Rechtsprechung
BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den Voraussetzungen für die Annahme des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 3 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 3 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ... - Wolters Kluwer
Antrag auf Fortsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bzgl. Rechtmäßigkeit der Grenzfeststellung aufgrund Vermessung und Abmarkung eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ...
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GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwGO § 92 Abs. 2
Antrag auf Fortsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bzgl. Rechtmäßigkeit der Grenzfeststellung aufgrund Vermessung und Abmarkung eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das wegen Nichtbetreiben eingestellte verwaltungsgerichtliche Verfahren
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 16.12.2010 - 5 A 1349/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2011 - 3 L 44/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2011 - 3 L 44/11
- BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 43
- NJW 2013, 678
- NVwZ 2013, 136
Wird zitiert von ... (99) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Die dem Gesetzgeber obliegende normative Ausgestaltung des Rechtswegs muss aber das Ziel dieser Rechtsgewährleistung, nämlich den wirkungsvollen Rechtsschutz, auch tatsächlich verfolgen und ermöglichen (vgl. BVerfGE 110, 77 ).Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 110, 77 ; stRspr).
bb) Im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 61, 126 ; 96, 27 ; 110, 77 ).
- BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
cc) Eine Regelung über eine Verfahrensbeendigung wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses ist grundsätzlich von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 ).Dieser besteht nicht darin, den Kläger zu einer Substantiierung seines Klagebegehrens anzuhalten, sondern in der Klärung der aufgekommenen Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 ).
- BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05
Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Solche Anhaltspunkte sind insbesondere dann gegeben, wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 -, NVwZ 2000, S. 1297 ;… Beschluss vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 -, NVwZ 2001, S. 918; Beschluss vom 7. Juli 2005 - BVerwG 10 BN 1.05 -, juris Rn. 4).Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr im Sinne von § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO betrieben, wenn er innerhalb der Zwei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - BVerwG 10 BN 1.05 -, juris Rn. 7).
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
Wahlklage
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ). - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ). - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ). - BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
VwGO-Ausführungsgesetz II
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
- BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78
Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Der gerichtlichen Durchsetzung des materiellen Anspruchs dürfen auch hier nicht unangemessen hohe verfahrensrechtliche Hindernisse in den Weg gelegt werden (BVerfGE 53, 115 ). - BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im …
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
- BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen
- BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der …
- BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für …
- BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist
Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .Art. 19 Abs. 4 GG gilt insoweit auch innerhalb des gerichtlichen Verfahrens (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .
- LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
Bei der Auslegung und Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist der strenge …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall regelmäßig nur dann ausgehen, wenn das prozessuale Verhalten eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten begründeten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Denn die Vorschrift des § 102 Abs. 2 SGG ist weder ein Instrument zum Disziplinieren von unkooperativen Klägern bzw. oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11) noch zum Generieren von bequemen Erledigungen in lästigen Verfahren (in diesem Sinne auch bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05 zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - L 19 AS 1532/14 B).
An einem solchen Desinteresse fehlt es, wenn die Motivation des Rechtsbehelfsführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsbehelfsführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, so ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und gegebenenfalls ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht in einer solchen Fallkonstellation verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Zumindest der damalige Prozessbevollmächtigte hätte im Übrigen wissen müssen, dass das Gericht insbesondere dann Anlass haben kann, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 586/13
Voraussetzungen der Klagerücknahmefiktion bei unterbliebener Mitwirkungshandlung …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
Sozialgerichtsverfahren - Voraussetzungen der Klagerücknahmefiktion bei …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 587/13
Voraussetzungen einer Klagerücknahmefiktion bei unterbliebener …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 19 AS 1810/18
Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Die Voraussetzungen für eine Klagerücknahmefiktion liegen nicht vor (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11; BSG, Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R m.w.N.; Beschluss des Senats vom 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15 B m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. etwa Beschlüsse vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 und 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11) darf ein Gericht im Einzelfall aber erst dann von einem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ausgehen, wenn das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist.
Die Klagerücknahmefiktion soll nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 -1 BvR 2254/11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2018 - L 21 R 955/16
Fiktive Klagerücknahme
Die Rücknahmefiktion darf weder als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eingesetzt werden (BVerfG vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11), noch stellt die Vorschrift ein Hilfsmittel zur Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen dar (LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15 B).Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren" (BVerfG vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11).
