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   BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09 - 2   

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BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09 - 2 (https://dejure.org/2009,8764)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.2009 - 1 BvR 142/09 - 2 (https://dejure.org/2009,8764)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 142/09 - 2 (https://dejure.org/2009,8764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Tochter auf Vater - Hier: mangelhafte Begründung einer unzureichenden Bindungstoleranz der Mutter

  • IWW
  • fr-blog.com

    Bindungstoleranz und Kindeswille als Sorgerechtskriterien

  • kanzleibeier.eu

    Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswille und mangelnde Bindungstoleranz der Kindesmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Elternrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei einem Streit ums Sorgerecht geht es ums Kindeswohl, nicht darum, vermutete Fehler eines Elternteils zu bestrafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 509
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    Aus der grundrechtlichen Gewährleistung des Elternrechts wie auch aus der Verpflichtung des Staates, über dessen Ausübung im Interesse des Kindeswohls zu wachen, ergeben sich auch Folgerungen für das Prozessrecht und seine Handhabung in Sorgerechtsverfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 [182]).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 [182]).

    Denn jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nimmt und es daher unmittelbar betrifft (vgl. BVerfGE 37, 217 [252]; - 55, 171 [179]).

    Ein vom Kind kundgetaner Wille kann Ausdruck von Bindungen zu einem Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihn in dieser Hinsicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 55, 171 [180, 182 f.]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2007 - 1 BvR 1426/07 -, juris).

    Die Fachgerichte sind danach verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfGE 55, 171 [182]).

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    Hat der unter diesem Aspekt gesehene Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, so kommt ihm im zunehmenden Alter des Kindes vermehrt Bedeutung zu (vgl. BVerfGK 9, 274 [281]; 10, 519 [524]).

    Wenn sie aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2006 - 1 BvR 526/04 -, juris; BVerfGK 9, 274 [279]).

  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1426/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Übertragung des

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1995 - 1 BvR 1208/92 -, juris), bei der allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1426/07 -, juris).

    Ein vom Kind kundgetaner Wille kann Ausdruck von Bindungen zu einem Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihn in dieser Hinsicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 55, 171 [180, 182 f.]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2007 - 1 BvR 1426/07 -, juris).

  • OLG Dresden, 08.12.2008 - 21 UF 400/08
    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau L ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Adam & Rothe, Clara-Zetkin-Straße 16, 07545 Gera - gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. Dezember 2008 - 21 UF 0400/08 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 18. Mai 2009 einstimmig beschlossen:.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. Dezember 2008 - 21 UF 0400/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 [180]; - 107, 150 [173]).

    Für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Sorge fehlen, bedarf das Elternrecht der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 92, 158 [178 f.]; - 107, 150 [169, 173]).

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 [180]; - 107, 150 [173]).
  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    Hat der unter diesem Aspekt gesehene Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, so kommt ihm im zunehmenden Alter des Kindes vermehrt Bedeutung zu (vgl. BVerfGK 9, 274 [281]; 10, 519 [524]).
  • BVerfG, 18.12.1995 - 1 BvR 1208/92

    Zurechnung fiktiven Einkommens nach Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1995 - 1 BvR 1208/92 -, juris), bei der allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1426/07 -, juris).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    Für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Sorge fehlen, bedarf das Elternrecht der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 92, 158 [178 f.]; - 107, 150 [169, 173]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
    b) Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 [371 f.]; - 75, 201 [218 f.]).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

  • BVerfG, 18.01.2006 - 1 BvR 526/04

    Verletzung des Elternrechts des Vaters aus Art 6 Abs 2 S 1 GG durch langfristige

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass das Kind mit der Kundgabe seines Willens von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch macht (vgl. BVerfGK 15, 509 ) und seinem Willen mit zunehmenden Alter vermehrt Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2020 - 3 UF 156/20

    Umgangspflicht des Vaters

    Hier ist auch in den Blick zu nehmen, dass alle drei Kinder mit der Kundgabe ihres Willens von ihrem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch gemacht haben (vgl. BVerfGK 15, 509, 515) und ihrem Willen mit zunehmenden Alter vermehrt Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGK 9, 274, 281; 10, 519, 524).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Hierbei ist auch in den Blick zu nehmen, dass das Kind mit der Kundgabe seines Willens von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch macht (vgl. BVerfGK 15, 509 ) und seinem Willen mit zunehmendem Alter vermehrt Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ).
  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1076/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche Entscheidung

    Ein vom Kind kundgetaner Wille kann Ausdruck von Bindungen zu einem Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihn in dieser Hinsicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfGK 15, 509 ).

