Rechtsprechung
BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 3 EMRK; § 112 StPO; § 121 StPO
Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und Darlegungsanforderungen bei Haftfortdauerbeschlüssen; keine "floskelhaften" Begründungen; Analyse des Verfahrensablaufs) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm dem Rechtsstaatsgebot durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft unter Verkennung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in Haftsachen
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen einen Haftfortdauerbeschluss bei einem Zeitraum von nahezu zehn Monaten zwischen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und der Berufungsverhandlung; Beachtung des verfassungsrechtlich verankerten Gebots der Beschleunigung in Haftsachen bei der Prüfung ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 104; ; EMRK Art. 6 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen einen Haftfortdauerbeschluss bei einem Zeitraum von nahezu zehn Monaten zwischen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und der Berufungsverhandlung; Beachtung des verfassungsrechtlich verankerten Gebots der Beschleunigung in Haftsachen bei der Prüfung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und das Beschleunigungsgebot
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Untersuchungshaft und der Beschleunigungsgrundsatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach - 91 Ls 8/09
- AG Mönchengladbach, 15.11.2007 - 58 Gs 782/07
- LG Mönchengladbach, 27.01.2009 - 29 Ns 21/08
- OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 1 Ws 65/09
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
- OLG Düsseldorf, 24.06.2009 - 1 Ws 65/09
Papierfundstellen
- BVerfGK 15, 474
- NStZ 2010, 258
- StV 2009, 479
- StV 2009, 592
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Außerdem vergrößert sich regelmäßig das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194 ) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198).
Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsanspruch kommt es auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, wobei mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft höhere Anforderungen an das Vorliegen eines sie rechtfertigenden Grundes zu stellen sind (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Außerdem vergrößert sich regelmäßig das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198).
Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsanspruch kommt es auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, wobei mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft höhere Anforderungen an das Vorliegen eines sie rechtfertigenden Grundes zu stellen sind (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Er verlangt, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur erwarteten Strafe steht und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (BVerfGE 20, 45 ).
Das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194 ) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198).
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. BVerfGK 7, 421 ).Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung können aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden (vgl. BVerfGK 7, 421 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198 ).
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Es gilt für das gesamte Strafverfahren und ist auch im Rechtsmittelverfahren bei der Prüfung der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten (vgl. BVerfGE 46, 194 ; BVerfGK 5, 109 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).Sie beseitigt indessen nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfGK 5, 109 ).
Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß einnimmt, sondern ob die vorliegenden Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit eine Schwelle erreichen, die im Rahmen der Abwägung die Anordnung einer weiteren Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfGK 5, 109 ).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Der Freiheitsentzug eines der Straftat lediglich Verdächtigen ist wegen der Unschuldsvermutung, die ihre Wurzel im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG hat und auch in Art. 6 Abs. 2 EMRK ausdrücklich hervorgehoben ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 74, 358 ), nur ausnahmsweise zulässig.Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198).Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung können aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden (vgl. BVerfGK 7, 421 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198 ).
- BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Zum anderen steigen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund (vgl. BVerfGK 7, 140 ).In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände, vor allem angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit, in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40 …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ).
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Es gilt für das gesamte Strafverfahren und ist auch im Rechtsmittelverfahren bei der Prüfung der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten (vgl. BVerfGE 46, 194 ; BVerfGK 5, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194 ) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).Es gilt für das gesamte Strafverfahren und ist auch im Rechtsmittelverfahren bei der Prüfung der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten (vgl. BVerfGE 46, 194 ; BVerfGK 5, 109 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
- EGMR, 26.10.2000 - 30210/96
Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in …
- BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …
- LG Mönchengladbach, 27.01.2009 - 29 Ns 21/08
- BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund …
- BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund …
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
- OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 1 Ws 65/09
Fluchtgefahr bei einer Straferwartung von bis zu drei Jahren und sechs Monaten
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …
Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 -, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 -, Rn. 31). - BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18 -, juris, Rn. 27).Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 17, 517 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris, Rn. 40).
Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfGK 15, 474 ; 17, 517 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris, Rn. 41).
e) Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrem Gewicht verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 39; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18 -, juris, Rn. 31).
- BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ).Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 15, 474 ).
- BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des …
Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 -, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 -, Rn. 31). - BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14
Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22.Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32).Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 19, 428 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und zur Sicherstellung der Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft dann nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch Verfahrensverzögerungen verursacht ist, die ihre Ursache nicht in dem konkreten Strafverfahren haben und daher von dem Beschuldigten nicht zu vertreten, sondern vermeidbar und sachlich nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGK 15, 474 ; m.w.N.).
Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen insofern einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22.Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - , juris, Rn. 39).
- BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ).Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 17, 517 ).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrem Gewicht verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ).
- OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des …
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 32, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 04.04.2006 - 2 BvR 523/06, juris Rn. 18, BVerfGK 8, 1;… Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 15, BVerfGK 9, 306;… Beschluss vom 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06, juris Rn. 23, BVerfGK 10, 294;… Beschluss vom 29.03.2007 - 2 BvR 489/07, juris Rn. 11, BVerfGK 10, 544;… Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 33, StV 2008, 421;… Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 22, BVerfGK 14, 157; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 24, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 23, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 45, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42, StV 2013, 640;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 25, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 47, PStR 2017, 15 (Ls.);… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 19;… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 43, NJW 2019, 915;… vgl. auch Beschluss vom 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 41, BtPrax 2017, 238).Ein dringender Verdacht ist nicht für das ganze Verfahren gleich und kann sich bereits im Ermittlungsverfahren oder auch mit fortschreitender Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung nach dem sich in der Regel stetig ändernden Stand der Ermittlungen verstärken oder aber abschwächen bzw. ganz entfallen (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 6, NJW 2017, 341; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 24, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 19).
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73, juris Rn. 16, BVerfGE 36, 264;… Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 26, BVerfGK 5, 109;… Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 60, BVerfGK 7, 21;… Beschluss vom 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05, juris Rn. 55, BVerfGK 7, 140;… Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 21, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 40, StV 2008, 198;… Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 20, BVerfGK 14, 157; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 19, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 19, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 40, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39, StV 2013, 640;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, juris Rn. 32;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 19, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 41, FA 2016, 360;… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 15;… Beschluss vom 11.06.2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 27, NJW 2018, 2948;… Beschluss vom 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18, juris Rn. 24, StV 2019, 111 (Ls.);… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 54, NJW 2019, 915; so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 09.12.2014 - Ws 121/14;… Beschluss vom 11.01.2016 - 1 HEs 3/15, juris Rn. 3, StV 2016, 508;… Beschluss vom 20.05.2016 - 1 HEs 2/16 und 3/16, juris Rn. 20, StV 2016, 824; Beschluss vom 22.03.2017 - 1 Ws 30/17; Beschluss vom 18.05.2017 - 1 HEs 2/17 und 1 HEs 3/17; Beschluss vom 20.11.2017 - 1 Ws 124/17 und 1 Ws 132/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 26 ff., OLGSt StPO § 112 Nr. 23).
Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 39, BVerfGK 5, 109;… Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 60 ff., BVerfGK 7, 21;… Beschluss vom 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05, juris Rn. 58, BVerfGK 7, 140;… Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 40, StV 2008, 198; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 19, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 20, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 41, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 40, StV 2013, 640;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 33;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 20, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 42, FA 2016, 360;… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 55, NJW 2019, 915; so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 09.12.2014 - Ws 121/14;… Beschluss vom 11.01.2016 - 1 HEs 3/15, juris Rn. 3, StV 2016, 508;… Beschluss vom 20.05.2016 - 1 HEs 2/16 und 3/16, juris Rn. 20, StV 2016, 824; Beschluss vom 22.03.2017 - 1 Ws 30/17; Beschluss vom 18.05.2017 - 1 HEs 2/17 und 1 HEs 3/17; Beschluss vom 20.11.2017 - 1 Ws 124/17 und 1 Ws 132/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 26 ff., OLGSt StPO § 112 Nr. 23).
Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung entgegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 41 f., StV 2008, 198;… Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 32, StV 2008, 421;… Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 21, BVerfGK 14, 157; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 21, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 21, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10, juris Rn. 13, StRR 2011, 246;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 42, StV 2014, 35;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 34;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43, FA 2016, 360;… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 58, NJW 2019, 915;… so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.).
Schließlich ist noch zwischen der Dauer der Verzögerung zu unterscheiden: Bei kleineren Verfahrensverzögerungen kann die Fortdauer der Untersuchungshaft noch durch das Gewicht der zu ahndenden Straftat gerechtfertigt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 41, BVerfGK 5, 109;… Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 62, 73, 76, BVerfGK 7, 21;… Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 44, StV 2008, 198; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 30, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 17;… Beschluss vom 11.06.2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 29, NJW 2018, 2948;… Beschluss vom 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18, juris Rn. 24, StV 2019, 111 (Ls.)).
Dagegen kann die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung der Fortdauer einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft dienen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 41, BVerfGK 5, 109;… Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 62, BVerfGK 7, 21;… Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 44, StV 2008, 198; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 30, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 26, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 17;… Beschluss vom 11.06.2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 29, NJW 2018, 2948;… Beschluss vom 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18, juris Rn. 24, StV 2019, 111 (Ls.);… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 70, NJW 2019, 915).
Maßgeblich kommt es für diese Unterscheidung nicht auf die Dauer der einzelnen Verzögerung durch eine bestimmte Verfahrenshandlung an, sondern darauf, ob die vorliegenden Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit eine Schwelle erreichen, die im Rahmen der Abwägung die Anordnung der weiteren Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 32, BVerfGK 5, 109; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 19, BVerfGK 15, 474).
Auch in Bezug auf die Frage der Beachtung des Beschleunigungsgebotes gilt das Erfordernis einer erhöhten Begründungstiefe der jeweiligen Haftentscheidung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 26 ff., BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, juris Rn. 40 ff., zuletzt Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 43, NJW 2019, 915; siehe hierzu ferner die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
- BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ).Haftfortdauerentscheidungen unterliegen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 39; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 19, m.w.N.).
- BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 19; Beschluss des 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 15).Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und zur Sicherstellung der Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft dann nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch Verfahrensverzögerungen verursacht ist, die ihre Ursache nicht in dem konkreten Strafverfahren haben und daher von dem Beschuldigten nicht zu vertreten, sondern vermeidbar und sachlich nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGK 15, 474 m.w.N.).
Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 39; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 19).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32).Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 17, 517 ; 19, 428 ).
Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfGK 15, 474, ; 17, 517, ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2012 - 2 BvR 1164/12 -, juris, Rn. 42 und vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris, Rn. 41).
Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen insofern einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 39).
- BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20
Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung …
- BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19
Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft; …
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2090/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 225/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BGH, 24.01.2018 - 1 StR 36/17
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beschleunigungsgebot in Haftsachen: …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2128/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22
Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und …
- BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 08.07.2021 - 2 BvR 575/21
Invollzugsetzung eines Haftbefehls anlässlich neu hinzugetretener Tatvorwürfe …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12
Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1853/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschleunigungsgebot in …
- OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
Aufhebung U-Haftbefehl wegen nicht ausreichender Förderung des Verfahrens in der …
- BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 631/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10
Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig
- BVerfG, 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12
Rechtsschutzbedürfnis (Freiheitsentziehung; Rehabilitierungsinteresse; …
- OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17
Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen
- OLG Bremen, 26.05.2023 - 1 Ws 40/23
Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft bei fundierter Gefahrenprognose der …
- BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 2655/17
Auslieferungshaft (keine unionsrechtliche Determiniertheit der Auslieferungshaft …
- KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17
Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig
- BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 419/19
Fortdauer der Auslieferungshaft von über einem Jahr (Auslieferungsersuchen der …
- OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21
Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und …
- OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
Bedeutung des Beschleunigungsgebots nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - VerfGH 1/19
Individualverfassungsbeschwerde in Haftsachen
- BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.08.2019 - LVG 19/19
Eilantrag, Beschleunigungsgebot, Untersuchungshaft
- BGH, 21.04.2016 - StB 5/16
Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung …
- OLG Bremen, 20.05.2016 - 1 HEs 2/16
Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen wenn später als sechs Monate …
- BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
Verfassungsbeschwerde nach amtsgerichtlicher Übergehung eines …
- KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19
Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender …
- OLG Karlsruhe, 13.02.2018 - 2 Ws 5/18
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis …
- OLG Zweibrücken, 17.08.2021 - 1 Ws 188/21
Untersuchungshaft: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot durch Anordnung der …
- OLG Bremen, 11.01.2016 - 1 HEs 3/15
Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen durch verspätete …
- BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer knapp sechsjährigen Untersuchungshaft …
- KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16
Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 198-IV-20
- OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 71/20
Pandemiebedingte Quarantäne eines Richters: Aussetzung der Hauptverhandlung und …
- OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11
Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von …
- OLG Hamm, 11.08.2016 - 3 Ws 304/16
Rietberger Mordprozess - Untersuchungshaft dauert fort
- BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Fortdauer der Auslieferungshaft (Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung; …
- BGH, 14.07.2016 - StB 21/16
Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen …
- KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14
Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr; …
- OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot; nicht nur kurzfristige Überlastung des …
- VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
Untersuchungshaft: Verletzung des Beschleunigungsgebots durch verspätete …
- OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 148/13
Anforderungen an die Umsetzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen im Rahmen …
- BVerfG, 29.07.2021 - 2 BvR 1195/21
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; erhöhte …
- KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung
- OLG Hamm, 23.04.2020 - 3 Ws 131/20
Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen - u.a. - pandemiebedingter …
- OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15
Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten …
- OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12
Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen …
- OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft
- OLG Celle, 12.01.2018 - 1 Ws 3/18
Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen auch nach Erlass des nicht …
- OLG Hamburg, 06.10.2017 - 2 Ws 161/17
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Unterbrechung der Hauptverhandlung aus …
- KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund
- OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 161/13
Beschleunigungsgrundsatz, Haftsache, Terminsplanung, Urlaub
- KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13
Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft
- BGH, 11.08.2016 - StB 25/16
Verwerfung der Haftbeschwerde als unbegründet (keine Notwendigkeit der näheren …
- OLG Saarbrücken, 07.07.2015 - 1 Ws 122/15
Haftfortdauerentscheidung bei der Urteilsverkündung: Erfordernis von Ausführungen …
- VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 2-IV-21
- OLG Frankfurt, 10.07.2019 - 1 HEs 215/19
Keine Aufrechterhaltung der U-Haft bei Verfahrensverzögerung durch …
- OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
Besondere Haftprüfung bei Untersuchungshaft: Verstoß gegen den …
- KG, 31.08.2018 - 6 Ws 152/18
Untersuchungshaft: Unverhältnismäßigkeit der Haftfortdauer wegen …
- OLG Hamburg, 25.04.2018 - 1 Ws 31/18
Haftbefehlssache: Einhaltung des Beschleunigungsgebots durch gerichtliche …
- KG, 15.01.2018 - 161 HEs 62/17
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: …
- OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 1 Ws 139/22
Aufhebung des Haftbefehls nach Vollzug der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus
- OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 3 Ws 129/21
Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes im Strafverfahren; Aufhebung des …
- OLG Celle, 12.01.2018 - 1 Ws 4/18
Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen auch nach Erlass des nicht …
- KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15
Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der …
- KG, 08.05.2014 - 4 Ws 32/14
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Überhaft
- KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13
Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen …
- LG Potsdam, 11.10.2018 - 25 KLs 7/18
Aufhebung eines Haftbefehls bei Verfahrensverzögerung
- OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens
- KG, 06.03.2012 - 2 Ws 83/12
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für antragsgebundene Haftprüfung bis Ende …
- OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor …
- OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18
Beschleunigungsgrundsazz, nicht nur kurzfristige Überlastung
- KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13
Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich …