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   BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05   

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https://dejure.org/2005,4786
BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05 (https://dejure.org/2005,4786)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 2 BvR 93/05 (https://dejure.org/2005,4786)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 2 BvR 93/05 (https://dejure.org/2005,4786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie und Grundrechte im Falle der Unterbrechung der Vernehmung eines Nebenklägers bei gleichzeitigem Ausschluss des Beschwerdeführers; "Die Verfahrensbeteiligten erörtern die Sachlage, wie weiter vorgegangen werden soll." als Gegenstand ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge eines in Abwesenheit des Angeklagten begangenen Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Revision - Erkundigungspflichten des nur mit der Revision beauftragten Verteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 235
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 379/04

    Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2004 - 1 StR 379/04 -,.

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision mit Beschluss vom 23. November 2004 (veröffentlicht in NStZ 2005, S. 283) als unbegründet verworfen und die Verfahrensrüge als unzulässig behandelt.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    a) Die Rechtsschutzgarantie gewährleistet nicht nur, dass überhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten offen steht, sondern garantiert auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 94, 166 ).

    Die Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es dem Gericht, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    a) Die Rechtsschutzgarantie gewährleistet nicht nur, dass überhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten offen steht, sondern garantiert auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es dem Gericht, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    aa) Die Obliegenheit, bei Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO auch darzulegen, dass es sich bei den in Abwesenheit eines notwendigen Beteiligten vollzogenen Verfahrensvorgängen um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 15, 263 ; 26, 84 ).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    aa) Die Obliegenheit, bei Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO auch darzulegen, dass es sich bei den in Abwesenheit eines notwendigen Beteiligten vollzogenen Verfahrensvorgängen um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 15, 263 ; 26, 84 ).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    Das Revisionsgericht überspannt die Zulässigkeitsanforderungen, wenn es die Mitteilung von Tatsachen fordert, denen kein über den Revisionsvortrag hinausgehender Bedeutungsgehalt zukommt (BVerfG, NJW 2005, S. 1999).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes richtet sich auch an den die Verfahrensordnung anwendenden Richter (vgl. BVerfGE 97, 298 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
    Sie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    In solchen Fällen wird er gehalten sein, sich bei dem in der Hauptverhandlung anwesenden Instanzverteidiger zu erkundigen (vgl. BGH NStZ 2005, 283 f.; BVerfG, Beschl. vom 22. September 2005 - 2 BvR 93/05).
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Allerdings galt das Erheben einer - bewusst - unwahren Verfahrensrüge (die Protokollrüge genügt ja nicht) - unabhängig von ihrer prozessualen Wirksamkeit - früher als standeswidrig (vgl. Dahs, Die unwahre Verfahrensrüge, AnwBl. 1950/51, 90 ff.; "Der Rechtsanwalt hat hier wie überall nur dem Recht und der Wahrheit zu dienen. Es ist ihm nie erlaubt, zur Wahrheit in Widerspruch zu treten. Die wahrheitswidrige Verfahrensrüge ist eine standesrechtliche Verfehlung" [S. 90]. "Der Zweck [Aufhebung eines Fehlurteils] heiligt auch hier nicht die Mittel" [S. 91]. "... der Anwalt, der die hier wiedergegebenen Grundsätze nicht anerkennt, muss mit der Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens seitens des Generalstaatsanwalts rechnen" [S. 92]), während es heute fast schon als anwaltlicher Kunstfehler gelten könnte, sich eines Fehlers im Protokoll jedenfalls nicht in der Weise zu bedienen, dass ein anderer Verteidiger die Revision begründet (vgl. hierzu m.w.N.: G. Schäfer, Gedanken zur Beweiskraft des tatrichterlichen Protokolls unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in Festschrift aus Anlass des fünfzigjährigen Bestehens von Bundesgerichtshof, Bundesanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, Seite 707 [727]; zur Zulässigkeit der unwahren Verfahrensrüge kommt nunmehr gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch das Handbuch des Strafverteidigers von Dahs, von der 1. Auflage 1969, Rdn. 754, bis zur neuesten 7. Aufl. [ab 4. Auflage Dahs jun.] 2005, Rdn. 918: "... braucht der Verteidiger sich nicht zu scheuen, von dem durch das Protokoll 'geschaffenen' unverrückbaren Tatbestand als 'Wahrheit' auszugehen." Nur einen scheinbaren Ausweg bietet die Beauftragung eines neuen Verteidigers für die Revisionsbegründung, der "dann vielleicht im Zustand der 'Unberührtheit' gehalten werden kann" (Dahs aaO Rdn. 920), denn dieser hat sich grundsätzlich beim Instanzverteidiger über den Verfahrensablauf kundig zu machen [vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2004 - 1 StR 379/04 - Verfassungsbeschwerde dagegen nicht zur Entscheidung angenommen mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2005 - 2 BvR 93/05 - unter Hinweis auf den Grundsatz der Einheitlichkeit eines über mehrere Instanzen geführten Verfahrens).
  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Ebenso hätte, einem Vorschlag des Generalbundesanwalts in der Stellungnahme zur vorliegenden Verfassungsbeschwerde folgend, verlangt werden können, dass die Revisionsbegründung mitteilt, über welche Kenntnisse und Hinweise bezüglich etwaiger Verständigungsgespräche der Revisionsverteidiger und der Angeklagte - gegebenenfalls nach zumutbarer Einholung entsprechender Auskünfte beim Instanzverteidiger (vgl. BVerfGK 6, 235 ) - verfügen.
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Nur einen scheinbaren Ausweg bietet jedoch die Beauftragung eines neuen Verteidigers für die Revisionsbegründung, der "dann vielleicht im Zustand der 'Unberührtheit' gehalten werden kann" (Dahs aaO Rdn. 920), denn dieser hat sich grundsätzlich beim Instanzverteidiger über den Verfahrensablauf kundig zu machen (vgl. BGH NStZ 2005, 283; die Verfassungsbeschwerde dagegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen unter Hinweis auf den Grundsatz der Einheitlichkeit eines über mehrere Instanzen geführten Verfahrens (BVerfG StraFo 2005, 512)).
  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Ebenso hätte, einem Vorschlag des Generalbundesanwalts in der Stellungnahme zur vorliegenden Verfassungsbeschwerde folgend, verlangt werden können, dass die Revisionsbegründung mitteilt, über welche Kenntnisse und Hinweise bezüglich etwaiger Verständigungsgespräche der Revisionsverteidiger und der Angeklagte - gegebenenfalls nach zumutbarer Einholung entsprechender Auskünfte beim Instanzverteidiger (vgl. BVerfGK 6, 235 ) - verfügen.
  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Vom Angeklagten zu verlangen, dass er für das Revisionsverfahren darüber hinaus alle Tatsachen ermitteln (und vortragen) müsse, die eine nicht ordnungsgemäße Besetzung der Hilfsstrafkammer belegen, würde die aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO folgenden Pflichten überspannen (vgl. BVerfG StV 2006, 57; StraFo 2005, 512 m. w. N.; Beschl. vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09).
  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    Unter diesen Voraussetzungen gebietet auch das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip der Effektivität des Rechtsschutzes kein anderes Ergebnis (BVerfG StraFo 2005, 512).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Unter diesen Umständen hätte der Wahlverteidiger bei dem nach wie vor beigeordneten Pflichtverteidiger Erkundigungen einholen können und müssen, um den geltend gemachten Verfahrensmangel ausreichend mit Tatsachen zu belegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. September 2005 - 2 BvR 93/05; BGH, Beschluss vom 23. November 2004 - 1 StR 379/04, NStZ 2005, 283, 284).
  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

