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   BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06   

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https://dejure.org/2006,887
BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06 (https://dejure.org/2006,887)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 BvR 722/06 (https://dejure.org/2006,887)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 (https://dejure.org/2006,887)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 2 Abs. 1 StrEG; § 5 Abs. 2 StrEG
    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens in den Entscheidungsgründen; Gutachten); Entschädigungspflicht nach Vollzug der Untersuchungshaft (Vorwurf grob fahrlässiger widersprüchlicher Angaben im Verfahren)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines psychologischen Gutachtens bei der Entscheidung über die Versagung einer Entschädigung für mehrmonatige Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Mitverursachung der Strafverfolgungsmaßnahme durch widersprüchliche Angaben

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; StPO § 33 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung für mehrmonatige Untersuchungshaft trotz Freispruchs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftentschädigung nach Freispruch - Bundesverfassungsgericht: Gutachten zur "Tat" ist auch bei der Entschädigungsfrage zu berücksichtigen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung für mehrmonatige Untersuchungshaft trotz Freispruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 41
  • DVBl 2007, 253
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    bb) Die bloße Behauptung allein, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 11, 343 ; 18, 85 ; 22, 267 ; 25, 137 ; 27, 248 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 96, 205 ; stRspr).

    Dies ist dann der Fall, wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht vorgetragen behandelt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 42, 364 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    aa) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; 96, 205 ; stRspr).

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    bb) Die bloße Behauptung allein, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 11, 343 ; 18, 85 ; 22, 267 ; 25, 137 ; 27, 248 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    aa) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    bb) Die bloße Behauptung allein, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 11, 343 ; 18, 85 ; 22, 267 ; 25, 137 ; 27, 248 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    Rechtliches Gehör sichert den Verfahrensbeteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess selbstbestimmt und situationsspezifisch gestalten können (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    Es ist nicht auszuschließen, dass der Senat zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis gekommen wäre, hätte er das vom Beschwerdeführer vorgelegte Gutachten in seiner Argumentation in der von der Verfassung gebotenen Weise gewürdigt (vgl. BVerfGE 13, 132 ).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht" des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes schlechthin konstitutiv ist (vgl. BVerfGE 55, 1 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    a) Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 , stRspr).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 21, 191 ; 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 ).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; 20, 53 ).

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