Rechtsprechung
BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu ziehenden Folgerungen
- Wolters Kluwer
Überlange Dauer eines Strafverfahrens; Anspruch auf faires Verfahren; Erfordernis der Beschleunigung des Strafverfahrens aus dem Rechtsstaatsprinzip; Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens oder der Beschränkung der Strafverfolgung; Summierung verschiedener ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 20 Abs. 3
Rechtsfolgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 01.09.1999 - 2 BvR 902/99
- LG Potsdam, 21.06.2000 - 24 Qs 67/00
- AG Potsdam, 13.02.2001 - 84 Cs 19/99
- OLG Brandenburg, 21.07.2003 - 1 Ss 45/03
- BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 239
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (…vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254).So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ;… im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren s. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang stehenden überlangen Verfahrens zur Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.
Ihre Möglichkeiten reichen von einer Einstellung des Verfahrens nach den §§ 153, 153 a StPO, einer Beschränkung der Strafverfolgung nach §§ 154, 154 a StPO über eine Beendigung des Verfahrens durch das Absehen von Strafe oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt bis hin zu einer Berücksichtigung bei der Strafzumessung (zu einem Fall ungenügender Strafzumessungserwägungen in einem über zehn Jahre dauernden Steuerstrafverfahren s. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde trotz unterlassener Feststellung des Ausmaßes der Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer wegen Fehlens eines besonders schweren Nachteils).
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ;… im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; vgl. auch BGHSt 46, 159 ).
Die Grenze der absoluten Verjährungsfrist von sechs Jahren (§§ 78 Abs. 3 Nr. 5, 78 c Abs. 3 S. 2 StGB) wäre bei weitem überschritten (vgl. zur Berücksichtigung der absoluten Verjährungsfrist im Zusammenhang mit der Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255).
- BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer …
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt deshalb den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967).Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254).
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ; im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; vgl. auch BGHSt 46, 159 ).
Hier bieten das Verfahrensrecht sowie das materielle Strafrecht vorrangige Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung ohne strafrechtliche Sanktion (vgl. auch Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; BGHSt 35, 137 m.w.N.).
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Diese Folgen staatlich verschuldeter Verzögerung sind von den Strafverfolgungsbehörden von Verfassungs wegen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ebenso zu berücksichtigen wie die bereits erwähnten Umstände, die den Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet haben (…vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225, und vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897).Zwar müssen Strafverfolgungsorgane und Gerichte umso größere Anstrengungen unternehmen, das Verfahren alsbald zu einem Ende zu bringen, je länger ein Verfahren auf Grund von von der Strafjustiz zu verantwortenden Verzögerungen dauert (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225, 2226, und vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897, 2898).
Auch begründen Verzögerungen, die infolge der Aufhebungen der erstinstanzlichen Urteile und Zurückverweisungen im Revisionsverfahren entstanden sind, keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, da ein solcher Verfahrensgang Ausfluss einer rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897, 2898).
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Diese Folgen staatlich verschuldeter Verzögerung sind von den Strafverfolgungsbehörden von Verfassungs wegen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ebenso zu berücksichtigen wie die bereits erwähnten Umstände, die den Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet haben (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225, …und vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897).Zwar müssen Strafverfolgungsorgane und Gerichte umso größere Anstrengungen unternehmen, das Verfahren alsbald zu einem Ende zu bringen, je länger ein Verfahren auf Grund von von der Strafjustiz zu verantwortenden Verzögerungen dauert (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225, 2226, …und vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897, 2898).
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Rechtsfolgenentscheidung lassen den Schuldspruch unberührt, der im Übrigen im Falle einer Verfahrensbeendigung ohne Urteil ohne Rechtswirkungen bliebe (vgl. hierzu auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225, 2228).
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Entsprechend der Entscheidung des BGH vom 25.10.2000 (2 StR 232/00) kommt lediglich in extremen Fällen einer überlangen Verfahrensdauer und vom Angeklagten nicht zu vertretender Verstöße gegen das Beschleunigungsverbot [Anmerkung: gemeint ist "-gebot"] eine Einstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO in Betracht.Ob eine mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht in Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, richtet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 55, 349 im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahrens), die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159 ).
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ;… im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; vgl. auch BGHSt 46, 159 ).
- BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und …
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Ein von Verfassungs wegen anzunehmendes Verfahrenshindernis setzt einen derart schwerwiegenden Verstoß voraus, dass von ihm die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängig sein muss (vgl. BGHSt 35, 137 m.w.N.).Hier bieten das Verfahrensrecht sowie das materielle Strafrecht vorrangige Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung ohne strafrechtliche Sanktion (…vgl. auch Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; BGHSt 35, 137 m.w.N.).
- BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ; im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren s. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang stehenden überlangen Verfahrens zur Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Entscheidungen der Strafgerichte nur darauf, ob sie die Ausstrahlungswirkung des aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes herzuleitenden Beschleunigungsgebots zu Grunde gelegt haben (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473 m.w.N.).
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ;… im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren s. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang stehenden überlangen Verfahrens zur Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.Ein Strafverfahren von überlanger Dauer kann den Beschuldigten - zumal dann, wenn die Dauer durch vermeidbare Verzögerungen der Justizorgane bedingt ist - zusätzlichen fühlbaren Belastungen aussetzen (vgl. für das Disziplinarverfahren BVerfGE 46, 17 ), die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können.
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ;… im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren s. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang stehenden überlangen Verfahrens zur Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ;… im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; vgl. auch BGHSt 46, 159 ).
- BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens
Auszug aus BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Ihre Möglichkeiten reichen von einer Einstellung des Verfahrens nach den §§ 153, 153 a StPO, einer Beschränkung der Strafverfolgung nach §§ 154, 154 a StPO über eine Beendigung des Verfahrens durch das Absehen von Strafe oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt bis hin zu einer Berücksichtigung bei der Strafzumessung (…zu einem Fall ungenügender Strafzumessungserwägungen in einem über zehn Jahre dauernden Steuerstrafverfahren s. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde trotz unterlassener Feststellung des Ausmaßes der Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer wegen Fehlens eines besonders schweren Nachteils). - EGMR, 31.05.2001 - 37591/97
Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer …
- BGH, 03.11.1989 - 2 StR 646/88
Einstellung des Verfahrens bei überlanger Verfahrensdauer
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
So, wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhalte, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen, verpflichte er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang stehenden überlangen Verfahrens zur Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann (BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2225; 2003, 2897; BVerfGK 2, 239, 247; vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 3485 zum weiteren Vollzug der Untersuchungshaft).Dabei liege es schon im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und dessen Auslegung durch den EGMR nahe, erscheine aber auch mit Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung angezeigt, dass die Fachgerichte der Strafgerichtsbarkeit, wenn sie die gebotenen Folgen aus einer Verfahrensverzögerung ziehen, dabei die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 967; BVerfG - Kammer - 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.; 2003, 2225 f.; 2003, 2897; BVerfGK 2, 239, 247 f.).
Allerdings findet sich auch in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Aussage, dass die Belastungen, denen der Angeklagte durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ausgesetzt ist, den aus der Verwirklichung des Straftatbestandes abzuleitenden Unrechtsgehalt abmilderten, der dem Angeklagten als Tatschuld angelastet werde, und daher "grundsätzlich' als Strafmilderungsgrund bei der Strafzumessung zu berücksichtigen seien (s. insb. BVerfG - Kammer - NStZ 2006, 680, 681; vgl. auch BVerfGK 2, 239, 247).
- BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngerer Zeit - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…Urt. vom 31. Mai 2001 - Nr. 37591/97 - Metzger gegen Deutschland - Rdn. 41 = NJW 2002, 2856, 2857) - mehrfach betont, die durch eine Revisionsentscheidung bedingte zusätzliche Verfahrensdauer sei bei der Berechnung der Überlänge eines Verfahrens zwar nicht stets, aber immer dann zu berücksichtigen, wenn das Revisionsverfahren der Korrektur eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers gedient hat (BVerfG NJW 2003, 2897, 2898; 2006, 672, 673; vgl. auch BVerfGK 2, 239, 251 (jeweils 3. Kammer des Zweiten Senats)). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 -, BVerfGK 2, 239 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).
- BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Ebenso unmissverständlich hat es aber darauf hingewiesen, dass hiervon eine Ausnahme dann zu machen ist, wenn das Revisionsverfahren der Korrektur eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers gedient hat (…so ausdrücklich Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897 ; siehe auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 -, BVerfGK 2, 239 ).Selbst wenn man ihnen folgen würde, käme man vor dem Hintergrund des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), der magna carta des Prozessrechts, nicht umhin, einen eklatanten Verfahrensfehler bzw. eine eklatante Gesetzesverletzung anzunehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 -, BVerfGK 2, 239 ).
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …
Ein derartiger Verfahrensgang und der mit ihm verbundene zusätzliche Zeitbedarf sind vielmehr grundsätzlich Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung eines Rechtsmittelsystems, das die Möglichkeit eröffnet, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats) NJW 2003, 2228, 2229; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfGK 2, 239; BGH NStZ 2001, 106; NJW 2005, 1813, 1814;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).Denkbar wäre allenfalls, die durch eklatante Gesetzesverletzungen - also Entscheidungen, die unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen sind - eingetretenen Verzögerungen als rechtsstaatswidrig anzusehen (BVerfGK 2, 239 (3. Kammer des Zweiten Senats); s. auch EGMR NJW 2002, 2856, 2857, ferner BGH NJW 2005, 1813, 1814).
Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
- BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07
Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
aa) Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 2, 239 ;… BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02, 2 BvR 328/02, 2 BvR 1473/02 -, NJW 2003, S. 2225 ).Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. BVerfGK 2, 239 ;… BVerfG, a.a.O., NJW 1984, S. 967;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ).
Belastende Folgen staatlich verschuldeter Verzögerung sind von den Strafverfolgungsbehörden von Verfassungs wegen ebenso zu berücksichtigen, wie die Umstände, die den Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet haben (vgl. BVerfGK 2, 239 m.w.N.).
- BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch …
Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung kann geboten sein, wenn nur auf diese Weise dem Verfassungsgebot einer Gewährleistung von Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit (vgl. BVerfGE 55, 349 ; vgl. auch BVerfGE 60, 253 ; 78, 165 ; 88, 118 ), insbesondere einer beschleunigten Behandlung von Strafsachen (…vgl. zuletzt: Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 -, NJW 2003, S. 2225, …und vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897, sowie Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 -, JURIS), nachzukommen ist. - BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Dieses Argument erhält dadurch zusätzliches Gewicht, dass das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit mehrfach "unmissverständlich" darauf hingewiesen hat, die durch eine Revisionsentscheidung bedingte zusätzliche Verfahrensdauer sei bei der Berechnung der Überlänge eines Verfahrens zwar nicht stets, aber immer dann zu berücksichtigen, wenn das Revisionsverfahren der Korrektur eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers gedient hat (BVerfG NJW 2003, 2897 [2898]; BVerfGK 2, 239 [251] und zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1984/05 - Absatz Nr. 65). - OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17
Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses: …
Darüber hinaus können aber auch Fehler bei der Verfahrensgestaltung zu einem Verfahrenshindernis von Verfassungs wegen führen, wenn dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht mehr durch angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen der Sachentscheidung, sondern nur noch durch Einstellung des Verfahrens angemessen Rechnung getragen werden kann (…vgl. BVerfG, 2 BvR 1089/09 v. 04.09.2009 - Rn. 5 n. juris; 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ; BGH, 2 StR 232/00 v. 25.10.2000 - BGHSt 46, 159, 171 ; Liebhart NStZ 2017, 254, 262 mwN.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. MRK Art. 6 Rn. 9 mwN.).Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (…vgl. BVerfG, 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 7 n. juris; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
(Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der …
Schuldmindernd wirken rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen zumeist deshalb, weil das sachlich nicht veranlasste Andauern der Strafverfolgung den Beschuldigten im Regelfall besonderen Belastungen aussetzt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 - juris = BVerfGK 2, 239 ), die zum Teil sanktionsähnlichen Charakter haben (…vgl. BVerfGK 1, a.a.O. ). - BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11
Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …
- BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der …
- EGMR, 22.01.2009 - 45749/06
Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch das …
- BGH, 13.11.2017 - NotSt (Brfg) 3/17
Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verfahrenseinstellung bei Verletzung des …
- BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 3171/08
Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens …
- BGH, 28.07.2016 - 3 StR 25/16
Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Einstellung eines …
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 1 Ws 233/05
Krahestraße: Nieder bleibt in Haft // Es besteht Fluchtgefahr
- BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ladung zum Haftantritt zur …
- BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung …
- OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18
Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft
- EGMR, 13.11.2008 - 26073/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Kriterien der …
- BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von …
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
- BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen …
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
- OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
Folgen einer von den Justizbehörden zu vertretenden Verfahrensverzögerung …
- BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
Verfassungsrechtlichkeit der Verhängung einer Strafe bei Vorliegen …
- OLG Koblenz, 11.09.2006 - 1 Ws 472/06
Aufhebung des Haftbefehls nach Aufhebung und Zurückverweisung in der …
- VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 1 S 09.00495
Recht der Richter; einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Präsidialbeschluss; …
- BGH, 15.03.2005 - 2 StR 320/04
Frankfurter Urteil gegen Zuhälterring rechtskräftig
- BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12
Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von …
- OLG Frankfurt, 01.06.2023 - 7 Ws 114/23
Keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Rechtsmittel und gewünschtem …
- BVerfG, 25.09.2012 - 2 BvR 2819/11
Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgrundsatz (Verfahrensverzögerung); …
- OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen
- BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1305/07
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung rechtsstaatswidriger …
- BVerfG, 05.03.2008 - 2 BvR 2516/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (substantiierte Darlegung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 6t A 1292/08
Vorstandsbeschluss der Ärztekammer als Wirksamkeitsvoraussetzung für Handlungen …
- OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15
Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten …
- BVerfG, 23.07.2020 - 2 BvR 1233/20
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen …
- VG Münster, 20.12.2004 - 10 K 2220/04
Aushändigung der Habilitationsurkunde für die Fachbereiche Vorklinische und …
- OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 54/07
Krankenversicherung
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 6t A 1292/08
- EGMR, 03.02.2009 - 22683/04
F. H. gegen Deutschland
- EGMR, 03.04.2007 - 14374/03
H. W. gegen Deutschland
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - 1 B 102/06
- EGMR, 09.05.2007 - 42541/02
J. S. gegen Deutschland
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - 6t A 595/04
Bestimmung der ärztliche Kernpflichten ; Feststellung einer rechtsstaatswidrigen …
- VG Münster, 20.02.2008 - 16 K 730/07
Verhängung eines Berufsverbotes für einen Arzt und Widerruf der Approbation; …
- BerG Heilberufe Münster, 20.02.2008 - 16 K 730/07
- EGMR, 08.01.2008 - 38082/04
R. K. gegen Deutschland
- EGMR, 06.11.2006 - 51288/99
K. A. gegen Deutschland
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - 6t A 595/04