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   BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05   

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BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05 (https://dejure.org/2006,1783)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05 (https://dejure.org/2006,1783)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 (https://dejure.org/2006,1783)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung in der Beschwerdeinstanz aufgrund von Beweismitteln, über die der Beschuldigte nicht unterrichtet war

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtgewährung rechtlichen Gehörs; Strafprozessualer dinglicher Arrest zum Zweck der sog. Rückgewinnungshilfe; Ablehnung der Akteneinsicht unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungszwecks; Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der Gewährung ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Verweigerte Akteneinsicht und Zwangsmaßnahmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliches Gehör - Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafrechtliche Zwangsmaßnahmen im Lichte des Grundgesetzes von Borggräfe und Schütt - Zusammenfassung von "Grundrechte und dinglicher Arrest - zugleich Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 19.01.2006" von RA Dr. Joachim Borggräfe und RA Marc Schütt, original ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 205
  • NJW 2006, 1048
  • NStZ 2006, 459
  • StV 2006, 281
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ).

    Daher ist dem Betroffenen bereits zu dem Rechtseingriff im Arrestverfahren und nicht erst zur endgültigen (Verfall-)Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 und für den Fall der Einziehung BVerfGE 18, 399 ).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ).

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    c) Die angegriffenen Beschlüsse verletzten Art. 14 Abs. 1 GG, weil sie den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Grundsätzen zum Schutz des Eigentums des Beschwerdeführers nicht gerecht geworden seien (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430).

    Der sachlichen Überprüfung der Arrestanordnung am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04 -, NJW 2005, S. 3630, und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430) wird durch diese Entscheidung nicht vorgegriffen.

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Daher ist dem Betroffenen bereits zu dem Rechtseingriff im Arrestverfahren und nicht erst zur endgültigen (Verfall-)Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 und für den Fall der Einziehung BVerfGE 18, 399 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ).

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    c) Die angegriffenen Beschlüsse verletzten Art. 14 Abs. 1 GG, weil sie den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Grundsätzen zum Schutz des Eigentums des Beschwerdeführers nicht gerecht geworden seien (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430).

    Der sachlichen Überprüfung der Arrestanordnung am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04 -, NJW 2005, S. 3630, und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430) wird durch diese Entscheidung nicht vorgegriffen.

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Staatlichen Geheimhaltungsbedürfnissen könnte für sich genommen dadurch Rechnung getragen werden, dass die Kenntnisnahme von den maßgeblichen Informationen auf das Gericht beschränkt bliebe (vgl. bezogen auf ein verwaltungsgerichtliches "in camera"-Verfahren unter ausdrücklichem Ausschluss des Strafverfahrens BVerfGE 101, 106 ).

    Im Strafverfahren wirken Geheimhaltungsinteressen der Exekutive "in dubio pro reo" (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04

    Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Der sachlichen Überprüfung der Arrestanordnung am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04 -, NJW 2005, S. 3630, und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430) wird durch diese Entscheidung nicht vorgegriffen.
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein prozessuales Urrecht des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist (vgl. BVerfGE 55, 1 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Das verträgt sich jedoch im Bereich des Strafprozesses nicht mit den besonderen Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 67, 100 ; BGH, NStZ 2000, S. 265 ; und für das strafprozessähnliche Parteiverbotsverfahren BVerfGE 107, 339 ).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Das verträgt sich jedoch im Bereich des Strafprozesses nicht mit den besonderen Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 67, 100 ; BGH, NStZ 2000, S. 265 ; und für das strafprozessähnliche Parteiverbotsverfahren BVerfGE 107, 339 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
    Das Bundesverfassungsgericht kann sich einer Überprüfung der Arrestanordnung erst annehmen, wenn das fachgerichtliche Verfahren bei Wahrung des rechtlichen Gehörs der Beteiligten abgeschlossen ist; denn die Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte obliegt nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit zuvörderst den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 2, 290 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 12, 111 ).

    Eine gerichtliche Entscheidung darf nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. BVerfGK 7, 205 ).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1048 f.).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es dann, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1049).

    Solange sie es für erforderlich halten, die Ermittlungen dem Beschuldigten nicht zur Kenntnis gelangen zu lassen, müssen sie auf solche Eingriffsmaßnahmen verzichten, die, wie die Untersuchungshaft oder der Arrest, nicht vor dem Betroffenen verborgen werden können, schwerwiegend in Grundrechte eingreifen und daher in gerichtlichen Verfahren angeordnet und umgehend überprüft werden müssen, um den anhaltenden Grundrechtseingriff eventuell zu beenden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1049).

    Dazu müssen dem Beschuldigten die Beweismittel auf die gleiche Art und Weise zugänglich und anschaulich sein wie dem Richter (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1049).

  • BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13

    Durchsuchungsbeschluss (mündliche Durchsuchungsanordnung; richterliche

    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ).

    b) Ist - wie hier im Bereich des Strafprozesses - ein "in camera"-Verfahren mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar, so folgt daraus, dass eine dem Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die er zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (vgl. BVerfGK 7, 205 ; 10, 7 ).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ).

    Ob die Durchsuchungsanordnung den an sie zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, hat das Landgericht im Rahmen der Wiederholung des Beschwerdeverfahrens unter Beachtung des Art. 103 Abs. 1 GG zu prüfen (vgl. BVerfGK 7, 205 ).

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Ist - wie hier im Bereich des Strafprozesses - ein "in camera'-Verfahren mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar, so folgt daraus, dass eine dem Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die dieser zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07 -, juris, Rn. 21; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

    Dazu müssen dem Beschuldigten die Beweismittel auf die gleiche Art und Weise zugänglich und anschaulich sein wie dem Richter (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006, a.a.O.).

