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   BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04   

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BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04 (https://dejure.org/2006,2139)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04 (https://dejure.org/2006,2139)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04 (https://dejure.org/2006,2139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung der Entgeltpunkte für die Rentenberechnung von Ehepaaren auf 40 Punkte gem § 22b FRG, wenn die Rentenkonten beider Ehepartner Entgeltpunkte nach dem FRG aufweisen - ausnahmsweise Rechtfertigung der echten Rückwirkung

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der für Beitragszeiten und Beschäftigungszeiten auf der Grundlage des Fremdrentengesetzes (FRG) ermittelten Entgeltpunkte zweier Ehepartner bei der Berechnung der Renten von Spätaussiedlern auf insgesamt 40; Schutz der durch das Fremdrentengesetz begründeten ...

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 116; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FRG § 22b Abs. 3; GG Art. 6 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der gemeinsamen Obergrenze von Entgeltpunkten für Ehepaare

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 338
  • NZS 2007, 27
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    Dabei verringerte sie die für die im Herkunftsland zurückgelegten Versicherungszeiten ermittelten Bruttoarbeitsentgelte zunächst durch Multiplikation mit dem Faktor 0, 6 (§ 22 Abs. 4 FRG in der Fassung des Art. 3 Nr. 4 Buchstabe b des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung vom 25. September 1996, BGBl I S. 1461; zur Rechtsentwicklung vgl. im Einzelnen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006, 1 BvL 9/00 u.a.; im Internet verfügbar unter www.bundesverfassungsgericht.de).

    Insoweit wird auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 (1 BvL 9/00 u.a.) verwiesen.

    Es geht vielmehr im Falle des Beschwerdeführers, der ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten im Herkunftsgebiet aufzuweisen hat, um die Kürzung einer fürsorgerischen Leistung des Staates (vgl. dazu näher Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006, 1 BvL 9/00 u.a.).

    Auch ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit einschneidende Kürzungen bei den Fremdrenten vorgenommen hatte und die weiteren Kürzungen, die Gegenstand der in Frage stehenden Gesetzesinitiative waren, zu einem umfassenden Sparpaket gehörten, mit dem auf schwerwiegende und bekannte wirtschaftliche Fehlentwicklungen reagiert werden sollte, von denen die gesetzliche Rentenversicherung nicht unberührt bleiben konnte (vgl. dazu auch Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006, 1 BvL 9/00 u.a.).

    Auch insoweit kann auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 (1 BvL 9/00 u.a.) verwiesen werden.

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    Verheiratete dürfen keinesfalls allein deshalb benachteiligt werden, weil sie verheiratet sind, insbesondere geringere Leistungen erhalten als Ledige (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 75, 382 ).

    Jedoch ist es verfassungsrechtlich zulässig, die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zum Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen zu nehmen, wenn die konkreten Maßnahmen den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und damit nicht als Diskriminierung der Ehe anzusehen sind (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 32, 260 ; 69, 188 ; 75, 361 ; 75, 382 ; 81, 1 ).

    Insbesondere ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber die Konsequenz aus der Erfahrung des täglichen Lebens zieht, dass in einer Haushaltsgemeinschaft umfassend "aus einem Topf" gewirtschaftet wird mit der Folge, dass zwei zusammenlebende Ehegatten einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs eines Alleinwirtschaftenden liegt (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ; vgl. auch BVerfGE 91, 389 ).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    Verheiratete dürfen keinesfalls allein deshalb benachteiligt werden, weil sie verheiratet sind, insbesondere geringere Leistungen erhalten als Ledige (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 75, 382 ).

    Jedoch ist es verfassungsrechtlich zulässig, die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zum Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen zu nehmen, wenn die konkreten Maßnahmen den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und damit nicht als Diskriminierung der Ehe anzusehen sind (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 32, 260 ; 69, 188 ; 75, 361 ; 75, 382 ; 81, 1 ).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    a) Zwar gebietet Art. 6 Abs. 1 GG als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 105, 313, 107, 205 ; stRspr).

    Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 76, 1 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    Das Bekannt werden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften lässt in der Regel - worauf auch das Bundessozialgericht in seinem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil zutreffend hinweist - die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die bisherige Rechtslage noch nicht entfallen (vgl. BVerfGE 13, 206 ; 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ).

    Schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer gesetzlichen Regel entfällt grundsätzlich erst mit dem endgültigen Gesetzesbeschluss des Bundestages über die rückwirkende Gesetzesänderung (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    Denn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs der Rechtsnorm wurde vom Gesetzgeber zum Nachteil des Beschwerdeführers auf einen Zeitpunkt festgelegt, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre ordnungsgemäße Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 63, 343, 72, 200 ; 87, 48 ; 97, 67 ).

    Schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer gesetzlichen Regel entfällt grundsätzlich erst mit dem endgültigen Gesetzesbeschluss des Bundestages über die rückwirkende Gesetzesänderung (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    In den übrigen Rechtsgebieten ergibt sich das grundsätzliche Verbot der gesetzlichen Anordnung einer Rückwirkung aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 88, 384 ; stRspr).

    Es gilt dort nicht, wo sich ausnahmsweise ein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts nicht bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    Insbesondere ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber die Konsequenz aus der Erfahrung des täglichen Lebens zieht, dass in einer Haushaltsgemeinschaft umfassend "aus einem Topf" gewirtschaftet wird mit der Folge, dass zwei zusammenlebende Ehegatten einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs eines Alleinwirtschaftenden liegt (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ; vgl. auch BVerfGE 91, 389 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    Insbesondere ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber die Konsequenz aus der Erfahrung des täglichen Lebens zieht, dass in einer Haushaltsgemeinschaft umfassend "aus einem Topf" gewirtschaftet wird mit der Folge, dass zwei zusammenlebende Ehegatten einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs eines Alleinwirtschaftenden liegt (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ; vgl. auch BVerfGE 91, 389 ).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
    Jedoch ist es verfassungsrechtlich zulässig, die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zum Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen zu nehmen, wenn die konkreten Maßnahmen den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und damit nicht als Diskriminierung der Ehe anzusehen sind (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 32, 260 ; 69, 188 ; 75, 361 ; 75, 382 ; 81, 1 ).
  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BEG

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59

    Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen und Vertrauensschutz

  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2003 - L 9 RJ 4142/02

    Entgeltpunktebegrenzung nach dem Fremdrentenrecht für Spätaussiedler

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass durch das gemeinsame Wirtschaften Aufwendungen gespart werden und deshalb zwei zusammenlebende Partner einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs eines Alleinwirtschaftenden liegt (vgl. BVerfGK 8, 338 ).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Die Begrenzung der zugrunde zu legenden Entgeltpunkte orientiert sich an der Höhe der Eingliederungshilfe des § 62a Arbeitsförderungsgesetz a.F., bei Ehepaaren und Berechtigten, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, am 1, 6fachen der Eingliederungshilfe (vgl. auch BVerfGK 8, 338 ).

    Diese unterfallen nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zugrunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt worden sind, weil es insofern am Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung in eine bundesdeutsche Rentenversicherung fehlt (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Die Fundierung im Vertrauensschutz zeichnet zugleich die Grenze des Rückwirkungsverbotes vor (vgl. BVerfGE 32, 111 ; 88, 384 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Dieses greift unter anderem dann nicht ein, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ), etwa weil die Rechtslage unklar war (vgl. BVerfGE 13, 261 ).

    Ein späteres Inkrafttreten hätte Teile des betroffenen Personenkreises veranlassen können, die Zeit zwischen Kabinettsbeschluss und Inkrafttreten des Gesetzes zu nutzen, in die Bundesrepublik Deutschland auszusiedeln, um noch in den Genuss der ungekürzten Leistungen zu kommen (vgl. auch BVerfGK 8, 338 ).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Da bei zwei Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft ein Wirtschaften "aus einem Topf" zu Kostenersparnissen führt, ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dies typisierend berücksichtigt (vgl hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04 - zu § 22b Abs. 3 Fremdrentengesetz).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Die Neuregelung galt lediglich für solche Umsiedler, die nach dem 6. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen hatten (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Rückwirkung des § 22b FRG idF des WFG auf den 7. Mai 1996 sowie zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

    a) Das BVerfG hat die Begrenzungsregelungen in § 22b Abs. 1 FRG aF und § 22b Abs. 3 FRG - ebenso wie zuvor das BSG - bereits für verfassungsmäßig erachtet (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

    Die echte Rückwirkung ist weder ab dem Zeitpunkt zB des Kabinettsbeschlusses (vgl zu § 22b FRG idF des WFG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04) noch ab dem des ersten Gesetzesbeschlusses des Bundestages (am 11. März 2004) oder ab dem der Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates (am 16. Juni 2004) zulässig.

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Die Neuregelung galt lediglich für solche Umsiedler, die nach dem 6. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen hatten (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Rückwirkung des § 22b FRG idF des WFG auf den 7. Mai 1996 sowie zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

    a) Das BVerfG hat die Begrenzungsregelungen in § 22b Abs. 1 FRG aF und § 22b Abs. 3 FRG - ebenso wie zuvor das BSG - bereits für verfassungsmäßig erachtet (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

    Die echte Rückwirkung ist weder ab dem Zeitpunkt zB des Kabinettsbeschlusses (vgl zu § 22b FRG idF des WFG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04) noch ab dem des ersten Gesetzesbeschlusses des Bundestages (am 11. März 2004) oder ab dem der Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates (am 16. Juni 2004) zulässig.

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Die Neuregelung galt lediglich für solche Umsiedler, die nach dem 6. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen hatten (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Rückwirkung des § 22b FRG idF des WFG auf den 7. Mai 1996 sowie zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

    a) Das BVerfG hat die Begrenzungsregelungen in § 22b Abs. 1 FRG aF und § 22b Abs. 3 FRG - ebenso wie zuvor das BSG - bereits für verfassungsmäßig erachtet (zur Kürzung auf 25 EP nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03; zur Kürzung auf 40 EP nach § 22b Abs. 3 Satz 1 FRG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04).

    Die echte Rückwirkung ist weder ab dem Zeitpunkt zB des Kabinettsbeschlusses (vgl zu § 22b FRG idF des WFG: BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 2383/04) noch ab dem des ersten Gesetzesbeschlusses des Bundestages (am 11. März 2004) oder ab dem der Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates (am 16. Juni 2004) zulässig.

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Zutreffend weist das BSG im Urteil in BSGE 97, 265, unter 3. c cc unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG (Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 1 BvR 2383/04, NZS 2007, 27 - zu § 22b Abs. 3 Fremdrentengesetz) darauf hin, dass das Wirtschaften einer Bedarfsgemeinschaft "aus einem Topf" zu Kostenersparnissen führt und dies der Gesetzgeber typisierend berücksichtigen darf.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - L 19 AS 577/16

    SGB-II -Leistungen; Geminderter Regelbedarf; Unterschiedliche Struktur der

    Dies ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11, juris Rn. 53 ff m.w.N., Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 , BVerfGE 137, 34; Urteil vom 09.02.2010 - 1 Bvl 1/09, BVerfGE 125, 175, Beschluss vom 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04) und des Bundessozialgerichts (BSG Urteile vom 11.02.2015 - B 4 AS 27/14 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 21; vom 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R, SozR 4-4200 § 9 Nr. 12 und vom 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R, SozR 4-4200 § 20 Nr. 18) Voraussetzung für die Rechtfertigung des geminderten Regelbedarfs von 180 % bei einer Bedarfsgemeinschaft aus zwei volljährigen Personen.
  • SG Braunschweig, 11.04.2011 - S 40 KR 360/07

    § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz ist sowohl formell als auch materiell

    Die Fundierung im Vertrauensschutz zeichnet zugleich die Grenze des Rückwirkungsverbotes vor (vgl. BVerfGE 32, 111 ; 88, 384 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Dieses greift unter anderem dann nicht ein, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 )".

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2007 - L 9 AS 57/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Da bei zwei Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft ein Wirtschaften "aus einem Topf" zu Kostenersparnissen führt, ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dies typisierend berücksichtigt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04 - § 22 b Abs. 3 Fremdrentengesetz).
  • SG Kassel, 20.08.2007 - S 5 AS 119/05
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 797/21
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 2274/21
  • LSG Bayern, 31.01.2012 - L 13 R 614/11

    Zahlung einer Witwerrente nach dem Fremdrentengesetz

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 7 AS 3508/21
  • SG Berlin, 04.12.2012 - S 51 SO 2013/11

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Leistungen nach der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2016 - L 3 R 261/13

    Begrenzung für anrechenbare Zeiten nach dem FRG für Renten aus eigener

  • SG Aachen, 20.01.2012 - S 19 SO 108/11

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2013 - L 8 SO 23/12
  • SG Detmold, 21.01.2008 - S 21 AS 123/06

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