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   BVerfG, 10.02.2006 - 1 BvR 91/06   

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https://dejure.org/2006,3552
BVerfG, 10.02.2006 - 1 BvR 91/06 (https://dejure.org/2006,3552)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.2006 - 1 BvR 91/06 (https://dejure.org/2006,3552)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 1 BvR 91/06 (https://dejure.org/2006,3552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12 Abs 2 des niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots durch Verweigerung der Aufnahme körperlich wesentlich behinderter Kinder in integrativen Regelkindergarten

  • Wolters Kluwer

    Nichtaufnahme an der Glasknochenkrankheit leidender Zwillinge in einen integrativen Regelkindergarten; Erfüllung des Anspruchs auf gemeinsame Erziehung im Regelkindergarten durch Zuweisung eines Platzes in einem Sonderkindergarten; Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwillinge mit seltener Krankheit - Eltern kämpfen um Aufnahme in einen Regelkindergarten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 269
  • NJW 2006, 2471 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 679
  • FamRZ 2006, 1096 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2006 - 1 BvR 91/06
    Danach wäre ein genereller Ausschluss der Möglichkeit einer gemeinsamen Erziehung von behinderten Kindern mit nichtbehinderten Kindern nicht zu rechtfertigen (vgl. - in Bezug auf die schulische Erziehung - BVerfGE 96, 288 ).

    Es ist allerdings von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Staat die zielgleiche wie die zieldifferente integrative Erziehung unter den Vorbehalt des organisatorisch, personell und von den sächlichen Voraussetzungen her Möglichen stellt (vgl. BVerfGE 96, 288 ).

    Wann ein solcher Ausschluss durch Fördermaßnahmen so weit kompensiert ist, dass er nicht benachteiligend wirkt, lässt sich nicht generell und abstrakt festlegen (vgl. BVerfGE 96, 288 ), sondern ist zu beurteilen unter Berücksichtigung der mit dem Ausschluss einhergehenden spezifischen Förderung.

    Eine Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeträgers darüber, welcher Einrichtungsplatz behinderten Kindern zur Erziehung und Vorbereitung auf ein Leben in der Gemeinschaft mit Nichtbehinderten angeboten wird, verstößt nur dann gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, wenn sie den Umständen und Verhältnissen des jeweils zu beurteilenden Einzelfalls ersichtlich nicht gerecht wird (BVerfGE 96, 288 ).

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG könnte auch dann vorliegen, wenn die Überweisung an eine heilpädagogische Einrichtung erfolgte, obgleich der Besuch eines Regelkindergartenplatzes nach einer wertenden Gesamtbetrachtung des Einzelfalls durch einen vertretbaren Einsatz von sonderpädagogischer Förderung möglich wäre (in Bezug auf die Zuweisung an eine Sonderschule, aber insoweit übertragbar: BVerfGE 96, 288 ).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 12 ME 422/05

    Anspruch; Aufnahme; Behinderter; Behinderung; Besuch; Betreuung; Einrichtung;

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2006 - 1 BvR 91/06
    a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2005 - 12 ME 422/05 -,.
  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 17/12 R

    Krankenversicherung der Studenten - Überschreiten der Altershöchstgrenze -

    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt gegeben sein, wenn dieser Ausschluss nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Fördermaßnahme kompensiert wird (vgl BVerfGE 99, 341, 357; 96, 288, 303; BVerfGK 7, 269, 273; BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69, RdNr 31) .
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt gegeben sein, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Fördermaßnahme kompensiert wird (vgl BVerfGE 99, 341, 357; 96, 288, 303; BVerfGK 7, 269, 273).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt gegeben sein, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Fördermaßnahme kompensiert wird (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; BVerfGK 7, 269 ; vgl. auch Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen <BGBl 2008 II, S. 1419, für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft seit 26. März 2009, BGBl 2009 II, S. 812>).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 30/16 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf zahnärztliche Zahnreinigung zur

    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt gegeben sein, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Fördermaßnahme kompensiert wird (vgl BVerfGE 99, 341, 357; 96, 288, 303; BVerfGK 7, 269, 273).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 2 S 2168/14

    Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen bei Schwerbehinderung mit Merkmal "RF"

    Der Förderauftrag wird nur verletzt, wenn die Entscheidung den grundrechtlichen Vorgaben ersichtlich nicht gerecht wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.02.2006 - 1 BvR 91/06 -, juris Rdnr. 15).
  • BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16

    Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder

    Behinderte Menschen dürfen nur schlechter gestellt werden als Nichtbehinderte, wenn dies zwingend geboten ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 ; Kammerbeschluss vom 10. Februar 2006 - 1 BvR 91/06 - NVwZ 2006, 679 ; Nußberger, in: Sachs, GG, 8. Auflage, Art. 3 Rn. 314; Kischel, in: Epping/Hillgruber, GG, 2. Auflage, Art. 3 Rn. 236).
  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 7 A 2406/09

    Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und

    Eine Besserstellung von Menschen mit Behinderungen ist aber nicht zwingend geboten (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 10.02.2006 - 1 BvR 91/06 - NVwZ 2006, 679; Starck, in: von Mangold/Klein/Starck, Grundgesetz, 5. Aufl. 2005, Art. 3 Abs. 3 Rdnr. 417).
  • OVG Hamburg, 19.04.2012 - 4 Bf 56/11

    Antrag eines Schwerbehinderten auf Einrichtung eines personengebundenen

    Zudem ist der Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG nur im Fall einer Benachteiligung, nicht hingegen im Fall einer Bevorzugung behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Menschen eröffnet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.2.2006, NVwZ 2006, 679, juris Rn. 15).
  • LSG Bayern, 19.10.2017 - L 3 U 283/14

    Kein Überweisungsanspruch eines Integrations- bzw. Inklusionsunternehmens an

    Dies kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung im Einzelfall entschieden werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 -, juris Rn. 5; vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen außerdem insbesondere: BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288 und juris Rn. 64 ff.; BVerfG, Stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris Rn. 11; BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2006 - 1 BvR 91/06 -, juris Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2007 - L 13 SO 6/06

    Anspruch auf Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen bei einer

    Eine Kommunalisierung der Aufgaben von Sonderschulen durch eine durchgängige integrative Unterrichtung behinderter Kinder in allgemeinen Schulen ist in der geltenden Rechtsordnung nicht vorgesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997, BVerfGE 96/288 = NJW 1998, 131; Beschluss vom 10. Februar 2006, NVwZ 2006, 679; a. A.: Castendiek/Hoffmann; Das Recht der behinderten Menschen, 2. A. Rdn. 321 ff.).
  • BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Reduzierung des Landesblindengeldes in

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 14 ME 277/22

    Betreuungsanspruch Kind

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2013 - 4 ME 238/13

    Angebot eines Platzes für ein behindertes Kind in einer Integrationsgruppe in

  • VG Göttingen, 21.08.2020 - 2 B 151/20

    Altersübergreifend; Behinderung; altersübergreifende Gruppe; Kindergarten;

  • VG Münster, 04.07.2014 - 1 L 420/14

    Bestimmung der Schule durch die Schulaufsichtsbehörde bei erforderlicher

  • AG Dortmund, 22.09.2010 - 427 C 11141/09

    Geltendmachung von restlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 12 A 2787/08

    Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aufgrund des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
  • AG Gardelegen, 21.12.2010 - 31 C 220/10

    Schadensersatzanspruch bei Kfz-Unfall: Überhöhte Sachverständigenkosten bei

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