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   BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03, 1 BvR 2420/03   

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https://dejure.org/2005,2516
BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03, 1 BvR 2420/03 (https://dejure.org/2005,2516)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03, 1 BvR 2420/03 (https://dejure.org/2005,2516)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2419/03, 1 BvR 2420/03 (https://dejure.org/2005,2516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ohne hinreichende Berücksichtigung des Individualinteresses auf effektiven Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten und des Gleichheitssatzes; Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Gesellschaft zum Erwerb von Immobilien als Kapitalanlage; Zwangsvollstreckung einer Bank aus notariellen Urkunden; Abwehrklagen gegen die Vollstreckung aus den ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen mangels grundsätzlicher Bedeutung aufgrund einer inzwischen ergangenen Parallelentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 79
  • WM 2005, 2014
 
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Wird zitiert von ... (242)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    Der Weg zu den Gerichten darf zwar von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 40, 272 ; 77, 275 ; stRspr).

    Der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so muss auch in diesem Rahmen eine wirksame gerichtliche Kontrolle gewährleistet sein (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 39/03
    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 39/03 -.

    Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 457/02 und IV ZR 39/03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Justizgewährungsanspruch (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).

    Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin durch Beschluss jeweils vom 22. Oktober 2003 (IV ZR 457/02 - betreffend das Oberlandesgericht Nürnberg - und IV ZR 39/03 - betreffend das Oberlandesgericht Bamberg) zurückgewiesen und hierzu ausgeführt, dass über die durch die Beschwerde aufgezeigten Rechtsfragen durch die Urteile des Senats von diesem Tage in zwei weiteren Verfahren entschieden worden sei (IV ZR 398/02, NJW 2004, S. 59 und IV ZR 33/03, NJW 2004, S. 62).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so muss auch in diesem Rahmen eine wirksame gerichtliche Kontrolle gewährleistet sein (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    Der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    Der Weg zu den Gerichten darf zwar von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 40, 272 ; 77, 275 ; stRspr).

    Der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit dem Rechtsmittel der Revision auch nach der Zivilprozessreform sowohl Individualbelange der Einzelfallgerechtigkeit als auch Allgemeinwohlbelange verfolgt (vgl. BVerfGK 2, 213 ).
  • BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    Diesen Gesichtspunkten haben mehrere Zivilsenate des Bundesgerichtshofs zwischenzeitlich Rechnung getragen (vgl. BGH, NJW 2004, S. 3188; NJW 2005, S. 154), darunter auch der IV. Zivilsenat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 438), dessen Entscheidung vorliegend angegriffen worden ist.
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 197/03

    PEE-WEE

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    Diesen Gesichtspunkten haben mehrere Zivilsenate des Bundesgerichtshofs zwischenzeitlich Rechnung getragen (vgl. BGH, NJW 2004, S. 3188; NJW 2005, S. 154), darunter auch der IV. Zivilsenat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 438), dessen Entscheidung vorliegend angegriffen worden ist.
  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 386/02

    Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    Diesen Gesichtspunkten haben mehrere Zivilsenate des Bundesgerichtshofs zwischenzeitlich Rechnung getragen (vgl. BGH, NJW 2004, S. 3188; NJW 2005, S. 154), darunter auch der IV. Zivilsenat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 438), dessen Entscheidung vorliegend angegriffen worden ist.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
    Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so muss auch in diesem Rahmen eine wirksame gerichtliche Kontrolle gewährleistet sein (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

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