Rechtsprechung
   BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5924
BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02 (https://dejure.org/2003,5924)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02 (https://dejure.org/2003,5924)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 2 BvR 1286/02 (https://dejure.org/2003,5924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchungsgestattung wegen Vorwurf der Abhörung des Polizeifunks - Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung zum Auffinden von Vorrichtungen zum Abhören des Polizeifunks - Begrenzung einer richterlichen Durchsuchungsgestattung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 105
    Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02
    Diese Umschreibung reicht aus, um den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzuzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung zu erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02
    Das unterscheidet den angegriffenen Durchsuchungsbeschluss von demjenigen, der Gegenstand des Beschlusses der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 - (StV 2000, S. 465 f.) war, auf den sich der Verteidiger beruft.
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Im Durchsuchungsbeschluss selbst müssen Indiztatsachen, die den Anfangsverdacht belegen, nicht notwendigerweise genannt werden (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 2002 - 2 BvR 321/02 - und vom 21. Februar 2003 - 2 BvR 1286/02 -).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Denn eine Heilung einer vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt dann nicht in Betracht, wenn dies dem mit der Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses bezweckten Schutz des von der Durchsuchung Betroffenen zuwiderliefe (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2005 - 2 BvR 1404/04 -, juris).
  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Zwar ist dies von Verfassungs wegen nur dann notwendig, wenn andernfalls die erforderliche Begrenzung der Durchsuchungsgestattung nicht gewährleistet ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 172, 173; NStZ 2004, 160; BVerfGK 1, 51, 52).

    Jedoch ist die Darlegung jedenfalls der wesentlichen Verdachtsmomente einfachgesetzlich geboten (§ 34 StPO); denn nur hierdurch wird dem Betroffenen eine sachgerechte, umfassende Prüfung ermöglicht, ob der Beschluss rechtmäßig ergangen ist, oder ob dies nicht Fall war und es daher angezeigt erscheint, hiergegen im Wege der Beschwerde vorzugehen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 160 sowie BVerfGK 1, 51, 52: "sachgerechte Verteidigung gegen den Vorwurf").

  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Von Verfassungs wegen ist es jedenfalls nicht geboten, im ermittlungsrichterlichen Beschluss die den Anfangsverdacht begründenden Indiztatsachen und Beweisgrundlagen mitzuteilen, wenn dies - wie hier - zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung und Abhöranordnung nicht erforderlich ist (vgl. BVerfGK 1, 51 ).
  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08

    Durchsuchungsbeschluss; Begrenzungsfunktion; Tatvorwurf (Konkretisierung);

    Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung notwendig sind (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 24), etwa weil sich in der Zusammenschau mit der Umschreibung der aufzufindenden Beweismittel ergibt, worauf die mit der Durchsuchung betrauten Beamten ihr Augenmerk zu lenken haben.
  • BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04

    "Nachbesserung" des bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses durch

    Der Schutzzweck der Durchsuchungsanordnung konnte zu einem späteren Zeitpunkt - anders als bei der regelmäßig nicht zwingend notwendigen Angabe von Indiztatsachen und Beweisgrundlagen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2003 - 2 BvR 1286/02 -, BVerfGK 1, 51 ) - nicht mehr erreicht werden.
  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 260/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Der Schutzzweck der Durchsuchungsanordnung konnte zu einem späteren Zeitpunkt - anders als bei der regelmäßig nicht zwingend notwendigen Angabe von Indiztatsachen und Beweisgrundlagen (vgl. BVerfGK 1, 51 ) - nicht mehr erreicht werden.
  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung notwendig sind (vgl. BVerfGK 1, 51 ), etwa weil sich in der Zusammenschau mit der Umschreibung der aufzufindenden Beweismittel ergibt, worauf die mit der Durchsuchung betrauten Beamten ihr Augenmerk zu lenken haben.
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23

    Mindestanforderungen, die an den Inhalt eines Beschlusses zur Durchsuchung einer

    Dem Betroffenen wird dadurch keine sachgerechte, umfassende Prüfung ermöglicht, ob der Beschluss rechtmäßig ergangen ist, oder ob dies nicht der Fall war und es daher angezeigt erscheint, hiergegen im Wege der Beschwerde vorzugehen (vgl. BVerfG, NStZ 2004, 160 sowie BVerfGK 1, 51 [52]: "sachgerechte Verteidigung gegen den Vorwurf").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht