Rechtsprechung
BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 1873/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 13 GG; § 102 StPO.
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Begründung mit schon längere Zeit bekannten Befundtatsachen; Betäubungsmittelkriminalität; überschaubarer Zeitraum) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wohnungsdurchsuchung neun Monate nach Kenntniserlangung der Befundtatsachen bei Verdacht auf Betäubungsmitteldelikt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Durchsuchung von Wohnungen; Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts bei Durchsuchungsmaßnahmen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Durchsuchungsbeschluss - Wohnungsdurchsuchung aufgrund Telefonüberwachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 2; StPO § 105
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Durchsuchung - Anordnung der Durchsuchung auf Grund schon länger bekannter Tatsachen zulässig?
Verfahrensgang
- AG Prenzlau, 31.05.2002 - 20 Gs 132/02
- LG Neuruppin, 03.08.2004 - 11 Qs 127/04
- BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 1873/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 4, 303
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht: Anfangsverdacht und …
(3) Dem steht nicht entgegen, dass im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses noch in Betracht kommen kann, wenn seit Bekanntwerden der den Anfangsverdacht begründeten Tatsachen ein längerer, wenngleich noch überschaubarer Zeitraum wie etwa der von neun Monaten vergangen ist (vgl. BVerfGK 4, 303 f.).Daher ist die Entscheidung, dass Durchsuchungen auch geraume Zeit nach der ersten Kenntniserlangung von den verdachtsbegründeten Tatsachen zur Auffindung von Beweismitteln führen können, sachlich nachvollziehbar (vgl. BVerfGK 4, 303 ).
- LG Trier, 05.01.2016 - 5 Qs 90/15
Durchsuchung, Anordnungsvoraussetzung, Anfangsverdacht
Zwar ist auf dem Gebiet der Betäubungskriminalität durchaus von einem wiederholten Vorgehen eines Beschuldigten auszugehen (BVerfG, Beschl. v. 15.12.2004, Az. 2 BvR 1873/04, zitiert nach juris).