nach ein Gehörsverstoß gerügt wird, die Beschwerdeführer aber ersichtlich mit Rücksicht darauf, dass kein Anhörungsrügeverfahren durchgeführt wurde, ausschließlich die Verletzung eines anderen Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts geltend machen, das durch ein solches Vorgehen des Gerichts gleichfalls verletzt sein kann (vgl. dazu BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -).
  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1569/12

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung

    Die Verfassungsbeschwerde wird infolge der nicht erhobenen und verbeschiedenen Anhörungsrüge dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gerecht (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 19, 23; 19, 262 ).

    Damit erheben sie auch die Rüge einer Gehörsverletzung (vgl. BVerfGK 19, 23 ).

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter;

    Ergibt sich aus seinem Vorbringen (auch) die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs, dann bedarf es zur Erschöpfung des Rechtsweges der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. Beschluss vom 21. September 2012 - VfGBbg 43/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris; Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506).

    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011, a. a. O.).

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13

    Wird eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nicht gerügt, muss aus Gründen der

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10

    Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht

  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Zwangsverwaltung;

  • BVerfG, 15.03.2023 - 2 BvR 325/23

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 49/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Sozialgericht;

  • BVerfG, 23.03.2016 - 2 BvR 544/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11

    Freiheitsgrundrecht (Richtervorbehalt im Maßregelvollzug: Einfluss und Verhalten

  • BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 1681/11

    Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH B 18/17

    Anhörung, Anhörungsrüge, Berufung, Berufungszulassung, effektiver Rechtsschutz,

  • BVerfG, 09.08.2021 - 2 BvR 1143/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 9/20

    Verfassungsbeschwerde begründet; Richterrecht; Landesrecht; Wahlanfechtung;

  • BVerfG, 20.05.2013 - 1 BvR 1024/12

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Antrag auf

  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 1/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Streitwert;

  • BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1789/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels

  • VerfGH Bayern, 09.04.2018 - 29-VI-17

    Formell unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde versperrt den Weg zur

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19

    Urteilsverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 27/17

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 18/14

    Anspruch auf rechtsliches Gehör; Anspruch auf ein faires Verfahren;

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