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   BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03   

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BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03 (https://dejure.org/2005,8876)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03 (https://dejure.org/2005,8876)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 1 BvR 2151/03 (https://dejure.org/2005,8876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Regelung des Umgangsrechts des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind; Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 61
  • FamRZ 2005, 1815
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 [206 f.]; 64, 180 [187 f.]).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalles der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 [209 f.]).

  • OLG Celle, 08.09.2003 - 21 UF 121/03
    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn C ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hartmut Hiddemann und Koll., Maria-Theresia-Straße 2, 79102 Freiburg - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 8. September 2003 - 21 UF 121/03 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Elze vom 24. Juni 2003 - 8 F 4/02 UG - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 14. Juli 2005 einstimmig beschlossen:.

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle vom 8. September 2003 - 21 UF 121/03 - und des Amtsgerichts Elze vom 24. Juni 2003 - 8 F 4/02 UG - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 [206 f.]; 64, 180 [187 f.]).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03
    Die Beschlüsse stehen dementsprechend nicht mit dem Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein, dass in den Fällen, in denen sich die Eltern nicht über die Ausübung des Umgangsrechts einigen können, die Gerichte eine "Entscheidung" zu treffen haben, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes berücksichtigt (vgl. BGH, FamRZ 1994, 158 ff.).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Eine bloße Zurückweisung des Umgangsrechtsantrags eines Elternteils lässt sich nicht mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbaren (BVerfG FamRZ 2006, 1005, 1006; 2005, 1815, 1816).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    (dd) Der Zulässigkeit des unbefristeten Umgangsausschlusses stehen hier auch nicht die vom Beschwerdeführer angeführten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGK 6, 61 ; 6, 153 ) entgegen.
  • OLG Saarbrücken, 11.10.2013 - 6 UF 128/13

    Umgangsverfahren: Anforderungen an die Konkretisierung einer Umgangsregelung;

    Bei der richterlichen Ausgestaltung des Umgangs nach § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB ist der Umgang entweder konkret, vollständig und auch (so ausdrücklich BVerfG FamRZ 2009, 1472, juris Rz. 38 a.E.) vollstreckbar nach Art, Ort und Zeit des Umgangs zu regeln oder - soweit es das Kindeswohl erfordert - konkret einzuschränken oder auszuschließen (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1815; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschlüsse vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085, und vom 12. März 2010 - 6 UF 128/09 -, FamRZ 2010, 1922).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

    Denn jede gerichtliche Entscheidung über die Umgangsbefugnis muss grundsätzlich eine konkrete, einheitliche Regelung treffen (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1815; BGH FamRZ 1994, 158), weswegen die Entscheidung über die Gewährung eines Umgangsrechts zum einen von dessen konkreter Ausgestaltung nicht getrennt werden kann (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1092) und der Umgang - zum anderen - vom Gericht nach Tagen, Uhrzeit und Ort, Häufigkeit, Abholung und gegebenenfalls weiterer konkreter Modalitäten präzise und in vollstreckungsfähiger Weise zu regeln ist.
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 5 UF 167/13

    Notwendiger Inhalt von Entscheidung über Umgangsrecht nach § 1684 BGB

    7 Es entspricht ganz herrschender Meinung, dass sich die Familiengerichte bei der Entscheidung über das elterliche Umgangsrecht nach § 1684 BGB nicht darauf beschränken können, den Umgangsantrag des betroffenen Elternteiles zurückzuweisen (BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1815; BGH NJW 1994, 312; OLG Celle FamRZ 1990, 1026; Heilmann NJW 2012, 16, 20; Johannsen/Henrich/Jaeger § 1684 BGB Rn. 43).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2010 - 6 UF 128/09

    Umgangsrecht: Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den begleitenden Umgang

    Denn jede gerichtliche Entscheidung über die Umgangsbefugnis muss grundsätzlich eine konkrete, einheitliche Regelung treffen (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1815; BGH FamRZ 1994, 158), weswegen die Entscheidung über die Gewährung eines Umgangsrechts zum einen von dessen konkreter Ausgestaltung nicht getrennt werden kann (vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1092), zum anderen die vom Familiengericht zu treffende Umgangsregelung auch vollzugsfähig sein und gegebenenfalls vollstreckt werden können muss.
  • OLG Hamm, 07.04.2015 - 3 UF 241/13

    Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seiner minderjährigen Tochter

    Die Familiengerichte können sich bei ihrer Entscheidung über das elterliche Umgangsrecht nach § 1684 BGB nicht darauf beschränken, den Umgangsantrag des betroffenen Elternteiles zurückzuweisen (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1815; BGH NJW 1994, 312; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 5 UF 167/13 -, juris; OLG Celle FamRZ 1990, 1026).
  • OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07

    Ausschluss des gesetzlichen Umgangsrechts eines Vaters mit seiner Tochter bis zu

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  • OLG Frankfurt, 08.07.2015 - 5 UF 135/15

    Kein Absehen von familiengerichtlicher Umgangsregelung

    Es entspricht insoweit auch ganz herrschender Meinung, dass sich die Familiengerichte bei der Entscheidung über das elterliche Umgangsrecht nach § 1684 BGB aus diesem Grund auch nicht darauf beschränken können, den "Umgangsantrag" des betroffenen Elternteiles zurückzuweisen (BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2005, 1815; BGH NJW 1994, 312 [BGH 27.10.1993 - XII ZB 88/92] ; OLG Frankfurt am Main ZKJ 2013, 421; Heilmann NJW 2012, 16, 20; Johannsen/Henrich/Jaeger § 1684 BGB Rn. 43).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 13 UF 90/21

    Voraussetzungen des Absehens von einer gerichtlichen Umgangsregelung

    Das Familiengericht hat entweder den Umgang konkret zu regeln oder ihn auszuschließen oder einzuschränken, um dem Antragsteller zu ersparen, der - möglicherweise von ihm so empfundenen - Willkür des anderen Elternteils ausgesetzt zu sein (BVerfG FamRZ 2005, 1815; BGH FamRZ 2016, 1058; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2013, 237).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 9 UF 97/22

    Zum besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Umgangsrechts

  • OLG Frankfurt, 22.08.2023 - 6 UF 119/23

    Unzulässige Teilentscheidung bezüglich Umgangsregelung

  • OLG Brandenburg, 20.03.2020 - 9 UF 27/20
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2023 - 20 UF 25/23

    Aufhebung und Zurückverweisung eines familiengerichtlichen Verfahrens bei

  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 UF 97/22

    Beschwerde gegen den Beschluss in einer Umgangssache; Bloße Zurückweisung eines

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