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   BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05   

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BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 (https://dejure.org/2006,1151)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 (https://dejure.org/2006,1151)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 (https://dejure.org/2006,1151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts im Falle einer rechtsfehlerhaft bei ihm eingelegten Rechtsmittelschrift; Gerichtsstand einer Gesellschaft mit Sitz auf der zu Großbritannien gehörenden Insel Jersey; Geltendmachung des Anspruchs auf ein faires ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 198
  • NJW 2006, 1579
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99 ; BVerfG , NJW 2001, S. 1343).

    Die Abwägung zwischen den betroffenen Belangen fällt etwa dann zugunsten des Rechtsuchenden aus, wenn das angegangene Gericht zwar für das Rechtsmittelverfahren nicht zuständig ist, jedoch vorher mit dem Verfahren befasst war (vgl. BVerfGE 93, 99 ; BVerfG , NJW 2001, S. 1343; BVerfG , NJW 2005, S. 2137).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    Die Kenntnis dieser erst durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887; zum Gesetzeszweck vgl. BGHZ 155, 46 ) mit Wirkung zum 1. Januar 2002 geschaffenen besonderen funktionellen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts kann bei einem Geschäftsstellenbeamten nicht vorausgesetzt werden.

    Entscheidend nach § 119 b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG ist jedoch der allgemeine Gerichtsstand im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz, also regelmäßig der Zustellung der Klageschrift nach § 253 Abs. 1, § 261 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO (vgl. BGHZ 155, 46 ; BGH NJW-RR 2004, S. 1073 ; Kissel/Mayer, GVG, 4. Auflage 2005, § 119 Rn. 27 a; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Auflage 2005, § 119 GVG Rn. 14).

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04 -,.

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde wies der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. Oktober 2005 zurück (veröffentlicht in NJW 2005, S. 3776 f.).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99 ; BVerfG , NJW 2001, S. 1343).

    Die Abwägung zwischen den betroffenen Belangen fällt etwa dann zugunsten des Rechtsuchenden aus, wenn das angegangene Gericht zwar für das Rechtsmittelverfahren nicht zuständig ist, jedoch vorher mit dem Verfahren befasst war (vgl. BVerfGE 93, 99 ; BVerfG , NJW 2001, S. 1343; BVerfG , NJW 2005, S. 2137).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    Insbesondere ist der Richter allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ) und ist es ihm untersagt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. BVerfGE 51, 188 ; 60, 1 ; 75, 183 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    Insbesondere ist der Richter allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ) und ist es ihm untersagt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. BVerfGE 51, 188 ; 60, 1 ; 75, 183 ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    Insbesondere ist der Richter allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ) und ist es ihm untersagt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. BVerfGE 51, 188 ; 60, 1 ; 75, 183 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    Insbesondere ist der Richter allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ) und ist es ihm untersagt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. BVerfGE 51, 188 ; 60, 1 ; 75, 183 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
    Aus diesem "allgemeinen Prozessgrundrecht" folgt zwar die Verpflichtung des Richters, das Verfahren so zu gestalten, wie die Parteien es von ihm erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 78, 123 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Es ist ihm hiernach untersagt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die betroffenen Prozessparteien abzuleiten (BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 433/16 - Rn. 11; 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 8) .

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 39; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe; BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, BAGE 163, 234; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - aaO; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16) .
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