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   BVerfG, 04.10.2004 - 1 BvR 964/04   

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https://dejure.org/2004,4170
BVerfG, 04.10.2004 - 1 BvR 964/04 (https://dejure.org/2004,4170)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.2004 - 1 BvR 964/04 (https://dejure.org/2004,4170)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 2004 - 1 BvR 964/04 (https://dejure.org/2004,4170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe in einem zivilrechtlichen Berufungsverfahren; Willkürliche Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten für eine erstinstanzlich erfolgreiche Partei

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 119 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren trotz Obsiegens in der ersten Instanz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 93
  • NJW 2005, 409
  • FamRZ 2005, 509
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 1 BvR 964/04
    Die entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 71, 122).

    Wegen des eindeutigen Wortlauts dieser Vorschrift ist die Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten für eine erstinstanzlich erfolgreiche Partei jedenfalls dann willkürlich, wenn die angegriffene Entscheidung keinen Grund nennt, aus dem sich das Übergehen der Vorschrift ausnahmsweise rechtfertigen ließe (vgl. BVerfGE 71, 122 und BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Januar 1990 - 2 BvR 1631/88 -, Juris).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 1 BvR 964/04
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 1 BvR 964/04
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 09.01.1990 - 2 BvR 1631/88

    Prozeßkostenhilfe im Berufungsrechtszug des Verwaltungsstreitverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 1 BvR 964/04
    Wegen des eindeutigen Wortlauts dieser Vorschrift ist die Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten für eine erstinstanzlich erfolgreiche Partei jedenfalls dann willkürlich, wenn die angegriffene Entscheidung keinen Grund nennt, aus dem sich das Übergehen der Vorschrift ausnahmsweise rechtfertigen ließe (vgl. BVerfGE 71, 122 und BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Januar 1990 - 2 BvR 1631/88 -, Juris).
  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15

    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als

    Die vom Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - 1 BvR 1428/88 - BVerfGE 80, 48 ; vom 13. November 1990 - 1 BvR 275/90 - BVerfGE 83, 82 ; vom 7. April 1992 - 1 BvR 1772/91 - BVerfGE 86, 59 ; vom 13. November 2007 - 2 BvR 1781/07 - NJW 2008, 570 und Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2004 - 1 BvR 964/04 - NJW 2005, 409) ist nicht einschlägig.
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    b) Es kann dahinstehen, ob das Landessozialgericht überhaupt die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung des Beschwerdeführers im Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG prüfen konnte oder ob bereits die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe unter Missachtung von § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO, wonach die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem höheren Rechtszug nicht zu prüfen ist, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat, als Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG in Form des Willkürverbots (vgl. BVerfGK 4, 93 ) anzusehen ist.
  • BFH, 20.12.2004 - VI S 7/03

    Grenzen der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (Fischer, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2002, 1401, 1403; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 26. Mai 2004 1 BvR 172/04, NJW 2004, 2584; vom 4. Oktober 2004 1 BvR 964/04, NJW 2005, 409; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 281 Rn. 17, m.w.N.).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft über die

    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, wenn also eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 96, 189 ; BVerfGK 4, 93 ).
  • BFH, 28.12.2005 - II S 16/05

    Richterablehnung

    d) Ob das Antragsbegehren daher trotz seiner Eindeutigkeit analog § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317) dahin ausgelegt werden kann und dem Verfassungsgebot entsprechend, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 2004 1 BvR 964/04, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 409), dahin auszulegen ist, dass der Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des FG beabsichtigt, kann offen bleiben.
  • BFH, 06.06.2005 - X B 36/05

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe durch den Beteiligten

    Nur eine solche Auslegung wird auch dem Verfassungsgebot gerecht, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 2004 1 BvR 964/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 409).
  • SG Hamburg, 24.10.2011 - S 6 KR 957/11

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Begriff der Aufsichtsangelegenheit iS von § 29

    2.) Auch Willkür, d.h. die Nichtberücksichtigung oder krasse Missdeutung einer offensichtlich einschlägigen Norm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.10.2004, 1 BvR 964/94, BVerfGK 4, 93, 95), liegt nicht vor.
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