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   BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07   

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BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07 (https://dejure.org/2007,3771)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2007 - 1 BvR 730/07 (https://dejure.org/2007,3771)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 (https://dejure.org/2007,3771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit einer Anhörungsrüge zur Offenhaltung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Offenhaltung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlicher Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge; Beginn der Beschwerdefrist für die Einlegung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerdefrist bei Geltendmachung eines Gehörsverstoßes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 203
  • NJW-RR 2008, 75
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    Art. 103 Abs. 1 GG ist ein Prozessgrundrecht mit herausragender Bedeutung, das als grundsätzlich unabdingbares objektivrechtliches Prinzip für ein gerichtliches Verfahren und als prozessuales Urrecht des Menschen (vgl. BVerfGE 70, 180 ) die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards in gerichtlichen Verfahren sichert (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Ungeachtet der Frage, ob die - mit den insoweit schwerlich aussagekräftigen Gesetzesmaterialen zur Revisionszulassung (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 67) begründete - Zulassung einer Anhörungsrüge für Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen (vgl. Vollkommer, a.a.O., Rn. 11) mit der bereits angeführten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfGE 107, 395 ) in Einklang zu bringen ist, kann sich die Beschwerdeführerin auf die genannte Literaturansicht nicht berufen.

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    Zwar gehört die gegen dieses Urteil erhobene Anhörungsrüge (§ 321 a ZPO) jedenfalls in Bezug auf die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ebenfalls zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059).

    (1) Die Anhörungsrüge nach § 321 a Abs. 1 ZPO bezweckt die Heilung einer behaupteten Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, a.a.O.).

  • AG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 30 C 1839/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Prüfung der Zulassung der Berufung;

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    a) den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Februar 2007 - 30 C 1839/06-45 -,.

    b) das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Januar 2007 - 30 C 1839/06-45 -.

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    Konnte die Beschwerdeführerin danach über die Unzulässigkeit ihrer Anhörungsrüge nicht im Ungewissen sein, so hätte sie mit Blick auf die von ihr nunmehr gerügte Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Anlass gehabt, zumindest vorsorglich innerhalb der Monatsfrist Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts einzulegen (vgl. BVerfGE 48, 341 ; Sperlich und Heusch/Sennekamp, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 90 Rn. 123 und § 93 Rn. 35).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs soll sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die auf mangelnder Kenntnisnahme oder Erwägung des Sachvortrags der Prozessbeteiligten beruhen (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 65, 305 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG daher keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 80, 269 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG daher keine Pflicht der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 80, 269 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    a) Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer auch dazu, von einem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, dessen Zulässigkeit im konkreten Fall unterschiedlich beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 47, 168 ).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 151/02

    Jeans II

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    Soweit erwogen wird, § 321 a ZPO könne auch auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter analog angewendet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZR 151/02 -, NJW 2006, S. 1978 f. m.w.N.), oder dass sogar "eine Ergebniskorrektur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit zu ermöglichen" sei (vgl. Vollkommer, a.a.O., Rn. 11), hat dies nicht zur Folge, dass für die Beschwerdeführerin im vorliegenden Fall die Offenkundigkeit der Unzulässigkeit ihrer Anhörungsrüge in Frage gestellt würde.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
    Art. 103 Abs. 1 GG ist ein Prozessgrundrecht mit herausragender Bedeutung, das als grundsätzlich unabdingbares objektivrechtliches Prinzip für ein gerichtliches Verfahren und als prozessuales Urrecht des Menschen (vgl. BVerfGE 70, 180 ) die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards in gerichtlichen Verfahren sichert (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Denn in Fällen einer wie hier nicht offensichtlich unzulässigen Anhörungsrüge beginnt die Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde insgesamt erst mit der Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (BVerfG, Beschl. v. 14.05.2007, 1 BvR 730/07 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15

    Versäumnis der Monatsfrist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde

    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Die Behauptung, das Gericht habe den vorgetragenen tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen (vgl. BVerfGK 11, 203 ).

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