    Hat der unter diesem Aspekt gesehene Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringeres Gewicht, so kommt ihm im zunehmenden Alter des Kindes vermehrt Bedeutung zu (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ; 15, 509 ; stRspr).

    cc) Aus der grundrechtlichen Gewährleistung des Elternrechts wie auch aus der Verpflichtung des Staates, über dessen Ausübung im Interesse des Kindeswohls zu wachen, ergeben sich Folgerungen für das Prozessrecht und seine Handhabung in Sorgerechtsverfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfGK 15, 509 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden (vgl. BVerfGK 15, 509 m.w.N.), bei der allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. BVerfGK 15, 509 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.12.2017 - 1 BvR 1914/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen einer unzureichenden

    Die Grundrechte des Kindes gebieten, bei der gerichtlichen Sorgerechtsregelung den Willen des Kindes zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist (grundlegend BVerfGE 55, 171 ; vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 142/09 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2014 - 1 BvR 2102/14 -, juris, Rn. 13).

    Nur wenn die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsvollem Handeln berücksichtigt werden, kann das Ziel erreicht werden, das Kind darin zu unterstützen, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 142/09 -, juris, Rn. 19).

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

    Sie hängt namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab (BVerfGE 72, 122 ; BVerfGK 15, 509 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.2021 - 1 BvR 1780/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine gerichtliche

    Der vom noch sehr jungen Kind geäußerte Wille ist insbesondere als Ausdruck seiner bestehenden Bindungen zu berücksichtigen, während das Bedürfnis des Kindes zu selbständigem und verantwortungsvollem Handeln und sein Recht auf Selbstbestimmung erst mit zunehmendem Alter an Bedeutung gewinnt (vgl. BVerfGK 15, 509 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters betreffend unter anderem den

    cc) In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 15, 509 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 14.09.2021 - 1 BvR 1525/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug von Teilen der elterlichen

    Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden (vgl. BVerfGK 15, 509 m.w.N.), bei der allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. BVerfGK 15, 509 m.w.N.).

    Sie hängen namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab (vgl. BVerfGE 72, 122 m.w.N.; BVerfGK 15, 509 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im

    cc) In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 15, 509 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Bei weniger schwerwiegenden, nicht an Art. 6 Abs. 3 GG zu messenden Eingriffen in das Elternrecht können solche Feststellungen jedenfalls dann nicht vollständig unterbleiben, wenn ansonsten nicht beurteilt werden kann, ob die Fachgerichte bei der Anwendung des Fachrechts eine grundsätzlich unrichtige Auffassung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts und vom Umfang seines Schutzbereichs zugrunde gelegt haben (zum Maßstab BVerfGE 72, 122 m.w.N.; BVerfGK 15, 509 ).

  • KG, 18.05.2018 - 3 UF 4/18

    Umgangsrecht: Umkehrung einer bisher praktizierten Betreuungsaufteilung im Rahmen

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 55/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Umgangsrecht; Kindeswillen; Kindeswohl

  • OLG Hamburg, 17.12.2015 - 2 UF 106/14

    Umgangsverfahren: Hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten im Sinne eines

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

  • OLG Nürnberg, 30.11.2016 - 7 UF 1309/16

    Erfolglose Beschwerde gegen die Sorgerechtsübertragung auf die Kindesmutter

  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Rechtliches Gehör; Umgangsrecht;

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13

    Elternrecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille; Kindeswohlgefährdung;

  • OLG Hamm, 13.12.2017 - 2 UF 176/17

    Einstweilige Anordnung

  • BVerfG, 26.12.2022 - 1 BvR 2333/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufige Übertragung des

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 23/14

    Recht auf elterliche Sorge; Anspruch auf rechtliches Gehör;

  • OLG Nürnberg, 20.04.2016 - 7 UF 270/16

    Weiterbetreiben des Umgangsverfahrens von Amts wegen - Beschwerdebefugnis

  • OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 2 UF 142/19

    Weitergabe von Gutachten an Dritte

  • BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufigen vollständigen

  • OLG Köln, 30.06.2022 - 14 UF 30/22

    Beschwerde gegen eine Umgangsregelung; Kindeswohl als Maßstab für eine

  • OLG Naumburg, 23.09.2013 - 8 UF 146/13

    Umgangsverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung des Wechselmodells

  • OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 6 UF 103/22

    Absehen von Umgangsregelung bei Verziehen des Umgangsberechtigten ins Ausland

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

  • OLG Hamburg, 17.12.2015 - 2 UF 107/14

    Elterliche Sorge: Anordnung eines Wechselmodells bei Streit um das

  • BVerfG, 11.08.2023 - 1 BvR 1461/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen zum

  • OLG Köln, 11.07.2022 - 14 UF 34/22

    Beschwerde gegen eine Umgangsregelung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eines

  • VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 12 Abs 3 Verf BE)

  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen

  • OLG Köln, 29.09.2022 - 14 UF 57/22

    Ausschluss des väterlichen Umgangsrechts mit einem Kind wegen sexuellen

  • AG Schwerte, 08.09.2015 - 3 F 148/14
  • OLG Frankfurt, 26.02.2019 - 1 UF 73/19

    Vorübergehender Ausschluss des Umgangsrechts wegen Kindeswohlgefährdung

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