Rechtsprechung
BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 185 StGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 1004 BGB
Meinungsfreiheit (drastische Äußerungen; Abtreibung; "Babycaust"; "Kinder-Mord"; "Tötungs-Spezialist für ungeborene Kinder"; räumlicher Kontext der Meinungsäußerung; Auslegung); Beleidigung (zum Nachteil einer kommunalen Klinikträgerin; individuell betroffene natürliche ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur straf- und zivilrechtlichen Sanktionierung von mehrdeutigen Äußerungen bezüglich der Vornahme von Abtreibungen durch einen namentlich genannten Arzt
- Telemedicus
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
- Telemedicus
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Mehrdeutige Äußerungen
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit einer religiös motivierten, drastischen öffentlichen Kritik an der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch Verteilung von Flugblättern; Schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Gleichsetzung der Schwangerschaftsabbrüche mit dem ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 185 § 193; GG Art. 5 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen drastischer Kritik an der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BVerfG bestätigt Rechtsprechung zu Unterlassungsansprüchen bei mehrdeutigen Äußerungen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.6.2006)
"Babycaust" als Beleidigung gewertet // Geringere Hürde bei Unterlassungsanspruch
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 26.05.1999 - 2 Ns 407 Js 44671/97
- BayObLG, 08.12.1999 - 5St RR 213/99
- OLG Nürnberg, 28.09.2000 - 8 U 977/99
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00
- OLG Nürnberg, 27.11.2006 - 8 U 977/99
- EGMR, 13.01.2011 - 397/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 89
- NJW 2006, 3769
- NVwZ 2007, 328 (Ls.)
- afp 2006, 349
Wird zitiert von ... (97) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung nicht dem Schutzbereich der Grundrechtsnorm (vgl. BVerfGE 93, 266 ).Hierzu zählt namentlich der hier angewandte § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
(a) Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arztes lässt sich allerdings entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht mit der Bewertung des Flugblatts als Schmähkritik begründen, also als eine Äußerung, die primär auf eine Herabsetzung der Person, nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielt (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ).
Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung, so ist dies nur dann ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn das Gericht aus diesem Grund eine Abwägung unterlässt oder fehlerhaft vornimmt und die Entscheidung hierauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).
Bei der Erfassung des Sinns einer Äußerung haben fern liegende Deutungen außer Ansatz zu bleiben (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Tritt dieser Schutzzweck in einen Konflikt mit der Meinungsfreiheit, so ist deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen, als das Grundrecht gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Sie haben deshalb bei einer herabsetzenden Äußerung über eine Institution oder Personengesamtheit besondere Umstände für eine Deutung anzuführen, nach denen mit der Verwendung der Bezeichnung einer Institution nicht diese selbst, sondern ihre Mitglieder herabgewürdigt werden sollen (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
In anderen Fällen bedarf es einer abwägenden Prüfung im Einzelfall, ob die Vermutung für die Freiheit der Rede durch gegenläufige Belange des Persönlichkeitsschutzes überwunden wird (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche Sanktionen - wie eine strafrechtliche Verurteilung oder die zivilgerichtliche Verurteilung zum Widerruf oder zum Ersatz materieller und immaterieller Schäden - gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz, dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung ausgeschlossen worden sind (dazu vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 , 94, 1 ).
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Die Begründung des Oberlandesgerichts beschränkt sich auf ein Teilzitat aus diesem Urteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - (NJW 2000, S. 3421).Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in dem oben (A II 1) erwähnten, auf ein anderes Verfahren bezogenen, Urteil im Hinblick auf das identische Flugblatt angenommen (BGH, NJW 2000, S. 3421 ), dass durch den Vergleich nur zum Ausdruck gebracht werde, die von Dr. F. vorgenommenen Abtreibungen stellten eine verwerfliche Massentötung menschlichen Lebens dar.
Der Bundesgerichtshof hat das Flugblatt in dem erwähnten zivilrechtlichen Urteil wieder anders gedeutet und in ihm eine Herabsetzung des verantwortlichen Trägers des Klinikums N. gesehen (BGH, NJW 2000, S. 3421 ).
Das Gericht schließt sich zur Begründung seiner Auffassung hier weitgehend wörtlich den Erwägungen des schon mehrfach erwähnten Urteils des Bundesgerichtshofs an (BGH, NJW 2000, S. 3421).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Hierfür bezieht sich das Oberlandesgericht allerdings auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 139, 95), die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die zutreffende Auslegung von mehrdeutigen Äußerungen für Unterlassungsansprüche, wie sie auch hier in Frage stehen, nicht ausreichend Rechnung trägt und deshalb zwischenzeitlich aufgehoben worden ist (BVerfG, NJW 2006, S. 207).Geschieht dies nicht, sind die nicht fern liegenden Deutungsmöglichkeiten zu Grunde zu legen und es ist zu prüfen, ob die Äußerung in einer oder mehrerer dieser Deutungsvarianten zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts führt (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 207 ).
Fehlt es an einer Bereitschaft, der Aussage eindeutig einen anderen Inhalt zu geben, besteht kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund, von einer Verurteilung zum Unterlassen nur deshalb abzusehen, weil die Äußerung mehrere Deutungsvarianten zulässt, darunter auch solche, die zu keiner oder nur einer geringeren Persönlichkeitsverletzung führen (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 207 ).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
(a) Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arztes lässt sich allerdings entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht mit der Bewertung des Flugblatts als Schmähkritik begründen, also als eine Äußerung, die primär auf eine Herabsetzung der Person, nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielt (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ).Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung, so ist dies nur dann ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn das Gericht aus diesem Grund eine Abwägung unterlässt oder fehlerhaft vornimmt und die Entscheidung hierauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Hierfür bezieht sich das Oberlandesgericht allerdings auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 139, 95), die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die zutreffende Auslegung von mehrdeutigen Äußerungen für Unterlassungsansprüche, wie sie auch hier in Frage stehen, nicht ausreichend Rechnung trägt und deshalb zwischenzeitlich aufgehoben worden ist (…BVerfG, NJW 2006, S. 207).Der Bundesgerichtshof hat sich bei dieser Einordnung insbesondere auf den von ihm in seiner zwischenzeitlich aufgehobenen Entscheidung vom 16. Juni 1998 (BGHZ 139, 95) aufgestellten Auslegungsgrundsatz gestützt, wonach bei mehrdeutigen Äußerungen von der dem Äußernden günstigeren Deutung auszugehen sei.
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
(a) Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arztes lässt sich allerdings entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht mit der Bewertung des Flugblatts als Schmähkritik begründen, also als eine Äußerung, die primär auf eine Herabsetzung der Person, nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielt (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ). - BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53
Wirtschaftsstrafgesetz
Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Dem Täter muss über die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes hinaus auch die Schuld nachgewiesen werden (vgl. BVerfGE 9, 167 ). - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
- BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung
Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Ist das Gericht jedoch erkennbar in eine Abwägung eingetreten und sind die hierbei angestellten Erwägungen für sich genommen verfassungsrechtlich tragfähig, so wird das Ergebnis dieser Abwägung nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Fachgericht unzutreffend das Vorliegen von Schmähkritik bejaht hat (vgl. BVerfGK 4, 54 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 1172/99 -, NJW 2004, S. 277 ). - BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Durch eine unzutreffende Deutung von Äußerungen darf weder die Meinungsfreiheit noch der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts verkürzt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1998 - 1 BvR 1435/98 -, NJW 1999, S. 483 ). - BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
Verurteilung zu einer Geldentschädigung wegen Namensnennung in einer Verbraucher …
- BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
- OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02
Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis: …
- OLG Nürnberg, 28.09.2000 - 8 U 977/99
Recht der freien Meinungsäußerung - Meinungskampf mit harten Bandagen - …
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt. - LG Hamburg, 12.01.2018 - 324 O 63/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Gasthausbetreibers: Löschungsanspruch für …
In anderen Fällen bedarf es einer abwägenden Prüfung im Einzelfall, ob die Vermutung für die Freiheit der Rede durch gegenläufige Belange des Persönlichkeitsschutzes überwunden wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769, 3772 - Babycaust). - BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
(e) Hält ein Gericht eine Äußerung ohne hinreichende Begründung für eine Antastung der Menschenwürde, Formalbeleidigung oder Schmähung, mit der Folge, dass eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entbehrlich wird, so liegt darin ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 -, Rn. 12).
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verneinung der "Günstigkeitsregel" bei Unterlassungsansprüchen im Falle mehrdeutiger Äußerungen (BVerfGE 114, 339 = NJW 2006, 207; BVerfG, NJW 2006, 3769) gelte nur, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen sei, nicht aber bei einer Beeinträchtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts.e) Demnach kommt dem beanstandeten Begriff bei Anlegung der zur Sinnermittlung geltenden rechtlichen Maßstäbe, insbesondere bei Einbeziehung des vom Berufungsgericht unbeanstandet festgestellten Gesamtzusammenhangs und bei Ausscheidung von fern liegenden Deutungen (vgl. BVerfGE 93, 266, 296 = NJW 1995, 3303, 3305; 114, 339, 348 = NJW 2006, 207, 208; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; BVerfGK 7, 1, 9 f.), kein mehrdeutiger Inhalt zu.
Bei dieser Sachlage kommt es weder darauf an, dass bei der Entscheidung über die Pflicht zur Unterlassung künftiger Äußerungen mit mehrdeutigem Inhalt der Abwägung mit dem durch die Äußerung betroffenen Persönlichkeitsrecht natürlicher Personen alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen sind und kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund besteht, von einer Verurteilung zum Unterlassen nur deshalb abzusehen, weil die Äußerung mehrere Deutungsvarianten zulässt, darunter auch solche, die zu keiner oder nur einer geringeren Persönlichkeitsverletzung führen (BVerfGE 114, 339, 349 f. = NJW 2006, 207, 208 f.; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3773; AfP 2006, 550, 552), noch ist entscheidend, ob diese Grundsätze auch auf Äußerungen anzuwenden sind, die den Gewerbebetrieb und das Persönlichkeitsrecht von Unternehmen beeinträchtigen, und ob sie mit dieser Begründung auch vorliegend heranzuziehen wären.
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ; 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ).Bei herabsetzenden Äußerungen allerdings, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung erweisen, tritt die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 99, 185 ; BVerfGK 8, 89 ).
Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlicherweise für eine Schmähung, so liegt darin ein auch verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ), insbesondere wenn - wie hier - das Gericht aus diesem Grunde eine Abwägung unterlässt (vgl. BVerfGK 4, 54 ; 8, 89 ).
- BayObLG, 26.11.2020 - 202 StRR 86/20
Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in …
Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung deshalb nicht dem Schutzbereich der Grundrechtsnorm (st.Rspr., vgl. z.B. BVerfGE 93, 266/289 f; BVerfG NJW 1995, 3303 und BVerfG NJW 2006, 3769, jeweils m.w.N.). - BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
Sie ist deshalb auszuscheiden (vgl. Senat…, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - a.a.O., 796; BVerfGE 114, 339, 348; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; 2008, 1654, 1655).bb) Das Berufungsgericht hat eine Abwägung nicht vorgenommen, weil es die Äußerungen fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft hat, deren künftige Verbreitung nicht zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1077; BVerfGE 24, 278; 114, 339, 350; BVerfG NJW 2006, 3769, 3773; NJW 2008, 1654, 1655).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
(e) Hält ein Gericht eine Äußerung ohne hinreichende Begründung für eine Antastung der Menschenwürde, Formalbeleidigung oder Schmähung, mit der Folge, dass eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entbehrlich wird, so liegt darin ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 -, Rn. 12). - BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07
Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"
Hierzu gehört insbesondere die Erwägung, dass bei herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen, die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurückzutreten hat (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 99, 185 ; BVerfGK 8, 89 ). - BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
(c) Hält ein Gericht eine Äußerung ohne hinreichende Begründung für eine Schmähung, ohne hilfsweise eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen zu haben, so liegt darin ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 -, Rn. 12). - OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit
- BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen …
- AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung
- OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
Beleidigung im Internet
- LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
Beleidigung, Schmähkritik, Rabaukenjäger
- LG Aachen, 18.08.2022 - 60 Qs 16/22
Judenstern, ungeimpft, Facebook, Gruppenbild, Volksverhetzung
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen …
- OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22
Rechtsanwalt kann Löschung von Ein-Sterne-Bewertung eines Prozessgegners …
- LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
Elsässer ./. Ditfurth
- OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
- OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22
Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als …
- BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06
Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen …
- LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts
- BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen …
- VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 141/14
Ausreiseaufforderung durch NPD-Mitglied verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht
- OLG Köln, 20.01.2023 - 15 U 208/22
Marie-Luise Vollbrecht
- OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 16 U 2/15
Haftung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten wegen …
- OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 168/22
Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung
- OLG Hamburg, 21.11.2023 - 7 U 37/22
Abhörsoftware "Pegasus": "Zeit" und SZ dürfen Spionageverdacht gegen Marokko …
- LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18
Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts: Negative Bewertung bei Google My …
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen …
- OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
Wettbewerbsverstoß: Begriff der Wettbewerbshandlung; Unterlassungsanspruch gegen …
- OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 16 U 87/21
Äußerungsrecht: Deutung einer Aussage ist Meinungsäußerung
- OLG Köln, 31.07.2012 - 15 U 13/12
Voraussetzungen zivilrechtlichen Ehrenschutzes für juristische Personen des …
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
- OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen …
- LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
Unzulässige identifizierende Berichterstattung über eine Firma
- VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
Bildungsminister darf NPD als "braune Brut" bezeichnen
- OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
Antisemitismusstreit
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
- OLG Köln, 21.11.2006 - 15 U 100/06
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-194/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann eine Gesellschaft, die eine Verletzung …
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08
Gegendarstellungsbegehren von Behörden
- OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
Beleidigungstatbestand: Titulierung eines Polizeibeamten als "komischer …
- LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen …
- OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv
- LG Hamburg, 04.12.2007 - 324 O 794/07
Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare - Stefan Niggemeier
- VG Karlsruhe, 11.04.2017 - 6 K 7812/16
Anspruch auf Unterlassung staatlicher Informationen
- VG Karlsruhe, 15.04.2021 - 10 K 3918/20
Unterlassungsbegehren bezüglich Äußerungen des Umweltbundesamtes von Äußerungen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten …
- VGH Bayern, 04.04.2008 - 7 B 06.1179
Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- OLG Brandenburg, 08.02.2023 - 1 W 1/23
Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich …
- KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen
- LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde â€" Fehlerhafte Annahme von Schmähkritik …
- LG Karlsruhe, 31.05.2007 - 8 O 279/07
Einstweilige Verfügung; Unterlassung: Anspruch des Fraktionsvorsitzenden der …
- OLG Köln, 24.01.2012 - 15 U 160/11
Ehrenschutz der Kassenärztlichen Vereinigung
- LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
Verdachtsberichterstattung: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Richtigstellung; …
- LG Berlin, 26.11.2019 - 27 O 433/19
- OLG München, 27.01.2011 - 29 U 3012/10
Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen Äußerungen eines …
- VG Berlin, 01.04.2014 - 3 K 1008.12
Unterlassung einer öffentlichen Äußerung
- BGH, 26.02.2009 - III ZR 129/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Schadensersatzansprüche …
- LG Hamburg, 11.10.2019 - 324 O 657/17
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in einem Buch seitens der Katholischen …
- OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
Zur Auslegung der Äußerung eines Quizshowmoderators
- KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassung der namentlichen Nennung eines …
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Untersuchungsbericht
- OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 119/07
Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie …
- VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
Zeigen von Symbolen einer islamistischen Organisation während einer Versammlung
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - 1 N 86.06
Versammlungsrecht: Verbot einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen; …
- VG Köln, 16.11.2007 - 27 K 1764/07
Indizierung des Internetangebotes "www.babycaust.de"
- OLG Köln, 14.06.2018 - 15 U 153/17
Unterlassungsansprüche eines Sängers und von Angehörigen einer libanesischen …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 86/07
Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie …
- KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
Geldentschädigungsanspruch wegen Pressekampagne - Puff-Politiker
- KG, 17.03.2009 - 9 W 48/09
Anspruch einer Behörde auf Gegendarstellung
- LG Bielefeld, 25.07.2019 - 5 O 123/19
Was man nicht beweisen kann, sollte man auch nicht behaupten!
- LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 529/10
Zum Zeitpunkt der Widerspruchsverhandlung besteht bereits Unterlassungsanspruch …
- VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
Verfassungsschutzbericht, Milli Görüs, Milli Gazete, Tatsachenbehauptung, …
- LG Köln, 15.10.2019 - 28 O 351/19
- LG Berlin, 08.10.2013 - 27 O 417/13
Kritik eines Rechtsanwaltsanwalts am gegnerischen Verhalten - zulässige …
- LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wahrheitswidrige Berichterstattung eines …
- LG Hamburg, 27.04.2018 - 324 O 505/17
- VG Köln, 16.11.2007 - 27 K 3012/06
Aufhebung einer Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle aufgrund eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2007 - 20 B 1068/07
Indizierung des Internetangebotes "www.babycaust.de"
- LG Köln, 21.09.2011 - 28 O 596/11
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erstreckt sich auf …
- LG Köln, 09.02.2011 - 28 O 621/10
Ein Unterlassungsanspruch betreffend des fälschlichen Vorwurf des Abschreibens …
- VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
- LG Hamburg, 25.10.2019 - 324 O 530/17
Günther Jauch gewinnt nach Zeugenaussage von Hape Kerkeling gegen Heinrich Bauer
- LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 514/12
Unterlassung der Veröffentlichung von Äußerungen des Vorstandschefs eines …
- LG Hamburg, 02.01.2009 - 324 O 415/08
- LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 585/07
"Kapitalist" und "Erpresser" sind zulässige Meinungsäußerungen
- KG, 12.10.2007 - 9 U 186/06
- LG Hamburg, 25.05.2007 - 324 O 225/07
Allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Profifußballspielers
- LG Köln, 11.11.2015 - 28 O 145/15
- LG Hamburg, 19.12.2006 - 324 O 835/06
- LG Hamburg, 03.11.2006 - 324 O 16/06