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   BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1469/05   

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BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1469/05 (https://dejure.org/2006,4268)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2006 - 1 BvR 1469/05 (https://dejure.org/2006,4268)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 1 BvR 1469/05 (https://dejure.org/2006,4268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtberücksichtigung eines Fachanwalts bei Entscheidungen des Insolvenzrichters über die Bestellung von Insolvenzverwaltern; Beachtung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes bei der Auswahlentscheidung des Richters

  • zvi-online.de

    InsO § 56; GG Art. 3, 12
    Kein Anspruch auf regelmäßige Bestellung zum Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Berücksichtigung eines Rechtsanwalts bei der Bestellung von Insolvenzverwaltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 368
  • ZIP 2006, 1954
  • NZI 2007, 13
  • WM 2006, 1681
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1469/05
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere durch den Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 (1 BvR 2530/04) geklärt, so dass der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG).

    Diese Vorschrift dient der sachgerechten Durchführung des Insolvenzverfahrens und damit der Wahrung der Interessen der Gläubiger sowie auch des Schuldners; sie ist nicht zu dem Zweck geschaffen, Insolvenzverwaltern die berufliche Betätigung zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, Umdruck S. 18).

    Nur insofern kann einem Bewerber um das Insolvenzverwalteramt ein subjektives Recht zustehen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, Umdruck S. 18 f.).

    Ein Ausrichten insolvenzgerichtlicher Bestellungsentscheidungen am Kriterium gleichmäßiger Berufung kann nicht sicherstellen, dass eine - mit Blick auf die Eigenheiten des konkreten Verfahrens und die spezielle Eignung der Bewerber - sachgerechte und damit pflichtgemäße Ermessensausübung erfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, Umdruck S. 26 f., 35).

    Eine Verpflichtung zur gleichmäßigen Bestellung, von der nur aus Sachgründen abgewichen werden darf, trägt den vorrangigen Interessen der Gläubiger und des Schuldners (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, Umdruck S. 20) nicht in angemessenem Umfang Rechnung.

    Es ist Sache der Fachgerichte, Kriterien für eine sachgerechte Ausübung des Auswahlermessens zu entwickeln (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, Umdruck S. 26).

  • OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1469/05
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts Dr. H ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Hiddemann, Bahnemann, Kleine-Cosack, Maria-Theresia-Straße 2, 79102 Freiburg - gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 12. Mai 2005 - 12 VA 1/04 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Juli 2006 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Sie geht bei Verweigerung der Aufnahme in eine Vorauswahlliste von einem Justizverwaltungsakt aus und gewährt Rechtsschutz nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. etwa OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 12 VA 3/04 -, juris, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006 - 7 VA 9/05 -, juris, Rn. 17 ff.; Beschluss vom 27. März 2015 - 7 VA 4/14 -, juris, Rn. 10; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28. März 2007 - 20 VA 11/05 -, juris, Rn. 11; OLG Hamburg, Beschluss vom 21. September 2009 - 2 Va 4/09 -, juris, Rn. 9 f.; auch BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - IV AR 5/07 -, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGK 4, 1 ; 8, 368; 8, 372; 16, 84 ).
  • BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08

    Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Art 3 Abs 1 GG) oder der

    Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, dass jeder dieser Bewerber eine faire Chance erhält, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden (vgl. BVerfGE 116, 1 ; BVerfGK 8, 368 ; 372 ).

    Es ist Aufgabe der Fachgerichte, die Kriterien für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers sowie für eine sachgerechte Ausübung des Auswahlermessens zu entwickeln (vgl. BVerfGE 116, 1 ; BVerfGK 8, 368 ; 418 ).

    Hiernach erscheint es jedenfalls nicht offenkundig sachwidrig, bei der (Vor-)Auswahl von Insolvenzverwaltern auch deren örtliche Nähe zum Insolvenzgericht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 4, 1 ; 8, 368 ).

  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines

    Durch die Ablehnung eines solchen "abstrakten" Antrags wird der Rechtsschutz des übergangenen Prätendenten nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise verkürzt, zumal auch ein generell geeigneter Bewerber keinen Anspruch auf regelmäßige oder anteilige Bestellung ungeachtet der Umstände des Einzelfalls hat (vgl. BVerfGE 116, 1 ; BVerfGK 8, 368 , 372 - jeweils zur Bestellung eines Insolvenzverwalters).
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 27 VA 7/07

