Rechtsprechung
BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG offen hält
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 78a ArbGG
Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG offen hält - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 01.02.2010 - 16 Sa 570/09
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZN 314/10
- BAG, 22.12.2010 - 8 AZN 1028/10
- BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 300
Wird zitiert von ... (12)
- BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus …
Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer, von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch zu machen, wenn nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 91, 93 ; BVerfGK 20, 300 ).
- BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Amtshaftungsprozess eines …
Als gesetzlich nicht vorgesehener und damit von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf gehörte er nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ). - BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
Versäumnis der Monatsfrist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde
Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).
- BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C
Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer …
Art. 103 Abs. 1 GG schützt nämlich nur vor Fehlern des Verfahrens, kann jedoch nicht dafür herangezogen werden, das Ergebnis der richterlichen Entscheidungsfindung zu rügen (vgl BVerfG Beschluss vom 21.4.2013 - 1 BvR 423/11 - Juris RdNr 14).Wie bereits ausgeführt, kann Art. 103 GG jedoch nicht dafür bemüht werden, das Ergebnis der richterlichen Entscheidungsfindung als unzutreffend zu rügen (vgl BVerfG Beschluss vom 21.4.2013 - 1 BvR 423/11 - Juris RdNr 14).
- BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1784/16
Keine Verletzung des Gleichheitssatzes bei der Anwendung des …
Denn die von dem Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Bundessozialgerichts erhobene Anhörungsrüge war jedenfalls nicht offensichtlich unzulässig und somit geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ). - VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 141/14
Ausreiseaufforderung durch NPD-Mitglied verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht
Die von ihr parallel zur Verfassungsbeschwerde erhobene Anhörungsrüge war offensichtlich unzulässig und gehörte daher nicht zum Rechtsweg (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris Rn. 8).Eine Anhörungsrüge ist unter anderem dann offensichtlich unzulässig, wenn in der Sache kein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - geltend gemacht wird (…Beschluss vom 11. April 2014 - VerfGH 31/14 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013, a. a. O., juris Rn. 11 m. w. N.).
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14
Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch …
Eine Anhörungsrüge ist unter anderem dann offensichtlich unzulässig, wenn in der Sache kein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB (juris: Verf BE) geltend gemacht wird (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris Rn. 11 m. w. N.).Eine Anhörungsrüge ist unter anderem dann offensichtlich unzulässig, wenn in der Sache kein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - geltend gemacht wird (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
- BGH, 08.06.2016 - XI ZR 268/15
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen einen Senatsbeschluss; Rüge einer …
Art. 103 Abs. 1 GG schützt vor Fehlern des Verfahrens, nicht vor dem Ergebnis der richterlichen Entscheidungsfindung (BVerfGK 20, 300, 303 f.). - BVerfG, 23.05.2017 - 1 BvR 1617/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Entziehung einer vorläufigen und …
Die nach Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundessozialgericht erneute Anhörungsrüge gegen das Urteil des Landessozialgerichts war nicht geeignet, die Monatsfrist zur Erhebung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) offenzuhalten, nachdem sie aus den oben genannten Gründen offensichtlich nicht statthaft und dieser Zusammenhang unschwer zu erkennen war (vgl. BVerfGE 91, 93 ; BVerfGK 11, 390 ; 20, 300 ). - VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 15/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschluss über …
Sie dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 59/14 - und vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG…, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 -, juris Rn. 4; BVerfGK 7, 115, 116; 13, 480, 481 f; 20, 300, 303 f). - BGH, 02.09.2015 - XI ZR 280/14
Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs …
- BVerfG, 10.07.2018 - 1 BvR 1360/16