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   BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02, 1 BvR 572/03, 1 BvR 586/03, 1 BvR 629/03   

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https://dejure.org/2005,253
BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02, 1 BvR 572/03, 1 BvR 586/03, 1 BvR 629/03 (https://dejure.org/2005,253)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02, 1 BvR 572/03, 1 BvR 586/03, 1 BvR 629/03 (https://dejure.org/2005,253)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02, 1 BvR 572/03, 1 BvR 586/03, 1 BvR 629/03 (https://dejure.org/2005,253)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers aus dem Anwärterdienst des betreffenden Bundeslandes vor einem "Seiteneinsteiger" - zur Zulässigkeit sog Landeskinderklauseln

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 33 Abs. 2; BNotO § 7 Abs. 1
    Vereinbarkeit der Landeskinderklausel mit Art. 12 Abs. 1GG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Auswahlentscheidung im Falle einer bereits erfolgten Bestellung des ausgewählten Bewerbers; Ermöglichung der Weiterverfolgung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege der Verfassungsbeschwerde; Auswahlentscheidungen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 11 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der sog. Landeskinderklausel bei der Besetzung von Notarstellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Grenzen der Landeskinderklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 205
  • NJW-RR 2005, 998
  • DNotZ 2005, 473
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    Vor allem aber obliegt es den Ländern, aufgrund der ihnen insoweit zustehenden Justizhoheit (vgl. dazu BVerfGE 28, 21 ) für eine den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entsprechende Zahl von Notaren Sorge zu tragen (vgl. § 4 BNotO) und die hohe Qualität des hauptberuflichen Notariats zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2003, S. 203).

    Die öffentlichen Interessen sind im Hinblick auf die Grundrechte der Bewerber zu gewichten und mit verhältnismäßigen Mitteln durchzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2003, S. 203).

    Die Wahrung der Rechte der Notarbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG verlangt eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 3090 ; NJW-RR 2003, S. 203).

    An solchen fehlt es insbesondere dann, wenn die einmal vorgenommene Ausschreibung einer Stelle, auf die Bewerbungen vorliegen, mit der Begründung abgebrochen wird, die Justizverwaltung halte das Notariat - bei zahlenmäßig unverändertem Bedarf - nunmehr für entbehrlich oder jedenfalls die Besetzung für nicht mehr dringlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2003, S. 203).

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    Es hat zum Grundrechtsschutz von Notaren auch bereits grundsätzlich geklärt, dass gesetzliche Regelungen nicht zu beanstanden sind, die Art. 12 Abs. 1 GG nur so weit zur Geltung kommen lassen, als es das öffentliche Interesse an einer geordneten Rechtspflege gestattet (vgl. BVerfGE 17, 371 ).

    Das öffentliche Interesse an einer geordneten Rechtspflege zählt zu den Gemeinwohlbelangen, die namentlich bei Notaren einen Eingriff in die Berufsfreiheit rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 17, 371 ).

  • OLG Köln, 03.04.2002 - 2 VA (Not) 10/01

    Rückkehrzusicherung für eine Notarbestellung; Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 3. April 2002 - 2 VA (Not) 10/01 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 - NotZ 13/02 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 3. April 2002 - 2 VA (Not) 10/01 - und der Bescheid des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. Juni 2001 - 3820 - I B. 10 Grevenbroich - verletzen den Beschwerdeführer zu 1) in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; die Beschlüsse werden aufgehoben.

  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 13/02

    Besetzung einer Notarstelle mit einem überdurchschnittlich geeigneten

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 - NotZ 13/02 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 - NotZ 13/02 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 3. April 2002 - 2 VA (Not) 10/01 - und der Bescheid des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. Juni 2001 - 3820 - I B. 10 Grevenbroich - verletzen den Beschwerdeführer zu 1) in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; die Beschlüsse werden aufgehoben.

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    a) Da den Beschwerdeführern zu 2) bis 4) die Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs nicht zumutbar ist, kann die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im vorliegenden Fall selbstständig Gegenstand von Verfassungsbeschwerden sein (vgl. BVerfGE 86, 15 ).
  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    Ihm fehlt für sein Begehren, das auf Feststellung der Verfassungsrechtsverletzung und letztendlich auf Neubescheidung seiner Bewerbung gerichtet ist, nicht das Rechtsschutzinteresse, obwohl wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität die bereits erfolgte Bestellung des ausgewählten Bewerbers nicht widerrufen und der Beschwerdeführer zu 1) auf der diesem übertragenen Notarstelle nicht ernannt werden kann (vgl. hierzu BGH, NJW 1993, S. 2040; DNotZ 1996, S. 905; DNotZ 1999, S. 252).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung des Falles maßgeblichen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 12 GG auf den "staatlich gebundenen" Beruf des Notars (vgl. BVerfGE 110, 304 m.w.N.) und zur verfassungsrechtlich zulässigen Reichweite von Eingriffen in die Berufsausübungsfreiheit (BVerfGE 101, 331 m.w.N.) schon entschieden.
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 18/95

    Notarrecht - Anfechtbarkeit - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    Ihm fehlt für sein Begehren, das auf Feststellung der Verfassungsrechtsverletzung und letztendlich auf Neubescheidung seiner Bewerbung gerichtet ist, nicht das Rechtsschutzinteresse, obwohl wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität die bereits erfolgte Bestellung des ausgewählten Bewerbers nicht widerrufen und der Beschwerdeführer zu 1) auf der diesem übertragenen Notarstelle nicht ernannt werden kann (vgl. hierzu BGH, NJW 1993, S. 2040; DNotZ 1996, S. 905; DNotZ 1999, S. 252).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    Vor allem aber obliegt es den Ländern, aufgrund der ihnen insoweit zustehenden Justizhoheit (vgl. dazu BVerfGE 28, 21 ) für eine den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entsprechende Zahl von Notaren Sorge zu tragen (vgl. § 4 BNotO) und die hohe Qualität des hauptberuflichen Notariats zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2003, S. 203).
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
    Daher folgt aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Verbindung mit den zu wahrenden Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG, dass dem Beschwerdeführer zu 1) die Weiterverfolgung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege der Verfassungsbeschwerde möglich sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2005, S. 50).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 4/98

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Anwärterdienstes für Notar bei der

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 01.07.2002 - 1 BvR 152/02

    Ausschreibung von Notarstellen in Hamburg - Erledigung des ursprünglich auf die

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Nimmt der Dienstherr dem unterlegenen Bewerber diese Möglichkeit, indem er den ausgewählten Bewerber nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vor Ablauf einer angemessenen Wartefrist ernennt, so verhindert er die Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 - NJW-RR 2005, 998 ; vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - NVwZ 2008, 70 und vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 - NVwZ 2009, 1430).

    Dieser Beschluss nimmt ausdrücklich auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 u.a. - (NJW-RR 2005, 998) Bezug.

  • BGH, 12.11.2020 - V ZB 148/19

    Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson

    Im Rahmen seiner sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Verpflichtung, eine geordnete (vorsorgende) Rechtspflege sicherzustellen (vgl. BVerfGK 5, 205, 212; BVerfGE 73, 280, 292; 135, 90 Rn. 68 u. 70), kann der Staat Aufgaben auf selbständige Berufsträger übertragen; er kann sie aber auch den Gerichten und dem eigenen Verwaltungsapparat vorbehalten (BVerfGE 73, 280, 293; 131, 130, 139).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Um sicherstellen zu können, dass eine mögliche Verletzung des Grundsatzes der Bestenauslese nicht folgenlos bleibt, gebietet das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit dem zu wahrenden grundrechtsgleichen Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG daher, dass dem Beschwerdeführer die Weiterverfolgung der behaupteten Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege der Verfassungsbeschwerde möglich sein muss (vgl. BVerfGK 5, 205 ), weil die verfassungswidrige Beeinträchtigung des Beschwerdeführers fortwirkt.

    Durch die umgehende Ernennung des Mitbewerbers wird dem unterlegenen Konkurrenten faktisch die Möglichkeit genommen, die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle durch eine verfassungsgerichtliche Eilentscheidung zu verhindern (vgl. BVerfGK 5, 205 für eine Notarstelle).

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