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   BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02   

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https://dejure.org/2003,223
BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02 (https://dejure.org/2003,223)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02 (https://dejure.org/2003,223)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 (https://dejure.org/2003,223)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als verspätet ohne vorherigen richterlichen Hinweis - zur Notwendigkeit der Wiederholung einer Beweisaufnahme in der Rechtsmittelinstanz

  • IWW
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 139
    Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung: Bindung an Tatsachenfeststellung der 1. Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Gebotes eines fairen Verfahrens im Zivilprozess - Abstellen des Gerichts auf unvorhersehbare rechtliche Gesichtspunkte ohne vorherigen Hinweis - Abstellen auf die Sicht eines gewissenhaften und kundigen Prozessbeteiligten - ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallhaftpflichtprozess - Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz ZPO-Reform: Bundesverfassungsgericht verlangt Wiederholung der Beweisaufnahme! (IBR 2003, 706)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 211
  • NJW 2003, 2524
 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
    Mit der Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen, die auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG beruht, erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 71, 122 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 1635/89

    Zivilrechtliche Präklusionsvorschriften und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
    b) Ein Berufungsbeklagter darf schließlich darauf vertrauen, dass ihn das Berufungsgericht, wenn es in der Beweiswürdigung dem Erstrichter nicht folgen will, darauf hinweist, und zwar so rechtzeitig, dass darauf noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung reagiert werden kann (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 678 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Die Aussage des in erster Instanz vernommenen Zeugen, die sich die Widerbeklagten zu Eigen gemacht haben, durfte das Berufungsgericht jedoch nicht - wie geschehen - abweichend von dem Landgericht würdigen, ohne die Widerbeklagten zuvor rechtzeitig auf die beabsichtigte Abweichung hingewiesen und gegebenenfalls den Zeugen erneut vernommen zu haben (vgl. BVerfG NJW 2003, 2524).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Solche Zweifel können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. März 2005, VIII ZR 266/03, BGHZ 162, S. 317; Anschluss an BVerfG, vom 12. Juni 2003, 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524 und vom 22. November 2004, 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487).

    Solche Zweifel können sich, anders als die Revision offenbar meint, auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, aaO S. 317; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487).

  • BGH, 06.10.2016 - III ZR 140/15

    Deutsches Amtshaftungsrecht ist auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Damit sind in erster Linie diejenigen Fälle gemeint, in denen das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme, zum Beispiel die Aussagen von Zeugen, anders würdigt als die Vorinstanz (BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313, 316 f; vom 21. Juni 2016 aaO Rn. 11 und vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, BeckRS 2016, 14159 Rn. 26; s. auch BVerfG, NJW 2003, 2524 und NJW 2004, 1487).
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