    Ihnen obliegt etwa die Entscheidung, dass die Revision konkret und im Einzelnen mitteilen muss, welche Kenntnisse sie - gegebenenfalls nach zumutbarer Einholung von Auskünften beim Instanzverteidiger (vgl. BVerfGK 6, 235 ) - von einer derartigen Absprache hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, NStZ 2013, S. 541; BGHSt 56, 3 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14 - NStZ 2015, S. 657 zu § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO).
  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16

    Ordnungsgemäße Klageerhebung; Unterschrift durch zunächst nicht

    Hinzu kommt, dass das Rechtsstaatsgebot und das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch verbieten, überspannte Anforderungen an die Zulässigkeitsanforderungen und damit an die Voraussetzungen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu stellen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 - BVerfGK 3, 355 und vom 22. September 2005 - 2 BvR 93/05 - BVerfGK 6, 235 ).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

  • BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06

    Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge (schlüssige Behauptung einer

  • BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1824/06

    Begründungsanforderungen bei einer Revision (Jugendstrafverfahren; Urteil, dass

  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den

  • BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08

    Darstellungsanforderungen bei der Rüge der Abwesenheit des Angeklagten in der

  • BGH, 17.05.2022 - 3 StR 107/22

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge des fehlenden

  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 5 RVs 77/18

    Revision; Urteilsaufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Begründungsanforderungen an

  • KG, 26.10.2015 - 161 Ss 205/15

    Verfahrensrüge fehlender Negativmitteilung

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