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   BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1493/05   

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https://dejure.org/2006,3842
BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1493/05 (https://dejure.org/2006,3842)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2006 - 1 BvR 1493/05 (https://dejure.org/2006,3842)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 1 BvR 1493/05 (https://dejure.org/2006,3842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrag auf Übernahme von Insolvenzverwaltung; Auswahlermessen eines Richters bei der Auswahl der geeignetsten Bewerber um das Insolvenzverwalteramt; Verfassungsverstoß bei objektiver Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung

  • zvi-online.de

    InsO § 56; GG Art. 3, 12
    Keine Willkür bei Nichteinbeziehung eines Insolvenzverwalters in Auswahlverfahren wegen Beanstandungen in früheren Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; InsO § 56 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl von Insolvenzverwaltern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 372
  • ZIP 2006, 1956
  • NZI 2007, 14
  • WM 2006, 1680
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1493/05
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere durch den Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 (1 BvR 2530/04) geklärt, so dass der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG).

    Jeder Bewerber um das Insolvenzverwalteramt muss eine faire Chance haben, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, Umdruck S. 18 f.).

    Es ist Sache der Fachgerichte, Kriterien für eine sachgerechte Auswahl zu entwickeln (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006, a. a. O., Umdruck S. 26).

    Im Übrigen könnte eine Verpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung nicht sicherstellen, dass eine mit Blick auf die Eigenheiten des konkreten Verfahrens und die spezielle Eignung der Bewerber sachgerechte und damit pflichtgemäße Ermessensausübung erfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006, a. a. O., Umdruck S. 26 f., 35).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1493/05
    Ein Verfassungsverstoß ist nicht schon dann gegeben, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss vielmehr in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 100, 214 [222]).
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1493/05
    Ein Verfassungsverstoß ist nicht schon dann gegeben, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss vielmehr in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 100, 214 [222]).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Sie geht bei Verweigerung der Aufnahme in eine Vorauswahlliste von einem Justizverwaltungsakt aus und gewährt Rechtsschutz nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. etwa OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 12 VA 3/04 -, juris, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006 - 7 VA 9/05 -, juris, Rn. 17 ff.; Beschluss vom 27. März 2015 - 7 VA 4/14 -, juris, Rn. 10; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28. März 2007 - 20 VA 11/05 -, juris, Rn. 11; OLG Hamburg, Beschluss vom 21. September 2009 - 2 Va 4/09 -, juris, Rn. 9 f.; auch BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - IV AR 5/07 -, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGK 4, 1 ; 8, 368; 8, 372; 16, 84 ).
  • BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08

    Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Art 3 Abs 1 GG) oder der

    Wenn die Fachgerichte die Aufnahme eines Bewerbers auf die Vorauswahlliste ablehnen, überprüft das Bundesverfassungsgericht nicht, ob die zugrunde gelegten Kriterien zweckmäßig sind und das einfache Recht objektiv richtig angewendet wurde, sondern nur, ob ein Fehler vorliegt, der gerade auf der Nichtbeachtung von Grundrechten beruht (vgl. BVerfGK 8, 372 ; 418 ).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 20 VA 11/05

    Bestellung als Insolvenzverwalter: Verfahren auf gerichtliche Entscheidung bei

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der oben zitierten Entscheidung vom 03.08.2004 dem Richter bei der Insolvenzverwalterbestellung ein weites Auswahlermessen zugestanden (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.07.2006, ZIP 2006, 1541; Beschluss vom 12.07.2006, ZIP 2006, 1956).
  • OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06

    Justiziabilität eines Vorauswahlverfahrens zur Bestellung eines

    Die Liste ist dabei in Ansehung der grundrechtlich garantierten Berufsfreiheit des potenziellen Insolvenzverwalters so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG, Beschl. v. 12.7.2006 - 1 BvR 1493/05, ZIP 2006, 1956, 1957 = ZVI 2006, 507 ).
  • AG Hamburg, 14.12.2006 - 376.OE 2- 67c 2/06

    Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter nur bei Gewährleistung

    Dies ist, abgesehen davon, dass Sie die betreffenden Aktenzeichen und Gerichte dabei nicht nennen (etwa zur Prüfung der Tätigkeit bei anderen Gerichten gem. BVerfGE v. 12.7.2006, ZIP 2006, 1956 = ZVI 2006, 507 ), bereits ein Widerspruch in sich.
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