Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5042
BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11 (https://dejure.org/2012,5042)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11 (https://dejure.org/2012,5042)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 (https://dejure.org/2012,5042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 169 Satz 1 GVG; § 338 Nr. 6 StPO
    Willkürverbot; faires Verfahren (Recht auf ein); Öffentlichkeit des Verfahrens; Grundsatz der Öffentlichkeit; Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege; Rechtsfindung (ungestörte); Sicherheitsverfügung; Trageverbot; Zugangsverbot; Hausrecht; Kleidungsgegenstände; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 20 Abs. 3, 3 Abs. 1 GG; § 169 Satz 1 GVG
    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von Motorradwesten im Gerichtsgebäude

  • Bundesverfassungsgericht

    Verbot des Tragens von Motorradwesten ("Kutten") im Gerichtsgebäude anlässlich eines Strafverfahrens gegen ein Hells-Angels-Mitglied verfassungsrechtlich unbedenklich - weder Willkürverbot noch Anspruch auf faires Strafverfahren verletzt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 169 S 1 GVG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Nichtannahmebeschluss: Verbot des Tragens von Motorradwesten ("Kutten") im Gerichtsgebäude anlässlich eines Strafverfahrens gegen ein Hells-Angels-Mitglied verfassungsrechtlich unbedenklich - weder Willkürverbot noch Anspruch auf faires Strafverfahren verletzt - auch im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 169 S 1 GVG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Nichtannahmebeschluss: Verbot des Tragens von Motorradwesten ("Kutten") im Gerichtsgebäude anlässlich eines Strafverfahrens gegen ein Hells-Angels-Mitglied verfassungsrechtlich unbedenklich - weder Willkürverbot noch Anspruch auf faires Strafverfahren verletzt - auch im ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Gewährleistung der Öffentlichkeit durch Sicherheitsverfügung des Gerichtspräsidenten bei der Hauptverhandlung von Straftaten der Mitglieder der "Hells Angels"

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verbot des Tragens von Motorradwesten ("Kutten") im Gerichtsgebäude anlässlich eines Strafverfahrens gegen ein Hells-Angels-Mitglied verfassungsrechtlich unbedenklich - weder Willkürverbot noch Anspruch auf faires Strafverfahren verletzt - auch im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Gewährleistung der Öffentlichkeit durch Sicherheitsverfügung des Gerichtspräsidenten bei der Hauptverhandlung von Straftaten der Mitglieder der "Hells Angels"

  • rechtsportal.de

    Ausschluss der Gewährleistung der Öffentlichkeit durch Sicherheitsverfügung des Gerichtspräsidenten bei der Hauptverhandlung von Straftaten der Mitglieder der "Hells Angels"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von Motorradwesten im Gerichtsgebäude

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kleidungsvorschriften im Strafprozess zulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kleidungsvorschriften im Strafprozess zulässig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Rockerkleidung im Gerichtsgebäude

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Rocker im Gerichtssaal/-Gerichtsgebäude, oder Kleiderordnung bei Gericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kuttenverbot im Gerichtsgebäude

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Hells Angels Prozess - Keine Kutten vor dem Kadi

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Hells Angels Prozess - Keine Kutten vor dem Kadi

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hells-Angels-Kutten bei Gericht verboten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verbot des Tragens von Motorradwesten (hier: der Hells Angels) im Gerichtsgebäude verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von Motorradwesten im Gerichtsgebäude

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Verbot des Tragens von Hells Angels Motorradwesten im Gerichtsgebäude

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Verbot von Rockerkutten im Gericht ist rechtens

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbot von Hells Angels-Kutten während Hauptverhandlung ist verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Hells Angels": Verbot zum Tragen von Motorradwesten in Gerichtsgebäuden nicht zu beanstanden - Bundesverfassungsgericht zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 352
  • NJW 2012, 1863
  • DÖV 2012, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Aufrechterhaltung der Ordnung im gerichtlichen Verfahren auch den störungsfreien äußeren Ablauf der Sitzung und die ungehinderte Entscheidungsfindung umfasst (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 , jeweils zu § 176 GVG).

    aa) Der im Gerichtsverfassungsrecht enthaltene Grundsatz der Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen ist ein Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ( BVerfGE 103, 44 ).

    Die rechtsstaatliche Komponente der Gerichtsöffentlichkeit zielt darauf, die Einhaltung des formellen und materiellen Rechts zu gewährleisten und zu diesem Zweck Einblick in die Funktionsweise der Rechtsordnung zu ermöglichen ( BVerfGE 103, 44 ).

    Dies soll zur Gewährleistung von Verfahrensgerechtigkeit beitragen ( BVerfGE 103, 44 ).

    Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit gilt nicht ausnahmslos ( BVerfGE 103, 44 ).

    Zu den entgegenstehenden Belangen gehören die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung ( BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ).

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit besagt noch nichts zu den Modalitäten, unter denen die Öffentlichkeit zugelassen wird ( BVerfGE 103, 44 ).

    Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls auch dort ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wo sie nach der Verfassung grundsätzlich geboten ist ( BVerfGE 103, 44 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 111).

    Am Recht auf ein faires Verfahren ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 111).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 112).

    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind nicht nur die Rechte des Beschuldigten, insbesondere prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können, sondern auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 113).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 111).

    Am Recht auf ein faires Verfahren ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 111).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 112).

    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind nicht nur die Rechte des Beschuldigten, insbesondere prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können, sondern auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 113).

  • EGMR, 14.11.2000 - 35115/97

    RIEPAN v. AUSTRIA

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Sie ist außerdem ein Mittel, um das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit zu sichern (vgl. EGMR, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 8273/78 -, Axen/Deutschland, Tz. 25, EGMR-E 2, 321 ; EGMR, Urteil vom 22. Februar 1984 - 8209/78 -, Sutter/Schweiz, Tz. 26, EGMR-E 2, 345 ; EGMR, Urteil vom 14. November 2000 - 35115/97 -, Riepan/Österreich, Tz. 27; EGMR, Urteil vom 7. Juni 2007 - 66941/01 -, Zagorodnikov/Russland, Tz. 20; EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 64056/00 -, Volkov/Russland, Tz. 25; EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 28617/03 -, Belashev/Russland, Tz. 79).

    Daher kann es bei erheblichen tatsächlichen Zugangshindernissen erforderlich sein, zur Gewährleistung der Öffentlichkeit Ausgleichsmaßnahmen zu treffen (vgl. EGMR, Urteil vom 14. November 2000 - 35115/97 -, Riepan/Österreich, Tz. 27 ff.; EGMR, Urteil vom 29. November 2007 - 9852/03, 13413/04 -, Hummatov/Aserbaidschan, Tz. 143 f.).

    Allerdings wird der öffentliche Charakter einer Verhandlung nicht schon dadurch berührt, dass sich mögliche Zuschauer etwa bestimmten Identitätsüberprüfungen und möglichen Sicherheitsüberprüfungen unterziehen müssen (vgl. EGMR, Urteil vom 14. November 2000 - 35115/97 -, Riepan/Österreich, Tz. 28; EGMR, Urteil vom 29. November 2007 - 9852/03, 13413/04 -, Hummatov/Aserbaidschan, Tz. 143).

  • EGMR, 29.11.2007 - 9852/03

    HUMMATOV v. AZERBAIJAN

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Eine Verhandlung entspricht den an die Öffentlichkeit zu stellenden Anforderungen, wenn die Allgemeinheit Informationen über deren Zeit sowie Ort erhalten kann und wenn dieser Ort einfach zugänglich ist (vgl. EGMR, Urteil vom 29. November 2007 - 9852/03, 13413/04 -, Hummatov/Aserbaidschan, Tz. 144).

    Daher kann es bei erheblichen tatsächlichen Zugangshindernissen erforderlich sein, zur Gewährleistung der Öffentlichkeit Ausgleichsmaßnahmen zu treffen (vgl. EGMR, Urteil vom 14. November 2000 - 35115/97 -, Riepan/Österreich, Tz. 27 ff.; EGMR, Urteil vom 29. November 2007 - 9852/03, 13413/04 -, Hummatov/Aserbaidschan, Tz. 143 f.).

    Allerdings wird der öffentliche Charakter einer Verhandlung nicht schon dadurch berührt, dass sich mögliche Zuschauer etwa bestimmten Identitätsüberprüfungen und möglichen Sicherheitsüberprüfungen unterziehen müssen (vgl. EGMR, Urteil vom 14. November 2000 - 35115/97 -, Riepan/Österreich, Tz. 28; EGMR, Urteil vom 29. November 2007 - 9852/03, 13413/04 -, Hummatov/Aserbaidschan, Tz. 143).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 111).

    Am Recht auf ein faires Verfahren ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 111).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 112).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Aufrechterhaltung der Ordnung im gerichtlichen Verfahren auch den störungsfreien äußeren Ablauf der Sitzung und die ungehinderte Entscheidungsfindung umfasst (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 , jeweils zu § 176 GVG).

    Zu den entgegenstehenden Belangen gehören die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung ( BVerfGE 103, 44 ; 119, 309 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 111).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 112).

  • EGMR, 04.12.2008 - 28617/03

    BELASHEV v. RUSSIA

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Sie ist außerdem ein Mittel, um das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit zu sichern (vgl. EGMR, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 8273/78 -, Axen/Deutschland, Tz. 25, EGMR-E 2, 321 ; EGMR, Urteil vom 22. Februar 1984 - 8209/78 -, Sutter/Schweiz, Tz. 26, EGMR-E 2, 345 ; EGMR, Urteil vom 14. November 2000 - 35115/97 -, Riepan/Österreich, Tz. 27; EGMR, Urteil vom 7. Juni 2007 - 66941/01 -, Zagorodnikov/Russland, Tz. 20; EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 64056/00 -, Volkov/Russland, Tz. 25; EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 28617/03 -, Belashev/Russland, Tz. 79).
  • EGMR, 08.12.1983 - 8273/78

    Axen ./. Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
    Sie ist außerdem ein Mittel, um das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit zu sichern (vgl. EGMR, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 8273/78 -, Axen/Deutschland, Tz. 25, EGMR-E 2, 321 ; EGMR, Urteil vom 22. Februar 1984 - 8209/78 -, Sutter/Schweiz, Tz. 26, EGMR-E 2, 345 ; EGMR, Urteil vom 14. November 2000 - 35115/97 -, Riepan/Österreich, Tz. 27; EGMR, Urteil vom 7. Juni 2007 - 66941/01 -, Zagorodnikov/Russland, Tz. 20; EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 64056/00 -, Volkov/Russland, Tz. 25; EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 28617/03 -, Belashev/Russland, Tz. 79).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • EGMR, 07.06.2007 - 66941/01

    ZAGORODNIKOV v. RUSSIA

  • EGMR, 22.02.1984 - 8209/78

    Sutter ./. Schweiz

  • EGMR, 04.12.2007 - 64056/00

    VOLKOV v. RUSSIA

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07

    Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme (Ausschluss einer kopftuchtragenden Muslima aus der

  • BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06

    Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen

  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97

    Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 733/94

    Fotografierverbot in und vor einem Sitzungssaal - Pressefreiheit und Freiheit der

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Verurteilung wegen

  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Die rechtsstaatliche Komponente der Gerichtsöffentlichkeit zielt darauf, die Einhaltung des formellen und materiellen Rechts zu gewährleisten und zu diesem Zweck Einblick in die Funktionsweise der Rechtsordnung zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95 u.a. - BVerfGE 103, 44 ; Kammerbeschl. v. 14.03.2012 - 2 BvR 2405/12 - NJW 2012, 1863 ; je m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22

    Corona-Krise; Anordnung der Maskenpflicht in einem Gerichtsgebäude;

    Angesichts der abschließenden Regelung der Bereiche, in denen die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske nach § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 IfSG unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeordnet werden kann und angesichts der detaillierten Regelungen hierzu in der CoronaVO ist es nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage durch die Kammer sehr fraglich, ob das gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, Az. 2 BvR 2405/11, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az. 7 B 17.11, juris Rn. 8; VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2021, Az. 1 L 181/21, juris Rn. 7) des Gerichtspräsidenten eine geeignete Ermächtigungsnorm für die Anordnung einer Maskenpflicht im Gerichtsgebäude ist.
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Sie ist außerdem ein Mittel, um das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit zu sichern (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 - BVerfGK 19, 352 Rn. 37 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht