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   BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99   

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https://dejure.org/2004,4289
BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99 (https://dejure.org/2004,4289)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.2004 - 1 BvR 368/99 (https://dejure.org/2004,4289)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 1 BvR 368/99 (https://dejure.org/2004,4289)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG); Gebotenheit einer weiteren Differenzierung als jene zwischen Hauptlandwirten und Nebenerwerbslandwirten ; Einkommensermittlung von Landwirten nach Beziehungswerten ; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALG § 32; GG Art. 3 Abs. 1
    Ermittlung des Einkommens eines Landwirts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 213
  • NZS 2004, 588
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99
    Eine solche Darlegung war deshalb nötig, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass es nicht generell verfassungswidrig ist, Kinder erziehende Versicherte der Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu unterwerfen (BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 9. Dezember 2003 ausgeführt (Umdruck S. 43 ff.), die Berücksichtigung der Kindererziehung auf der Leistungsseite der landwirtschaftlichen Alterssicherung genüge den Anforderungen aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99
    Eine solche Darlegung war deshalb nötig, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass es nicht generell verfassungswidrig ist, Kinder erziehende Versicherte der Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu unterwerfen (BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 9. Dezember 2003 ausgeführt (Umdruck S. 43 ff.), die Berücksichtigung der Kindererziehung auf der Leistungsseite der landwirtschaftlichen Alterssicherung genüge den Anforderungen aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99
    Ein solcher Nachteil liegt dann vor, wenn ein Beschwerdeführer existenziell betroffen ist (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99
    a) Für verheiratete Landwirte hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2003 (1 BvR 558/99) entschieden, dass es nicht gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG verstößt, wenn der Gesetzgeber die finanzielle Last der Erziehung von Kindern bei der Ausgestaltung des Beitragsrechts der landwirtschaftlichen Alterssicherung nicht berücksichtigt (Umdruck S. 45 ff.).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10/4 LW 10/96 R

    Ermittlung des Jahreseinkommens nach § 32 Abs. 2 ALG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99
    gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Oktober 1998 - B 10/4 LW 10/96 R -.
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 4/96

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitragszuschusses - Festsetzung des

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99
    Das Bundessozialgericht hielt im Anschluss an sein Grundsatzurteil vom 23. Oktober 1996 (4 RLw 4/96; teilweise veröffentlicht in GVLAK RdSchr AH 3/97) die Regelungen des § 32 ALG für verfassungsgemäß.
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig

    Dies gilt in besonderem Maße, wenn das Bundesverfassungsgericht zu den von den Beschwerdeführern aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits Maßstäbe entwickelt hat (vgl. etwa BVerfGE 77, 170 ; 101, 331 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 613/21

    Verfassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich einer Verletzung des Rechts auf

    Wendet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ; stRspr) dahingehend, dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ; stRspr) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte, verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ; stRspr).
  • LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17

    Rechtmäßigkeit der Erhebung der Beiträge in der Krankenversicherung der Landwirte

    Die Einkommensermittlung nach Beziehungswerten ist sachgerecht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Mai 2004 - 1 BvR 368/99 -, Rn. 7, juris).

    Der Gesetzgeber darf hier aber pauschalieren und typisieren, weil die Einkommensermittlung ein aufwändiges Massengeschäft ist, das die Kassen nicht bewältigen könnten, wenn sie nicht auf die in der AELV enthaltenen statistisch ermittelten Beziehungswerte zurückgreifen könnten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Mai 2004 - 1 BvR 368/99 -, Rn. 8, juris).

  • BVerfG, 06.04.2022 - 2 BvR 2110/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Überstellung des

    Wendet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit der Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ; stRspr) dahingehend, dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ; stRspr) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde geltend gemachte Grundrecht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ; stRspr).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsminderungsrente - versicherungsrechtliche

    (d) Letztlich wird auch nicht der aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG entwickelte Grundsatz des Vertrauensschutzes beeinträchtigt (vgl nur BVerfG SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 63 ff; SozR 4-5868 § 32 Nr. 2 RdNr 24, ).
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17

    Lockerungen im Strafvollzug (gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Flucht- und

    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).
  • LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11

    Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig

    Außerdem entsteht der Rentenanspruch bereits nach 15 Jahren; eine vergleichbare private Versorgung kann in diesem Zeitraum nicht aufgebaut werden (vgl. BVerfGE 109, 96, 118; BVerfGK 3, 213).
  • LSG Bayern, 20.03.2013 - L 1 LW 13/11

    Die im Einzelfall entstehende "Doppelversicherung" in der Alterssicherung der

    Der Rentenanspruch entsteht bereits nach 15 Jahren; eine vergleichbare private Versorgung kann in diesem Zeitraum nicht aufgebaut werden (vgl. BVerfGE 109, 96, 118; BVerfGK 3, 213).
  • SG Aachen, 21.11.2019 - S 15 KR 92/19
    Der Gesetzgeber darf insoweit pauschalieren und typisieren, weil die Einkommensermittlung ein aufwändiges Massengeschäft ist, das die Kassen nicht bewältigen könnten, wenn sie nicht auf die in der AELV enthaltenen statistisch ermittelten Beziehungswerte zurückgreifen könnten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.05.2004 - 1 BvR 368/99 -, juris).
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