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   BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05   

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https://dejure.org/2005,1055
BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05 (https://dejure.org/2005,1055)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2005 - 1 BvR 191/05 (https://dejure.org/2005,1055)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 (https://dejure.org/2005,1055)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung gegen eingelegte Berufung des Beschwerdeführers; Verbot jeder Art oder Form anpreisender, irreführender oder vergleichender Werbung; Werbung für eine Klinik; Suggestive Einwirkung auf die Patienten

  • bzaek.de

    Werbung mit Erfolgsquoten

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BOÄrzte Bayern § 27 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für Ärzte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsrecht - Anpreisende Werbeaussagen sind zulässig, solange die Patienteninformation dominiert

  • IWW (Kurzinformation)

    Anpreisende Werbeaussagen sind zulässig, solange Patienteninformation dominiert

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Werbung war nicht berufsrechtswidrig: Texte müssen im Ganzen beurteilt werden.

Besprechungen u.ä. (2)

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Arztwerbung mit "unangefochtene Nr. 1", "sensationelle Erfolgsquote" erlaubt

  • grafpartner.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Werbefreiheit für Ärzte - Werbeverbot ist faktisch abgeschafft (RA Bernhard Schmeilzl)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 46
  • NJW 2006, 282
  • GRUR 2006, 425
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    Werberechtliche Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen hat das Bundesverfassungsgericht daher mit der Maßgabe als verfassungsgemäß angesehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    Vielmehr besteht an einer sachlich zutreffenden und dem Laien verständlichen Informationswerbung über noch weitgehend unbekannte Operationsmethoden auch ein anerkennenswertes Allgemeininteresse (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ).
  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht bereits herausgestellt, dass der Werbeeffekt als solcher nicht zu einem Verbot führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    Gewonnene Sympathie kann zu dem - häufig emotional geprägten - Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen (vgl. zu diesem Aspekt auch schon BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 3470 ).
  • BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02

    Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    Der Beschwerdeführer muss daher grundsätzlich sein Bild in der Öffentlichkeit positiv zeichnen dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 2816 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung folgt aus § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswerts aus § 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Wortsinn einzelner Passagen einer Werbung stets grundrechtsfreundlich im Kontext des gesamten Inhalts auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 3324 ).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    Das Werbeverbot für Ärzte soll dem Schutz der Bevölkerung dienen; es soll das Vertrauen der Patienten darauf erhalten, dass der Arzt nicht aus Gewinnstreben bestimmte Untersuchungen vornimmt oder Behandlungen vorsieht (vgl. BVerfGE 71, 162 ).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Dazu kann es im Zusammenhang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit insbesondere dann kommen, wenn mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen grundrechtliche Belange nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Darüber hinaus handelt es sich um eine Norm des einfachen Rechts, dessen Auslegung und Anwendung zunächst den Fachgerichten obliegt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 122 ; 89, 1 ; 97, 12 ; 99, 145 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

    Dass die Werbung für den Verlag und die dort erschienenen Bücher zugleich den Zweck haben dürfte, die in der Praxis tätigen Zahnärzte - und damit auch den Beschwerdeführer - als besonders sachkundig und spezialisiert erscheinen zu lassen, erfordert keine andere Bewertung, denn auch Image- und Sympathiewerbung ist Ärzten erlaubt (vgl. nur BVerfGK 6, 46 ).
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