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   BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06   

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https://dejure.org/2006,2502
BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06 (https://dejure.org/2006,2502)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2006 - 1 BvR 698/06 (https://dejure.org/2006,2502)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 1 BvR 698/06 (https://dejure.org/2006,2502)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters im Falle offensichtlicher Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuches; Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch die Einführung der so genannten Rechtschreibreform; Zulässigkeit eines ohne Begründung ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 18 Abs. 1; ; BVerfGG § 19; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rechtschreibregeln

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.5.2006)

    Verfassungsklage gegen Rechtschreibreform gescheitert

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 59
  • NJW 2006, 2909 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 924
 
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Wird zitiert von ... (163)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
    Ferner lehnt er den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit ab und begründet dies mit dessen Mitwirkung an dem Urteil vom 14. Juli 1998 (BVerfGE 98, 218).

    Der Beschwerdeführer hat seinen Ablehnungsantrag ausschließlich mit der Mitwirkung des abgelehnten Richters an dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 (BVerfGE 98, 218), das sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einführung der so genannten Rechtschreibreform befasste, begründet.

    Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die reformierte Schreibung zu verwenden; sie sind rechtlich vielmehr frei, wie bisher zu schreiben (vgl. BVerfGE 98, 218 ).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 8, 59 ).

    Die Begründung des Befangenheitsgesuchs ist offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss des abgelehnten Richters zu rechtfertigen (vgl. auch BVerfGK 8, 59 ).

    Eine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG kann allein aus einer richterlichen Vorbefassung mit einer im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage nicht begründet werden (vgl. BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht und die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    Hieraus folgt, dass weder die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig noch die daraus folgende Mitwirkung der abgelehnten Richter an der Hauptsacheentscheidung (vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 2006, 924; NJW 2007, 3771, 3772; BGH, Beschlüsse vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3; vom 20. März 2018 - I ZB 104/17, juris Rn. 4) als Verfahrensfehler nach § 545 Abs. 1 ZPO gerügt werden können.
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