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   BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07   

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https://dejure.org/2007,3278
BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07 (https://dejure.org/2007,3278)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07 (https://dejure.org/2007,3278)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 2007 - 2 BvR 1855/07 (https://dejure.org/2007,3278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung des grundrechtsgleichen Rechts auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; Gleichbehandlung von Beförderungsbewerbern und Versetzungsbewerbern durch den Dienstherren im Rahmen seines Organisationsermessens bei ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters an einem Verwaltungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 106
  • NVwZ-RR 2008, 433
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07
    Der einzelne Beamte oder Richter hat lediglich einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr eine am Leistungsgrundsatz orientierte und ermessens- sowie beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung trifft (vgl. BVerfGK 1, 292 ).

    Andernfalls fehlt es grundsätzlich an einer tragfähigen, dem Gebot der Bestenauslese entsprechenden Grundlage für die Auswahlentscheidung (vgl. BVerfGK 1, 292 ).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07
    Entscheidet sich der Dienstherr im Rahmen seines Organisationsermessens bei einer konkreten Stellenbesetzung Beförderungs- und Versetzungsbewerber gleichzubehandeln und hat er die Stellen entsprechend ausgeschrieben, so hat er durch diese "Organisationsgrundentscheidung" seine Freiheit, die Stellen durch Versetzungen oder Umsetzungen zu besetzen, beschränkt und ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien auch gegenüber den Versetzungsbewerbern anzuwenden (vgl. BVerwGE 122, 237 ).

    Der Grundsatz der Bestenauslese ist demnach von der Verfassung verbindlich und vorbehaltlos vorgeschrieben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 -, NVwZ 1997, S. 54 ; BVerwGE 122, 237 ).

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07
    Dies hält einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, NVwZ 2002, S. 1368).

    Für dienstliche Beurteilungen mit Prognosecharakter besteht schon von Verfassungs wegen nur eine begrenzte verwaltungsgerichtliche Kontrollbefugnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, NVwZ 2002, S. 1368).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 49, jeweils Rn. 17; Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 - NVwZ-RR 2013, 267 Rn. 36; BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 = juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 6 B 1109/16

    Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, vom 30. Juni 2011, a.a.O., und vom 4. November 2010, a.a.O.; BVerfG, Beschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris, und vom 4. Oktober 2012, a.a.O..
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ).

    a) Dem gesetzlichen Regelungssystem in § 21 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - BVerfGK 18, 423 ; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).

    Der Dienstherr kann aber nur dann auf die dienstliche Beurteilung als maßgebliche Entscheidungsgrundlage seiner Auswahl abstellen, wenn sich hieraus verlässliche Bewertungen für die Ämtervergabe ergeben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ).

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es daher Sache des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris Rn. 15).

    Denn hier muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).

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