Rechtsprechung
BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 1109/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nichtbeachtung der Vorgaben aus GG Art 13 Abs 1, 2 bei der Auslegung des Begriffs "Gefahr im Verzug"
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde bzgl. einer erledigten Durchsuchung ohne Anordnung des instanziell und funktionell zuständigen Richters; Fehlen des erforderlichen rechtlichen Interesses an einer Feststellung mangels Beeinträchtigung oder Wiederholungsgefahr; Verletzung von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13; StPO § 102; StGB § 125
Begriff der Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 29.04.1998 - Jug Qs 227/98
- BVerfG, 16.02.1999 - 2 BvR 1034/98
- LG Augsburg, 07.05.2001 - Jug Qs 227/98
- BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 1109/01
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 254
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 1109/01
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe von Art. 13 Abs. 1 und 2 GG sind entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 71, 64 ; 96, 44 ; 103, 142 ).Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Durchsuchung bei Gefahr im Verzug verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
Im Konkreten sind reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrungen gestützte, fallunabhängige Vermutungen als Grundlage einer Annahme von Gefahr im Verzug nicht hinreichend (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
Nur in Ausnahmesituationen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen sie selbst die Anordnung wegen Gefahr im Verzug treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (BVerfGE 103, 142 ).
Das Landgericht hat bei der Auslegung des Begriffs "Gefahr im Verzug" die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG nicht beachtet, obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 (BVerfGE 103, 142 ff.) schon bekannt war.
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 1109/01
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe von Art. 13 Abs. 1 und 2 GG sind entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 71, 64 ; 96, 44 ; 103, 142 ). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85
Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 1109/01
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe von Art. 13 Abs. 1 und 2 GG sind entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 71, 64 ; 96, 44 ; 103, 142 ). - BVerfG, 16.02.1999 - 2 BvR 1034/98
Zurückweisung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer …
Auszug aus BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 1109/01
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine erledigte Durchsuchung, die bereits Gegenstand des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens 2 BvR 1034/98 war.
- BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06
Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …
Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher regelmäßig versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 254 ). - VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung …
Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher regelmäßig versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 254 ).