    Auswahlkriterien für die beim Gericht geführte Vorauswahlliste der

    Unter den vorgenannten Gesichtspunkten kann auch die so genannte Ortsnähe ein mögliches Kriterium für die Aufnahme in die Liste darstellen (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschluss vom 12.7.2006 - 1 BvR 1469/05 - = ZIP 2006, 1954; OLG Bamberg, Beschluss vom 3.12.2007 - VA 11/07 - = ZIP 2008, 82; OLG Schleswig, Beschluss vom 28.2.2005 - 12 VA 3/04 - = ZIP 2005, 1467; OLG München, Beschluss vom 7.12.2004 - 9 VA 4-6/04 - = ZIP 2005, 670, wohl auch Graeber in MüKo-InsO, 2. Aufl., § 56 Rn 68 ff., Hess in EWiR 2005, 895, 896; Frind in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 56 Rn 14 m.w.N.; a.A. z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.12.2005 - 19 VA 4/05 - = ZIP 2006, 342; Lüke-Kübler/Prütting, § 56 InsO Rn 54 ff).

    Eine engherzige Beschränkung ist hier auch deshalb nicht angezeigt, weil die Aufnahme in die Vorauswahlliste dem Bewerber für die Zukunft noch keinen Anspruch auf regelmäßige oder auch nur gleichmäßige Bestellung zum Insolvenzverwalter gibt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 23.5.2006 - 1 BvR 2530/04 - = ZIP 2006, 1355, Tz. 62 a.E.; Beschluss vom 12.7.2006 - 1 BvR 1469/05 - = ZIP 2006, 1954, Tz. 11 u. 12).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 20 VA 9/07

    Zwangsverwalterbestellung: Zulässigkeit eines Auskunftsantrags bezüglich einer in

    Selbst wenn jedem geeigneten Bewerber bei der Auswahl des Verwalters ein Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung zusteht, kann dieser aber nicht beanspruchen, etwa im gleichen Verhältnis wie seine Mitbewerber zum Verwalter bestellt zu werden (vgl. BVerfG ZIP 2006, 1954 zur Insolvenzverwalterbestellung).

    Es gibt auch kein Recht des Bewerbers auf regelmäßige Bestellung (vgl. BVerfG ZIP 2006, 1954; Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Frind, a.a.O., § 56 InsO Rz. 25, je zur Insolvenzverwalterbestellung).

  • OLG Celle, 04.03.2015 - 16 VA 1/15

    Zulässigkeit des Eignungskriteriums der Ortsnähe für die Bestellung zum

    Jedenfalls verstieße es gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, wenn Insolvenzgerichte mit nicht hinreichend differenzierenden Anforderungen an die Ortsnähe faktisch ein Lokalisationsprinzip für Insolvenzverwalter einführten (BVerfG a. a. O.; vgl. auch bereits BVerfG ZIP 2006, 1954 zur schematischen Anwendung des Merkmals der Ortsnähe ohne Ansehung des Einzelfalles).

    Da § 56 InsO der sachgerechten Durchführung des Insolvenzverfahrens und damit der Wahrung der Interessen der Gläubiger wie auch des Schuldners dient und nicht geschaffen ist, um Insolvenzverwaltern die berufliche Betätigung zu ermöglichen (BVerfG ZIP 2006, 1954, BVerfGE 116, 1), muss sich auch die Auslegung und Konkretisierung der Eignungskriterien an diesen Interessen orientieren.

  • KG, 22.11.2010 - 1 VA 12/10

    Insolvenzverwalterbestellung: Berücksichtigung der Ortsnähe bei Aufnahme in die

    Jedenfalls verstieße es gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, wenn Insolvenzgerichte mit nicht hinreichend differenzierenden Anforderungen an die Ortsnähe faktisch ein Lokalisationsprinzip für Insolvenzverwalter einführten (BVerfG a.a.O.; vgl. auch bereits BVerfG ZIP 2006, 1954 zur schematischen Anwendung des Merkmals der Ortsnähe ohne Ansehung des Einzelfalles).

    Da § 56 InsO der sachgerechten Durchführung des Insolvenzverfahrens und damit der Wahrung der Interessen der Gläubiger wie auch des Schuldners dient und nicht geschaffen ist, um Insolvenzverwaltern die berufliche Betätigung zu ermöglichen (BVerfG ZIP 2006, 1954, BVerfGE 116, 1) muss sich auch die Auslegung und Konkretisierung der Eignungskriterien an diesen Interessen orientieren.

  • OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10

    Schadensersatz; Amtshaftung; überlange Verfahrensdauer

    Er hat lediglich Anspruch auf eine faire Chance der Bestellung (dazu OLG Koblenz 12 VA 1/04 sowie BVerfG 1 BvR 1469/05).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2008 - 4 VA 1036/08

    Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter: Anforderungen an die

    Alleine sie gewährt insoweit die Beachtung subjektiver Rechte (BVerfG, NJW 2004, 2725; BVerfG, ZIP 2006, 1954; BVerfG, NZI 2006, 636).
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