Rechtsprechung
   BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1009
BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05 (https://dejure.org/2007,1009)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05 (https://dejure.org/2007,1009)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 BvR 2094/05 (https://dejure.org/2007,1009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 100a StPO; § 100b StPO; § 148 StPO; § 261 StGB
    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines nichtbeschuldigten Strafverteidigers (Verteidigungsverhältnis; Ermittlung des Aufenthaltsortes des Mandanten; Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung); keine Heilung mangelhafter Begründung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überwachungsanordnung des Mobiltelefonanschlusses eines Strafverteidigers verletzt mangels Berücksichtigung des verfassungsrechtlich besonders geschützten Mandatsverhältnisses Art 10 Abs 1 und Art 12 Abs 1 GG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Überwachung des Telefonanschlusses eines Strafverteidigers; Grundrechtliche Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses; Verschaffung von Kenntnis vom Inhalt des über Fernmeldeanlagen abgewickelten mündlichen Informationsaustauschs und ...

  • Judicialis

    GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Telefonüberwachung eines Strafverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Überwachung des Mobiltelefonanschlusses eines Rechtsanwalts und der Durchsuchung seiner Kanzlei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers gegen die Überwachung seines Mobiltelefonanschlusses

  • rechtsanwaltskammer-koeln.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers gegen die Überwachung seines Mobiltelefonanschlusses

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Telefonüberwachung eines Rechtsanwaltes

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Telefonüberwachung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich unzulässig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Überwachung eines Mobiltelefonanschlusses

  • beck.de (Kurzinformation)

    Überwachung eines Mobiltelefonanschlusses

  • beck.de (Leitsatz)

    TK-Überwachung eines Strafverteidigers - Auswechseln von Anordnungsgründen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Überwachung eines Mobiltelefonanschlusses

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.5.2007)

    Rechtsanwälte vor Lauschangriff geschützt // Rechtfertigung mit nachgeschobenen Gründen unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Telefonüberwachung - Telefonüberwachung beim Verteidiger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 33
  • NJW 2007, 2749
  • NVwZ 2008, 75 (Ls.)
  • StV 2007, 399
  • MMR 2007, 503
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

    Von Bedeutung ist hierbei, dass das von dem Datenzugriff berührte Tätigwerden des Anwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege liegt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; 37, 67 ; 72, 51 ; 110, 226 ).

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    Einen Unterschied zwischen Kommunikationen privaten und anderen, etwa geschäftlichen oder politischen, Inhalts macht Art. 10 GG dabei nicht (vgl. BVerfGE 67, 157 ).

    Der Grundrechtsschutz umfasst auch die näheren Umstände des Fernmeldeverhältnisses; dazu gehört insbesondere die Tatsache, ob und wann zwischen welchen Personen und Fernmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat (vgl. BVerfGE 67, 157 ).

  • BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85

    Überwachung des Telefonanschlusses eines Strafverteidigers

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    c) aa) Es ist nicht von vorneherein und in jedem Fall unstatthaft, den Fernsprechanschluss eines Rechtsanwalts, der sich als Strafverteidiger betätigt, nach Maßgabe des § 100 a StPO überwachen zu lassen, die von ihm geführten Gespräche aufzunehmen und deren Inhalt im Strafverfahren zu verwerten (vgl. BVerfGE 30, 1 ; BGHSt 33, 347 ).

    Diese Vorschrift ist Ausdruck der Rechtsgarantie, die der Gewährleistung einer wirksamen Strafverteidigung dient, indem sie die Vertrauensbeziehung zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigten nach außen abschirmt und gegen Eingriffe schützt (vgl. BGHSt 33, 347 m.w.N.).

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    Es sei - in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2003 (NJW 2003, S. 1880 ff.) - zulässig, die Anordnungsgründe für die Telefonüberwachung auszutauschen.

    Auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2003 (NJW 2003, S. 1880 ff.) ist eine Heilung des Beschlusses nicht möglich.

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften bestehen nicht (vgl. BVerfGE 30, 1 ).

    c) aa) Es ist nicht von vorneherein und in jedem Fall unstatthaft, den Fernsprechanschluss eines Rechtsanwalts, der sich als Strafverteidiger betätigt, nach Maßgabe des § 100 a StPO überwachen zu lassen, die von ihm geführten Gespräche aufzunehmen und deren Inhalt im Strafverfahren zu verwerten (vgl. BVerfGE 30, 1 ; BGHSt 33, 347 ).

  • BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05

    Abhören eines Verteidigergespräches in der JVA; Freiheit der Berufsausübung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ) oder eine Abhörmaßnahme nicht mehr finden lassen (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, S. 2974 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ) oder eine Abhörmaßnahme nicht mehr finden lassen (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, S. 2974 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn die Verdachtannahme bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ) oder eine Abhörmaßnahme nicht mehr finden lassen (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, S. 2974 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn die Verdachtannahme bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale

  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Zum verfassungsrechtlich gebotenen Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Das Bundesverfassungsgericht hat für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung der Verteidigerkommunikation im Strafverfahren mehrfach festgestellt, dass Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Strafverteidiger nicht von vornherein und in jedem Fall unstatthaft sind, aber bei Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seiner Verteidigung behindern, das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berührt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 49, 24 ; BVerfGK 11, 33 ; 19, 326 ; vgl. auch BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ; 113, 29 ).

    Die Überwachung des Telefonanschlusses eines Strafverteidigers ist demzufolge von Verfassungs wegen unstatthaft, wenn sie auf die Überwachung der Kommunikation mit seinem Mandanten abzielt (vgl. BVerfGK 11, 33 ).

  • LG Bonn, 13.07.2021 - 50 Qs 18/21

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, Gaffervideo, Verletzung des höchstpersönlichen

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es nicht (st. Rspr.; vgl. BVerfG NJW 2007, 1443; 2007, 2749, 2751 m. w. N.; BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit (s. u. 3.) - nicht (st. Rspr.; vgl. BVerfG NJW 2007, 1443; 2007, 2749, 2751 m. w. N.; BGH NJW 2000, 84, 85; bei Schmidt NStZ-RR 2002, 161, 164 Nr. 4).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - VGH B 10/19

    Versagung eines Rechtsanwaltsbesuchs bei einem Untersuchungshäftling mangels

    Darüber hinaus liegt die Tätigkeit des Rechtsanwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege; die fundamentale objektive Bedeutung der "freien Advokatur" hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehoben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 [282] m.w.N.; vgl. zu alldem BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 113, 29 [49]; Beschluss vom 18. April 2007 - 2 BvR 2094/05 -, NJW 2007, 2749 [2750 f.]; Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, 2752 [2753]; Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 BvR 256/09 -, NJW 2010, 1740).

    Besteht die Gefahr, dass Mandanten das Mandatsverhältnis zu ihrem Rechtsanwalt kündigen - nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers hatte der Mandant überlegt, einen anderen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen -, wirkt sich dies auf die wirtschaftliche Entfaltung des Rechtsanwalts aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 113, 29 [49] betreffend die wirtschaftliche Betätigung als Ausprägung der geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit; Beschluss vom 18. April 2007 - 2 BvR 2094/05 -, NJW 2007, 2749 [2751]; Knops, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2014, Art. 52 Rn. 12).

  • BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

    Dabei sind mit Blick auf das Gewicht des in Rede stehenden Grundrechtseingriffs Verdachtsgründe notwendig, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751); der Verdacht muss sich auf eine hinreichende Tatsachenbasis gründen (BVerfG NJW 2005, 2603, 2610) und mehr als nur unerheblich sein (BGHSt 41, 30, 33).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13

    Unbefugte Weitergabe von Schriftstücken durch einen Verteidiger an seinen

    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Die Billigung der Beschränkungen des freien mündlichen und schriftlichen Verkehrs des Beschwerdeführers mit seinem anwaltlichen Beistand auf einer zu schmalen Tatsachengrundlage verletzt neben Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB zugleich Art. 6 VvB, der auch die freie Kommunikation mit einem Beistand in einem Auslieferungsverfahren schützt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 109, 279, und ; BVerfG, NJW 2007, 2749 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21

    Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses;

    Damit hatte die Beobachtung beschränkende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entfaltung des Klägers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05 -, juris Rn. 42; Beschl. v. 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06 -, juris Rn. 22).
  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen

    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedurfte es nicht (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

  • LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer

    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Eines bereits hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedurfte es indes nicht (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
  • OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht