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   BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05   

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BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05 (https://dejure.org/2005,2126)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2005 - 2 BvR 792/05 (https://dejure.org/2005,2126)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2005 - 2 BvR 792/05 (https://dejure.org/2005,2126)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 EMRK; § 140 StPO; § 463 Abs. 3 StPO; § 454 StPO; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67e StGB
    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB); Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage (19-jähriger Freiheitsentzug; Sachverständigenprognose; Pseudo-Intellektualisierung; juristische Kenntnisse; keine ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 sowie GG Art 2 Abs 2 Abs 2 S 2 durch Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Rüge der unterbliebenen Beiordnung eines Rechtsanwalts; Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beauftragung einer nichtärztlichen Psychologin

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 § 67d Abs. 2 § 67e; StPO § 140 Abs. 2
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren zur Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 326
  • NStZ-RR 2006, 122 (Ls.)
  • StV 2006, 426
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Der Beschluss des Landgerichts vom 28. Januar 2005 über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67 d Abs. 2 und § 67 e StGB sowie die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 5. April 2005 über die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde verletzen wegen der unterbliebenen Beiordnung eines Rechtsanwalts den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 63, 380 ; 70, 297 ; dazu unter 1.) und in seinem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (2.).

    Die Verfassung selbst will sicherstellen, dass der Beschuldigte auf den Gang und das Ergebnis des gegen ihn geführten Strafverfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfGE 63, 380 ; 70, 297 ).

    Ihm ist von Verfassungs wegen jedenfalls dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn es nach der konkreten Fallgestaltung, insbesondere bei Besonderheiten und Schwierigkeiten im Diagnose- und Prognosebereich, als evident erscheint, dass er sich angesichts seiner Erkrankung nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 ; vgl. auch EGMR, NJW 1992, S. 2945 ).

    Mit zunehmender Dauer der Unterbringung erhöhen sich auf Grund der Wirkkraft des Freiheitsgrundrechts des Untergebrachten die Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung und an die richterliche Würdigung der die Fortdauer der Freiheitsentziehung tragenden Gründe (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Der Beschluss des Landgerichts vom 28. Januar 2005 über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67 d Abs. 2 und § 67 e StGB sowie die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 5. April 2005 über die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde verletzen wegen der unterbliebenen Beiordnung eines Rechtsanwalts den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 63, 380 ; 70, 297 ; dazu unter 1.) und in seinem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (2.).

    Die Verfassung selbst will sicherstellen, dass der Beschuldigte auf den Gang und das Ergebnis des gegen ihn geführten Strafverfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfGE 63, 380 ; 70, 297 ).

    Die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers ist auch dann geboten, wenn die Würdigung aller Umstände, das Vorliegen eines "schwerwiegenden Falles" ergibt (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 46, 202 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Die angegriffenen Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer auch in seinem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; denn die Bestellung eines Pflichtverteidigers gehört dort, wo ihre Voraussetzungen vorliegen, zu den verfahrensrechtlichen Absicherungen des Freiheitsrechts, um die Grenzen der Zumutbarkeit eines Grundrechtseingriffs zu wahren (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

    Der Beschwerdeführer kann sich für seine Auffassung, Psychologen seien insoweit generell fachlich ungeeignet, weder auf das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - (vgl. BVerfGE 109, 133 ) noch auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 - (EuGRZ 2005, S. 181 f.) stützen.

    Ob Sachverständige entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts über eine geeignete Ausbildung und hinreichende Erfahrung verfügen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NStZ 1992, S. 405 ; vgl. auch BVerfGE 109, 133 ), ist eine Frage der Bewertung der Umstände des Einzelfalls.

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Der Beschluss des Landgerichts vom 28. Januar 2005 über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67 d Abs. 2 und § 67 e StGB sowie die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 5. April 2005 über die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde verletzen wegen der unterbliebenen Beiordnung eines Rechtsanwalts den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 63, 380 ; 70, 297 ; dazu unter 1.) und in seinem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (2.).

    Die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers ist auch dann geboten, wenn die Würdigung aller Umstände, das Vorliegen eines "schwerwiegenden Falles" ergibt (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 46, 202 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers ist auch dann geboten, wenn die Würdigung aller Umstände, das Vorliegen eines "schwerwiegenden Falles" ergibt (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 46, 202 ; 63, 380 ).
  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Ob Sachverständige entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts über eine geeignete Ausbildung und hinreichende Erfahrung verfügen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NStZ 1992, S. 405 ; vgl. auch BVerfGE 109, 133 ), ist eine Frage der Bewertung der Umstände des Einzelfalls.
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Dabei kommt auch der Dauer der weiteren Freiheitsentziehung besonderes Gewicht zu (vgl. BVerfGE 86, 288 zur Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe).
  • OLG Stuttgart, 15.03.1993 - 2 Ws 34/93

    Bestellung eines Verteidigers; Geisteskrankheit; Untergebrachter;

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Ohne dass es einer verfassungsgerichtlichen Stellungnahme zur einfachrechtlichen Gesetzesauslegung bedürfte (vgl. dazu OLG Stuttgart, StV 1993, S. 378; OLG Jena, StV 1997, S. 540; OLG Braunschweig, StV 2001, S. 21; OLG Karlsruhe, StV 1997, S. 314 ; Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 140 Rn. 57; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 140 Rn. 33a, die die Beiordnung in der Regel für erforderlich halten und die Begründung des ausnahmsweisen Absehens verlangen; eher differenzierend an Hand der Voraussetzungen von § 140 Abs. 2 StPO BbgVerfG, NJW 2001, S. 2533 ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, S. 19; OLG Brandenburg, NStZ-RR 1997, S. 96; KG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 u.a. - und Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 AR 181/02 - 5 Ws 104/02 u.a. - ), war jedenfalls im vorliegenden Fall auf Grund der konkreten Umstände die Bestellung eines Pflichtverteidigers von Verfassungs wegen geboten.
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Der Beschwerdeführer kann sich für seine Auffassung, Psychologen seien insoweit generell fachlich ungeeignet, weder auf das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - (vgl. BVerfGE 109, 133 ) noch auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 - (EuGRZ 2005, S. 181 f.) stützen.
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1999 - 3 Ws 123/99
    Auszug aus BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
    Unbeschadet dessen bleibt darauf hinzuweisen, dass die Beauftragung eines nichtärztlichen Psychologen für die Erstattung eines Prognosegutachtens im Vorfeld der gemäß § 67 d Abs. 2 StGB zu treffenden Entscheidung nicht schon generell von Verfassungs wegen ausscheidet (vgl. auch Fischer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 454 Rn. 12e; Schüler-Springorum, StV 1994, S. 255; Pollähne, in: Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 2. Aufl. 2002, Buchstabe F Rn. 144; Stöckel, in: KMR, Kommentar zur StPO, Stand: Oktober 2002, § 454 Rn. 30 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 454 Rn. 37; vgl. auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, S. 125, die keinen Vorrang des Psychiaters annehmen, ebenso - wenn auch in der Tendenz etwas zurückhaltender - Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 25. Aufl. 2001, § 454 Rn. 52).
  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

  • OLG Jena, 21.01.1997 - 1 Ws 239/96
  • OLG Braunschweig, 30.08.2000 - Ws 174/00

    Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Überprüfung der weiteren Vollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2002 - 2 Ws 263/02
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00

    Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener

  • OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96
  • KG, 19.02.2002 - 5 Ws 104/02
  • KG, 15.11.2001 - 5 Ws 715/01
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 335/08

    Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (Kriterien für

    Im Vollstreckungsverfahren ist der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Verfahrens durch eine entsprechende Anwendung der dargestellten Grundsätze Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 -, NJW 2002, S. 2773).

    Zu berücksichtigen sind die bisherige Dauer freiheitsentziehender Maßnahmen (vgl. BVerfGK 6, 326 ) sowie die Dauer der noch ausstehenden Restfreiheitsstrafe (vgl. BVerfGE 86, 288 zur Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe).

    Ein Pflichtverteidiger ist dem Verurteilten ferner dann beizuordnen, wenn es nach der konkreten Fallgestaltung, insbesondere bei Besonderheiten und Schwierigkeiten im Diagnose- und Prognosebereich als evident erscheint, dass dieser sich angesichts einer Erkrankung nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ).

  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

    Dies gewährleistet das Institut der Pflichtverteidigerbestellung in den §§ 140, 141 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 4 und 5).

    Ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt, ist dabei maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten heraus zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung und seine durch § 140 Abs. 2 StPO erfolgten Konkretisierungen vornehmlich bezwecken (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris, Abs.-Nr. 2).

  • BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09

    Anspruch auf faires Verfahren (Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung

    Die Verfassung will sicherstellen, dass der Beschuldigte auf den Gang und das Ergebnis des gegen ihn geführten Strafverfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Die Norm ist - wie die strafprozessuale Parallele des § 140 Abs. 2 StPO - Konkretisierung des Rechtsstaatsgebotes in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung und stellt sicher, dass der Beschuldigte nicht nur Objekt des gegen ihn geführten Verfahrens ist, sondern die Möglichkeit hat, auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfG, jeweils Kammerbeschlüsse des 2. Senats, 3. Kammer, Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - 2 BvR 786/02 - Rn. 3, vom 13. November 2005 - 2 BvR 792/05 - Rn. 19 und vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - Rn. 4; 1. Kammer, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1916/05 - Rn. 4 und vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - Rn. 5 - alle juris).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 1 durch die Anordnung der

    a) Im Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf der Untergebrachte, ebenso wie auch sonst im Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein (vgl. BVerfGK 6, 326 [331]).
  • KG, 19.12.2007 - 2 Ws 762/07

    Unterbringung: Heranziehung von forensisch erfahrenen Psychologen anstelle von

    Welchem Fachgebiet ein Sachverständiger angehören kann oder muß, um ein Gutachten zur Vorbereitung der Entscheidung über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sachgerecht erstatten zu können, ist eine im Rahmen des Gebots gründlicher Sachaufklärung vorzunehmende Bewertung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Ausbildung, Erfahrung und der Art der Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung (vgl. BVerfG StV 2006, 426, Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des OLG Hamm StV 2006, 424; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 20 Rdn. 62; jew. mit weit. Nachw.).

    Für die überwiegende Anzahl aller Fälle, nach Schätzung von Tondorf gut 99 Prozent (vgl. StV 2006, 428, 429, Anm. zu OLG Karlsruhe StV 2006, 426), nämlich etwa solche der Persönlichkeitsstörung, der intellektuellen Defizite, der psychoorganischen Syndrome (außer exogenen Psychosen) und der affektiven Bewußtseins- und Wahrnehmungsstörungen, sind sowohl forensisch erfahrene Psychologen als auch Psychiater fachlich kompetent (vgl. ähnlich Senat NStZ 1999, 319, 320; Rasch NStZ 1993, 509, 510, Anm. zu BGH NStZ 1993, 357).

  • OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06

    Anberaumung eines neuen Termins bei Verhinderung des Pflichtverteidigers im

    Die Beiordnung war auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl hierzu BVerfG NJW 86, 767,771; BVerfG Kammerentscheidung des 2. Senats vom 13.11.2005 - 2 BvR 792/05) geboten, da der psychisch kranke Untergebrachte, der lediglich einen Hauptschulabschluß erreicht hat, über keine Berufsausbildung verfügt und seit etwa 1983 entwurzelt ist, angesichts des Gewichts der Entscheidung - er befindet sich inzwischen seit mehr als neun Jahren in Unfreiheit - und der komplizierten Sach- und Rechtslage zur effektiven Wahrnehmung seiner Recht nicht hinreichend in der Lage ist.
  • OLG Hamm, 15.09.2016 - 4 Ws 299/16

    Pflichtverteidigerbestellung; Vollstreckungsverfahren; Unterbringung in einem

    Jedenfalls geben die Umstände des Einzelfalls (vgl. insoweit: BVerfG, Beschl. v. 13.11.2005 - 2 BvR 792/05 - juris) hier Anlass zu einer Pflichtverteidigerbestellung unter Zugrundelegung der o.g. Maßstäbe.
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 211/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren der Strafvollstreckung

    Bei der Frage, ob ein schwerwiegender Fall vorliegt, kommt auch der Dauer der weiteren Freiheitsentziehung besonderes Gewicht zu (zu vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, 122 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 46-IV-21
    Ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt, ist dabei maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten heraus zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung und seine durch § 140 Abs. 2 StPO erfolgten Konkretisierungen vornehmlich bezwecken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 202 [210 f.]; Beschluss vom 12. April 1983, BVerfGE 63, 380 [391]; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [322 f.]; Beschluss vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 - juris Rn. 2; Beschluss vom 13. November 2005, BVerfGK 6, 326 [331]).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15

    Jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

  • AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20
  • KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21

    Anwesenheit des Wunschverteidigers bei

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 4 Ws 416/07
  • OLG Hamm, 07.04.2006 - 4 Ws 203/06

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

  • LG Mannheim, 26.07.2021 - 7 Qs 15/21

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses wegen Wegfalls eines

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