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   BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03   

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BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 (https://dejure.org/2004,3208)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 (https://dejure.org/2004,3208)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2004 - 1 BvR 2303/03 (https://dejure.org/2004,3208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erziehungsgeld und Elternteilzeit im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld; Gewährung von Erziehungsgeld an Adoptiveltern; Berechnung der Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung der Erziehungszeiten der arbeitslosen Person ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 124
    Berücksichtigung von Kinderbetreuungs- und -erziehungszeiten im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 215
  • NZA-RR 2005, 154
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist -

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. September 2003 - B 11 AL 9/03 R -,.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2002 - L 12 AL 119/01
    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03
    b) das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Dezember 2002 - L 12 AL 119/01 -,.
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03
    Das Grundrecht ist aber dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 107, 205 ; stRspr).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Zu einer weitergehenden Förderung der Kindesbetreuung innerhalb der Familie war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (zur Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung eines späteren Elterngelds BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 9; vgl auch BSG vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R ; BVerfG 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215; BSG SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3) .

    3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber auch nicht, die in der Gewährung von Erziehungsurlaub liegende familienpolitische Förderung auch in anderen Regelungszusammenhängen - hier bei der Gewährung sozialer Leistungen - uneingeschränkt zur Geltung zu bringen (vgl zur Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei der Berechnung von Arbeitslosengeld: BVerfG vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08 - NZS 2010, 626; BVerfG vom 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215, 218 f).

    Daraus folgt in Verbindung mit dem in § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III geregelten Grundsatz, wonach der Bemessungszeitraum nur von Entgeltabrechnungszeiträumen "im Bemessungsrahmen" (nach Satz 2 aaO das Jahr bis zum letzten Tag des Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs auf Alg gebildet werden kann, dass der Bemessung keine Zeiten mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zugrunde gelegt werden können, die nicht wenigstens in einer Frist von zwei Jahren vor dem Versicherungsfall liegen (vgl zu der Berechnung nach Erziehungszeiten: BSG vom 29.5.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R - Juris RdNr 25 f; zur Vereinbarung mit dem GG: BVerfG vom 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03).

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Nicht einmal, wo es um den Zugang zum Alg durch Erfüllung der Anwartschaftszeit geht, ist der Gesetzgeber, der sich im Rahmen seines Ermessens bei der Ausgestaltung von staatlichen Leistungen für eine familienpolitische Förderung durch Gewährung von Erziehungsgeld (bzw Elterngeld) und Erziehungsurlaub (bzw Elternzeit) entschieden hat, dazu verpflichtet, diese Förderung auch im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Regelungen in gleicher Weise zur Geltung zu bringen (BVerfG NZA-RR 2005, 154 , Nichtannahmebeschluss zu BSG SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3).
  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R

    Anspruch auf Altersrente

    Es liegt im familien- und sozialpolitischen Einschätzungsermessen des Gesetzgebers, ob und wie er die Betreuung und Erziehung von Kindern nach Ablauf der ersten Lebensjahre fördert (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - juris RdNr 22 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung und Kindererziehung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres im Rahmen von § 124 Abs. 3 S 1 Nr. 2 SGB III für ein Adoptivkind) .

    Der Gesetzgeber ist im Übrigen durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht gehalten, die für einen Rechtsbereich getroffene Wertung uneingeschränkt auch für andere Bereiche zu übernehmen (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215 zu sozialrechtlichen Regelungen ) .

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14

    Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann Arbeitslosengeldanspruch

    Dies hat das BVerfG bestätigt (Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2302/03 - NZA-RR 2005, 154, 155), weil die - in diesem Fall maßgebliche - Ungleichbehandlung leiblicher Eltern und Eltern mit Adoptivkind als sachlich hinreichend gerechtfertigt angesehen wurde.

    den Gleichheitssatz darin gesehen, dass der Gesetzgeber die im Recht des Erziehungsurlaubs vorgenommene Gleichstellung von Adoptiveltern älterer Kinder mit Eltern von Kindern unter drei Jahren nicht in § 124 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III aF übernommen hat (1 BvR 2302/03 - NZA-RR 2005, 154, 155 f).

    im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Regelungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2302/03 - NZA-RR 2005, 154, 156).

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08

    Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der

    Soweit die Beschwerdeführerin bemängelt, die arbeitsrechtlichen Regelungen über die Inanspruchnahme von Elternzeit und die Regelungen über die Bestimmung des Bemessungsentgelts als Grundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes seien nicht kohärent, setzt sie sich nicht mit der vom Bundessozialgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach Art. 3 Abs. 1 GG den Gesetzgeber, der sich im Rahmen seines Ermessens bei der Ausgestaltung von staatlichen Leistungen für eine familienpolitische Förderung durch Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub entschieden hat, nicht verpflichtet, diese Förderung auch im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Regelungen uneingeschränkt zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGK 4, 215 ).
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der

    Nicht einmal, wo es um den Zugang zum Alg durch Erfüllung der Anwartschaftszeit geht, ist der Gesetzgeber, der sich im Rahmen seines Ermessens bei der Ausgestaltung von staatlichen Leistungen für eine familienpolitische Förderung durch Gewährung von Erziehungsgeld (bzw Elterngeld) und Erziehungsurlaub (bzw Elternzeit) entschieden hat, dazu verpflichtet, diese Förderung auch im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Regelungen in gleicher Weise zur Geltung zu bringen (BVerfG NZA-RR 2005, 154 , Nichtannahmebeschluss zu BSG SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3).
  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvL 11/07

    Zur Vereinbarkeit der fiktiven Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB

    Schließlich setzt sich das vorlegende Gericht nicht damit auseinander, dass Art. 3 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber, der sich im Rahmen seines Ermessens bei der Ausgestaltung von staatlichen Leistungen für eine familienpolitische Förderung durch Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub entschieden hat, nicht verpflichtet, diese Förderung auch im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Regelungen uneingeschränkt zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGK 4, 215 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 5467/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Versicherungspflicht

    Der Gesetzgeber ist nicht gezwungen, jeden höheren Betreuungsaufwand zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss v. 25. November 2004 - 1 BvR 2303/03).

    Da das Begehren der Klägerin weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung eine Stütze finde, das BSG am 4. September 2003 - B 11 AL 9/03 R - eine ähnliche Konstellation für rechtens erachtet hat, die hiergegen zum BVerfG erhobene Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde (Beschluss vom 25. November 2004, 1 BvR 2303/03), sei das Fortführen des Rechtsstreits missbräuchlich (siehe Niederschrift über den Termin am 21. April 2010).

    Soweit der Gesetzgeber danach differenziert, ob ein Kind, das erzogen wird, das dritte Lebensjahr bereits vollendet hat oder nicht, und nur die Betreuung von jüngeren Kindern begünstigt, ist diese Differenzierung sachgerecht; er ist nicht gezwungen, andere Situationen, die ebenfalls einen -typisierend-höheren Betreuungsbedarf erfordern, zu berücksichtigen oder Regelungen aus anderen Rechtsbereichen in das Arbeitslosenversicherungsrecht zu übernehmen (siehe hierzu BSG, Urteil vom 4. September 2003 - B 11 AL 9/03 R; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2004 - 1 BvR 2303/03; Niesel, Kommentar zum SGB 111, 5. Auflage, § 26 Rdnr. 25).

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, der sich im Rahmen seines Ermessens bei der Ausgestaltung von staatlichen Leistungen für eine familienpolitische Förderung durch Gewährung von Erzg entschieden hat, nicht, diese Förderung auch im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Regelungen zur Geltung zu bringen (vgl auch BSG SozR 4-4300 § 124 Nr. 1 und hierzu bestätigend BVerfG, Kammer-Beschluss vom 25. November 2004, 1 BvR 2303/03 - veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - L 9 AL 6/15

    Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung; Berücksichtigung von

    Der Gesetzgeber war kraft seines ihm zukommenden Gestaltungsspielraums auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit von Verfassungs wegen (etwa Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. mit dem Sozialstaatsprinzip) nicht gehalten, Vergünstigungen, der er in anderen, insbesondere arbeitsrechtlichen Zusammenhängen gewährt, etwa gerade § 15 Abs. 2 BEEG, auch auf die Arbeitslosenversicherung zu übertragen (s. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 -, juris Rn. 23).

    Scheidet aber eine aus dem Sozialstaatsprinzip und den Freiheitsrechten erwachsende Verpflichtung des Gesetzgebers, bestimmte Vergünstigungen eines - hier arbeitsrechtlichen - Gesetzes auf die Sozialversicherung (hier Arbeitslosenversicherung) zu übertragen aus, kann eine solche folgerichtig auch nicht aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) hergeleitet werden (so ausdrücklich BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 -, juris Rn. 23).

  • LSG Hessen, 23.04.2009 - L 1 KR 337/07

    Krankenversicherung - kein Fortbestehen der Mitgliedschaft arbeitsloser

  • LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AL 30/13

    Arbeitslosengeld; keine Anrechnung von Zeiten der Erziehung eines Kindes ab

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 17 U 26/09

    Festsetzung eines JAV nach billigem Ermessen - Teilzeittätigkeit im Rahmen des

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.10.2008 - L 3 AL 14/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Anwartschaftszeit, Berücksichtigung von

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AL 10/17

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.06.2012 - L 2 AL 71/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AL 11/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2010 - L 12 AL 94/09

    Arbeitslosengeld - Nichterfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflicht

  • BSG, 30.06.2016 - B 11 AL 2/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12

    Vorläufigkeit von die Energiekosten für den Betrieb einer Wasser- und

  • BSG, 14.03.2017 - B 11 AL 91/16 B

    Arbeitslosengeld; Berücksichtigung von Erziehungs- und Betreuungszeiten als

  • BSG, 29.07.2015 - B 11 AL 31/15 B
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2015 - L 3 AL 4123/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 12 AL 56/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - L 18 AL 306/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2009 - L 11 AL 67/07
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