Ob der Standpunkt des VG Darmstadt (…a.a.O.) unter Beachtung der zuvor wiedergegebenen Rechtsprechung des BVerfG (insbesondere vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11) Bestand haben kann, erscheint als sehr fraglich, bedarf aber keiner Entscheidung.
Das BVerfG hat eine solche Reaktion genügen lassen, nachdem ein Kläger im Ausgangsverfahren (schlicht) erklärt hatte, er halte an der Klage fest (BVerfG vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11).
- BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion wegen …
Nach der durch den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2012 (1 BvR 2254/11) geprägten Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 VwGO, die auch für § 81 Abs. 1 AsylG gelte, solle die Rücknahmefiktion nämlich die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren und nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten gedeutet werden.Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (…vgl. zu § 79 AsylVfG BTDrucks 12/2062, S. 42: Vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, "an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat"; BVerfGK 20, 43 ).
Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr im Sinne von § 81 AsylG betrieben, wenn er innerhalb der Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (ähnlich BVerwG…, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris, Rn. 7; BVerfGK 20, 43 ).
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
Sozialgerichtliches Verfahren - keine fiktive Klagerücknahme bei Fehlen von …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
So darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers - …
Das BVerfG hat eine solche Reaktion genügen lassen, nachdem ein Kläger im Ausgangsverfahren (schlicht) erklärt hatte, er halte an der Klage fest (BVerfG, Beschluss vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11 - juris RdNr 36) . - BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - …
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 605/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung: …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2019 - 6 A 155/18
Voraussetzungen für eine fiktivie Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 S. 1 VwGO ; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 12 SO 641/18
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- VGH Bayern, 06.06.2016 - 22 B 16.611
Fortsetzung des Rechtsstreits nach Rücknahmefiktion
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2019 - L 12 SO 640/18
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2022 - L 21 R 535/22
Anforderungen an das Vorliegen einer Klagerücknahmefiktion im sozialgerichtlichen …
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 11/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - L 19 AS 1532/14
Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - L 19 AS 1186/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1912/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1570/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf …
- SG Mainz, 10.02.2015 - S 14 AS 8/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung - …
- BVerfG, 18.03.2019 - 2 BvR 367/19
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Möglichkeit …
- LSG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - L 5 KR 4106/13
- BSG, 28.11.2019 - B 7 AY 2/18 B
Eine lediglich pauschale und unsubstantiierte Aufforderung zur …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2014 - L 4 KR 416/13
- SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15
Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und …
- VGH Bayern, 19.05.2021 - 22 ZB 19.1035
Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens
- LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 205/14
Fiktion der Klagerücknahme; Ausnahmecharakter der Rücknahmefiktion; Bestimmtheit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - L 3 R 514/21
Keine Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- VG München, 09.02.2024 - M 32 K 21.6239
Ladungsfähige Anschrift des Klägers, c/o-Adresse (nicht ausreichend), Behauptete …
- OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
Betreibensaufforderung; Meldebescheinigung; Rechtsschutzinteresse; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AS 2584/16
Enge Voraussetzungen für die Rücknahmefiktion der Klage
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 21 R 322/20
- BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 73/19 B
Fiktion der Klagerücknahme nach erfolgloser Betreibensaufforderung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - L 17 U 315/16
Gewährung von Rente; Ausnahmecharakter der fiktiven Klagerücknahme; Keine …
- VG München, 03.12.2015 - M 16 K 15.3205
Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach Eintritt der Klagerücknahmefiktion
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - L 12 SO 96/22
Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
- BGH, 14.06.2019 - AnwZ (Brfg) 9/19
- BAG, 21.06.2023 - 7 AZR 234/22
Ruhen des Verfahrens - Terminantrag - Frist
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 2320/13
- LSG Bayern, 09.07.2019 - L 15 AS 177/18
Sozialgerichtsverfahren: Beurteilung der Zulassungsbedürftigkeit bei durch …
- BVerwG, 20.09.2016 - 1 WB 17.16
Fiktion der Rücknahme; Nichtbetreiben des Verfahrens; Eigenart des …
- VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412
Eine Änderung der Einkommensverhältnisse tritt im Falle einer rückwirkenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2022 - 11 A 314/22
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutz; …
- LSG Thüringen, 01.10.2019 - L 6 KR 1156/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Verfahrensgegenstand im …
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 5892/19
Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister; …
- VG München, 05.11.2014 - M 23 K 13.2826
Abmeldung des Kraftfahrzeugs - vollständige Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 M 46.12
PKH-Beschwerde; rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss …
- SG Meiningen, 30.07.2018 - S 16 KR 2246/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 11 AS 298/14
- OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17
Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ; …
- VG Gelsenkirchen, 07.12.2021 - 18 K 3240/20
beA-Versand: Sicherheitspuffer von 70 Sekunden genügt nicht!
- BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2019 - 9 A 2047/18
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; …
- BSG, 20.05.2019 - B 14 AS 66/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 5/16
Gewährung eines Kinderzuschlags; Beendigung des Rechtsstreits durch …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 9 SO 354/18
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - L 21 AS 1240/18
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - 1 L 244/12
Betreibensaufforderung - Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2021 - L 3 U 49/20
Betreibensaufforderung - Klagerücknahmefiktion - Zurückverweisung
- LSG Sachsen, 18.04.2019 - L 3 AS 968/17
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Verfahrensbeendigung im …
- LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 3 AS 111/18
Eintritt der Fiktion einer Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
- VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18
Fortsetzung eines wegen Nichtbetreibens eingestellten Klageverfahrens
- LSG Bayern, 20.09.2021 - L 7 BA 62/21
Sozialgerichtsverfahren: Keine ordnungsgemäße Betreibensaufforderung bei bloß …
- VGH Bayern, 29.04.2022 - 22 ZB 20.1957
Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens des Verfahrens
- LSG Hessen, 28.11.2017 - L 3 U 139/17
Klagerücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Wegfall des …
- LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 AS 976/14
Berufungsrücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Sicherstellung der Vertretung …
- SG Magdeburg, 05.03.2013 - S 45 AS 91131/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2020 - L 1 R 172/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Anforderungen an eine …
- VG Augsburg, 14.10.2019 - Au 9 K 19.967
Bertreibensaufforderung bei Fristsetzung für Klagebegründung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 7 AS 1891/17
SGB-II -Leistungen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2023 - L 7 AS 76/23
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - L 7 AS 1248/16
Beendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahmefiktion
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - 2 M 18.15
Klagerücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Aufforderung zur Klagebegründung
- LSG Hamburg, 21.03.2013 - L 1 KR 72/12
- VG München, 10.08.2020 - M 32 K 19.1820
Rechtsschutzinteresse, Verwaltungsgerichte, Feuerstättenschau, …
- BSG, 26.02.2020 - B 14 AS 111/19 B
Voraussetzungen einer Betreibensaufforderung; Verfahrensrüge im …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2023 - L 7 AS 77/23
- VG Köln, 17.04.2019 - 26 K 11393/16
- VGH Bayern, 15.04.2015 - 11 ZB 15.209
Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 17 EG 2/20
Sozialgerichtliches Verfahren - fiktive Klagerücknahme - Ausbleiben einer …
- VG München, 15.09.2020 - M 3 K 19.5402
Klagerücknahmefiktion in Prüfungsstreitigkeiten
- VG Würzburg, 22.11.2016 - W 4 K 16.261
Sicherungsmaßnahmen für Nachbargiebelwand bei Abbruch einer Grenzwand als Kosten …
- OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15
Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 12 R 254/15
- VG Berlin, 04.12.2014 - 19 K 288.14
Fortsetzung eines vom Gericht eingestellten Klageverfahrens nach Einstellung …
- VGH Bayern, 31.01.2023 - 6 ZB 22.211
Eintritt der Rücknahmefiktion - erfolgloses Rechtsmittel
- OVG Bremen, 07.01.2022 - 1 LB 77/20
Verpflichtung zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im Berufungsverfahren
- VG Berlin, 07.06.2018 - 19 K 552.17
Gerichtliche Aufforderung zur Begründung der Klage
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 6/16
- VG Augsburg, 10.01.2022 - Au 9 K 21.792
Klagerücknahmefiktion, Nichtbetreiben des Verfahrens
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 239/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 240/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 241/18
- VG Köln, 19.08.2021 - 8 K 4268/19