  • BGH, 03.04.2019 - StB 5/19

    BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits

    Denn die zunächst aus ermittlungstaktischen Gründen unterbliebene Gewährung von rechtlichem Gehör ist in diesen Fällen anlässlich der späteren gerichtlichen Überprüfung nachzuholen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048; vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 3 f.; vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17; vom 18. September 2018 - 2 BvR 754/18, NJW 2019, 41 Rn. 38).

    Verweigert die Staatsanwaltschaft, die nach § 147 Abs. 5 Satz 1 StPO im Ermittlungsverfahren für die Gewährung von Akteneinsicht ausschließlich zuständig ist, die Einsicht in die die Eingriffsmaßnahme tragenden Aktenteile, hat das Beschwerdegericht die Maßnahme daher aufzuheben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94, NStZ 1994, 551; vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108 (Untersuchungshaft); vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048 (Arrest)).

  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

    Die Vorschrift bietet jedoch nicht die Grundlage dafür, den Anspruch auf rechtliches Gehör abweichend von Art. 103 Abs. 1 GG einzuschränken, auch wenn sie sich ihrem Wortlaut nach auf eine Pflicht zur Gehörsgewährung im Hinblick auf Tatsachen und Beweisergebnisse beschränkt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 - NJW 2006, S. 1048).

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör, der sowohl objektivrechtliches Verfahrensprinzip als auch ein prozessuales Urrecht des Menschen ist, gewinnt besondere Bedeutung gerade dann, wenn im strafprozessualen Ermittlungsverfahren Eingriffsmaßnahmen ohne vorherige Anhörung des Betroffenen gerichtlich angeordnet werden können (§ 33 Abs. 4 Satz 1 StPO); in einem solchen Fall ist dem Gehörsrecht im Beschwerdeverfahren uneingeschränkt zur Wirkung zu verhelfen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 - NJW 2006, S. 1048).

  • BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Akteneinsichtsrecht und die Präklusion von

    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfGK 7, 205 ; im Schrifttum: Schulze-Fielitz, in: Dreier, Grundgesetzkommentar, 3. Auflage 2018, Art. 103 Abs. 1 Rn. 41; Radtke, in: Epping/Hillgruber, BeckOK Grundgesetz, Art. 103 Rn. 10 ; Remmert, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Art. 103 Abs. 1 Rn. 87 ).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfGK 7, 205 ; vgl. im Schrifttum u. a. Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 8. Aufl., Art. 103, Rn. 15; Koch, in: Gräber, FGO, 6. Aufl. 2006, § 78 Rn. 1a).
  • LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10
    In diesen Fällen ist rechtliches Gehör jedenfalls nachträglich im Beschwerdeverfahren zu gewähren (BVerfG NJW 2004, 2443 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; NJW 2006, 1048 [BVerfG 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]; vgl. zum Ganzen auch Börner NStZ 2007, 680 ff.; Walischewski StV 2001, 243 ff., je m.w.N.).

    Ein "in camera"-Verfahren, in dem die Kenntnisnahme von den maßgeblichen Informationen auf das Gericht beschränkt bliebe, ist jedenfalls in der Beschwerdeinstanz mit Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich unvereinbar (BVerfG NJW 2006, 1048, 1049 [BVerfG 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

    Dauert ein schwerwiegender Grundrechtseingriff an wie beim dinglichen Arrest, kann eine für den Beschuldigten nachteilige Beschwerdeentscheidung nur auf Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden, über die er zuvor unterrichtet wurde (BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; 2006, 1048, 1049; vgl. auch LG Ravensburg NStZ-RR 2007, 114).

    Demnach bleibt es bei dem vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigten Grundsatz, dass jedenfalls in der Beschwerdeinstanz eine dem Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung nur dann erfolgen kann, wenn ihm zuvor durch die Gewährung von (Teil-) Akteneinsicht rechtliches Gehör gewährt wurde (vgl. BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; 2006, 1048, 1049; NStZ 2007, 274, 275 [BVerfG 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

  • BGH, 22.09.2009 - StB 28/09

    Akteneinsicht in Ermittlungsakten des Generalbundesanwalts durch Drittbetroffenen

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 12 W 24/19

    Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Wahrung

  • KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsichtsrecht eines Beschuldigten bei nicht

  • LG Stuttgart, 03.03.2021 - 6 Qs 1/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.03.2023 - 12 Qs 17/23

    Aufhebung des Vermögensarrestes wegen Verweigerung der Akteneinsicht

  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06

    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

  • BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12

    Durchsuchung (Recht auf rechtliches Gehör; Nachholung im Beschwerdeverfahren bei

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 12 W 5/20

    Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Wahrung

  • OLG Naumburg, 21.01.2011 - 1 Ws 52/11

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Anforderungen an die Gewährung

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 2611/18

    Durchsuchungsbeschluss und rechtliches Gehör (Nachholung des Gehörs im

  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13

    Rückgabe eines Verfahrens durch das Beschwerdegericht bei unzureichender

  • BFH, 25.05.2011 - VI B 3/11

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

  • BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16

    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13

    Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests in Strafsachen: Anwendung des

  • BFH, 15.02.2022 - X B 137/20

    Akteneinsicht bei Wiederbestellung als Prozessbevollmächtigter

  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 22-IV-17
  • OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter

  • VerfGH Sachsen, 12.07.2010 - 54-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
  • LG Neubrandenburg, 16.08.2007 - 9 Qs 107/07

    Akteneinsicht des Verteidigers: Unanfechtbarkeit der Versagung der Akteneinsicht

  • LG Kiel, 14.06.2006 - 46 Qs 42/06

    Dinglicher Arrest: Aufhebung der Anordnung des dinglichen Arrestes wegen

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