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   BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01   

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BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01 (https://dejure.org/2003,4849)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2003 - 2 BvR 940/01 (https://dejure.org/2003,4849)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 2 BvR 940/01 (https://dejure.org/2003,4849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Gebot effektiven Rechtsschutzes; Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens; Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Beschwer

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei behaupteter überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 1 a, EStG § 32 Abs 7, EStG § 33 c, EStG § 53
    Besucherfreibetrag; Kinderbetreuung; Kindererziehung; Rückwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 33
  • NVwZ-RR 2004, 2
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 22.02.2001 - VI R 115/96

    Kinderbetreuung; Neuregelung für die Vergangenheit; Besucherfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 2001 - VI R 115/96 -.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    Dieses Gebot verlangt, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    Trotz Aufhebung der grundrechtsverletzenden Maßnahme oder nach Beendigung der Grundrechtsverletzung besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen, etwa dann, wenn die Beeinträchtigung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der nach regelmäßigem Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 74, 163 ; 81, 138 ), wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 84, 212 ; 85, 36 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 52, 42 ; 56, 99 ; 83, 341 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 - 1 BvR 273/88 -, BB 1988, S. 1716) oder wenn z.B. der Beschwerdeführer im Vertrauen auf eine baldige Entscheidung Investitionen getätigt hat (so Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 - 1 BvR 273/88 -, BB 1988, S. 1716).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    Trotz Aufhebung der grundrechtsverletzenden Maßnahme oder nach Beendigung der Grundrechtsverletzung besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen, etwa dann, wenn die Beeinträchtigung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der nach regelmäßigem Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 74, 163 ; 81, 138 ), wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 84, 212 ; 85, 36 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 52, 42 ; 56, 99 ; 83, 341 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 - 1 BvR 273/88 -, BB 1988, S. 1716) oder wenn z.B. der Beschwerdeführer im Vertrauen auf eine baldige Entscheidung Investitionen getätigt hat (so Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 - 1 BvR 273/88 -, BB 1988, S. 1716).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 2 BvR 348/81

    Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    Ein (bleibender) Nachteil (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 1981 - 2 BvR 348/81 -, EuGRZ 1982, S. 75 f.) ist nicht gerügt.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    Trotz Aufhebung der grundrechtsverletzenden Maßnahme oder nach Beendigung der Grundrechtsverletzung besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen, etwa dann, wenn die Beeinträchtigung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der nach regelmäßigem Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 74, 163 ; 81, 138 ), wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 84, 212 ; 85, 36 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 52, 42 ; 56, 99 ; 83, 341 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 - 1 BvR 273/88 -, BB 1988, S. 1716) oder wenn z.B. der Beschwerdeführer im Vertrauen auf eine baldige Entscheidung Investitionen getätigt hat (so Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 - 1 BvR 273/88 -, BB 1988, S. 1716).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beschwerdebegründung nicht entsprechend den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG ausreichend substantiiert und schlüssig die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch die angegriffene finanzgerichtliche Entscheidung aufzeigt (vgl. z.B. BVerfGE 28, 17 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    Trotz Aufhebung der grundrechtsverletzenden Maßnahme oder nach Beendigung der Grundrechtsverletzung besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen, etwa dann, wenn die Beeinträchtigung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der nach regelmäßigem Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 74, 163 ; 81, 138 ), wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 84, 212 ; 85, 36 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 52, 42 ; 56, 99 ; 83, 341 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 - 1 BvR 273/88 -, BB 1988, S. 1716) oder wenn z.B. der Beschwerdeführer im Vertrauen auf eine baldige Entscheidung Investitionen getätigt hat (so Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 - 1 BvR 273/88 -, BB 1988, S. 1716).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Bedeutung der Sache für die Parteien, die Schwierigkeit der Sachmaterie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, EuGRZ 2000, S. 491 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88

    Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung der Rente aus der

    Abgesehen davon, dass der Vortrag der Beschwerdeführer kaum eine Überprüfung der von ihnen gerügten überlangen Verfahrensdauer ermöglicht, da in jene Prüfung stets alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, einzubeziehen sind (vgl. BVerfGK 2, 33 ), haben die Beschwerdeführer bereits nicht dargelegt, inwiefern sie durch die Verfahrensdauer vor dem Finanzgericht nach Abschluss des Verfahrens noch belastet sein sollen (vgl. BVerfGK 2, 33 ).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08

    Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens

    Zwar ist nach Abschluss des Verfahrens durch die Nichtzulassung der Berufung Erledigung eingetreten, da die Beschwer nicht mehr fortdauert; damit ist grundsätzlich auch das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (vgl. BVerfGK 2, 33 ).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überlanges Zivilverfahren -

    a) Nach Beendigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen fort, etwa dann, wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 91, 125 ; BVerfGK 2, 33 m.w.N.) oder wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (vgl. BVerfGE 104, 220 ).
  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 3 ZB 15.1614

    Kein Zulassungsgrund für die Berufung bei Nichtanerkennung von

    Denn § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verpflichtet nur zur Angabe der die richterliche Überzeugung leitenden Gründe; deshalb muss nicht jedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich beschieden werden (BVerfG, B.v. 6.10.2003 - 2 BvR 940/01 - juris).
  • OVG Sachsen, 09.10.2023 - 6 A 518/21

    Anhörungsrüge; Prozesskostenhilfe; rechtliches Gehör

    Dies ist vor allem dann nicht erforderlich, wenn das Vorbringen nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Oktober 2003 - 2 BvR 940/01 -, NVwZ-RR 2004, 3 f.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 09.10.2023 - 6 D 38/21

    Anhörungsrüge; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; rechtliches Gehör

    Dies ist vor allem dann nicht erforderlich, wenn das Vorbringen nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Oktober 2003 - 2 BvR 940/01 -, NVwZ-RR 2004, 3 f.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Dienstleistungszeugnis über die

    Trotz der erheblichen Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hätte die Beschwerdeführerin danach im Einzelnen darlegen müssen, dass und warum die Verfahrensdauer verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar war (vgl. hierzu BVerfGK 2, 33 ).
  • BVerfG, 10.01.2023 - 1 BvR 1346/22

    Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden betreffend die Dauer zweier

    Dem Gericht steht für die Bearbeitung anhängiger Verfahren grundsätzlich ein Ermessensspielraum zu, innerhalb dessen es aufgrund eigener Gewichtung dieser Faktoren Prioritäten in Abweichung von der Reihenfolge des Eingangs setzen kann (vgl. BVerfGE 55, 349 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2005 - 2 BvR 1610/03 -, Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2003 - 2 BvR 940/01 -, Rn. 4).
  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt solche etwa an, "wenn die Beeinträchtigung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der nach regelmäßigem Geschäftsgang eine Entscheidung des BVerfG kaum erlangt werden kann ..., wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern ..., wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist ... oder wenn z.B. der Beschwerdeführer im Vertrauen auf eine baldige Entscheidung Investitionen getätigt hat ..." (NVwZ-RR 2004, 2, 3 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01

    Steuerminderung für die Kosten einer gütlichen Einigung und Unterhaltszahlungen

    Die gegen ein anderes BFH-Urteil vom 22.2.2001 VI R 115/96 ( BFH/NV 2001, 1110 ) anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 940/01 spricht nicht dagegen.
  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

  • VerfG Brandenburg, 10.03.2005 - VfGBbg 52/04

    Beschwerdefrist; Fristversäumung; Gegenvorstellung; Beschwerdebefugnis;

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