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   BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12   

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BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 (https://dejure.org/2013,2367)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 (https://dejure.org/2013,2367)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12 (https://dejure.org/2013,2367)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Entscheidung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie durch unzulässige Beweisantizipation - Zur Erforderlichkeit hinreichender Sprachkenntnisse für die Erfolgsaussichten einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 21 Abs 2 AGG, BÄKTPGRL
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Entscheidung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie durch unzulässige Beweisantizipation - Zur Erforderlichkeit hinreichender Sprachkenntnisse für die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Entscheidung über die Aufnahme auf die Warteliste für eine Organvermittlung

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 114 ZPO
    Keine summarische Vollprüfung in PKH-Verfahren

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Entscheidung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie durch unzulässige Beweisantizipation - Zur Erforderlichkeit hinreichender Sprachkenntnisse für die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Entscheidung über die Aufnahme auf die Warteliste für eine Organvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    BVerfG stärkt Rechte mittelloser Patienten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe bei strittigen Rechtsfragen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldklage gegen Transplantationszentrum - Prozesskostenhilfe verfassungswidrig versagt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldklage: Bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 3 GG, § 114 ZPO
    Keine summarische Vollprüfung im PKH-Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Klärung schwieriger, ungeklärter Fragen im PKH-Verfahren

  • kreisbote.de (Pressemeldung, 26.02.2013)

    Keine Herz-OP wegen schlechtem Deutsch

  • taz.de (Pressebericht, 13.04.2013)

    Kein Herz für Ausländer

  • taz.de (Pressebericht, 16.12.2013)

    Eine Herzenssache

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    PKH-Verfahren darf Hauptsache nicht vorwegnehmen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Klinik soll Kandidat für Herz-OP diskriminiert haben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Klage wegen Nichtaufnahme in Warteliste für Herztransplantation

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    PKH - Herztransplantation wegen fehlender Sprachkenntnisse abgelehnt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mögliche Diskriminierung bei Herztransplantationen wird überprüft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeldklage erfolgreich - Ausgangsgerichte entscheiden schwierige und bislang ungeklärte Rechtsfragen zu Unrecht bereits im Prozesskostenhilfeverfahren

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 187
  • NJW 2013, 1727
  • FamRZ 2013, 685
  • DVBl 2013, 581
  • AnwBl 2013, 298
  • AnwBl Online 2013, 107
  • DÖV 2013, 394
 
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Wird zitiert von ... (209)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Liegt diese Voraussetzung dagegen vor, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).

    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ).

    Liegt diese Voraussetzung dagegen vor, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ).

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).

    Zudem läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).

    Eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745 , Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).

    Zudem läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    Denn zur Wahrung des Grundsatzes der Waffengleichheit und des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie des Rechts auf Gewährleistung eines fairen Prozesses und eines wirkungsvollen Rechtsschutzes ist es erforderlich, einer Partei, die für ein Vieraugengespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit zu geben, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen und sie zu diesem Zweck entweder gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO anzuhören, es sei denn die Feststellungen über den Gesprächsverlauf werden nicht nur auf die Aussage des von der Gegenpartei benannten Zeugen, sondern zusätzlich auf sonstige Beweismittel oder Indizien gestützt (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04 -, NJW-RR 2006, S. 61 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG, diejenige über die Festsetzung des Gegenstandwerts auf § 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    a) Dieses gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    Für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer mittelbaren Benachteiligung durch die Anknüpfung an Sprachkenntnisse (vgl. dazu BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 48/10 -, NJW 2012, S. 171 ) kommt es auf die schwierige, in der Literatur aufgeworfene (vgl. nur Bader, Organmangel und Organverteilung, 2010, S. 381 f. m.w.N.) und in der Rechtsprechung nicht geklärte Frage an, ob das Verlangen hinreichender Sprachkenntnisse für eine Erfolgsaussicht einer Organübertragung erforderlich ist.
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    Das außerdem erforderliche Verschulden kann ebenfalls nicht verneint werden, ohne entweder die Frage der Anwendbarkeit des Merkmals der Compliance oder die ebenfalls schwierige und im Anwendungsbereich ärztlicher Richtlinien bisher ungeklärte Rechtsfrage beantworten zu müssen, ob sich die Antragsgegnerin hier ausnahmsweise auf eine Richtigkeitsgewähr der angewendeten Richtlinie (vgl. etwa für Tarifverträge OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 U 4/08 -, VersR 2009, S. 203 ) oder einen Beurteilungsspielraum aufgrund eines sonst nicht lösbaren Pflichtenwiderstreits hätte berufen können (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94 -, NJW 1996, S. 1216 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
    a) Dieses gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 26 W 21/11

    Diskriminierung durch Ablehnung einer Organtransplantation wegen fehlender

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 12 U 4/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Schadensersatzanspruch gegen die

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Zunächst würde diese Auffassung im Blick auf nach wie vor völlig ungeklärte Fragen des Rechtsschutzes (dazu Lang in Höfling, aaO, Einführung IV Rn. 25 ff., Gutmann, aaO, § 12 Rn. 39 ff.; Schmidt-Aßmann, aaO, S. 109 ff., jeweils mwN) in Verbindung mit der Situation des vor einer lebensnotwendigen Operation stehenden Arztes - ungeachtet der insoweit verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistung eines Eilrechtsschutzes (vgl. BVerfG, NJW 2017, 545; 2013, 1727; Beschluss vom 18. August 2014 - 1 BvR 2271/14) - faktisch auf eine kaum zu begründende "Schicksalsgemeinschaft bis in den Tod hinein' hinauslaufen.
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Es gewährleistet die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (vgl BVerfGE 52, 131, 144; 69, 248, 254; 117, 163, 185 mwN) und betrifft einen besonderen Aspekt der Rechtsschutzgleichheit und des fairen Verfahrens (vgl zB BVerfG Beschluss vom 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 RdNr 20 f; BVerfG Beschluss vom 24.3.2011 - 1 BvR 2493/10 - NZS 2011, 775 RdNr 18; BVerfG Beschluss vom 22.6.2007 - 1 BvR 681/07 - NJW-RR 2007, 1713, 1714; BVerfGE 110, 226, 253 mwN; zu den Grenzen aufgrund rollenspezifischer Funktionsdifferenzierung vgl zB BVerfGE 133, 168 RdNr 59 mwN; BVerfGE 122, 248, 275 mwN) sowie der Garantie sozialen effektiven Rechtsschutzes (vgl zB BVerfG Beschluss vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 - NZS 2002, 420).
  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, S. 241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12 -, FamRZ 2013, S. 685 ).
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