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   BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11   

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BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11 (https://dejure.org/2012,37301)
BVerfG, Entscheidung vom 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11 (https://dejure.org/2012,37301)
BVerfG, Entscheidung vom 01. November 2012 - 2 BvR 1235/11 (https://dejure.org/2012,37301)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 266 Abs. 1 StGB
    Bestimmtheitsgebot (Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot; verfassungsrechtliche Kontrolldichte); Untreue (Nachteil: wirtschaftliches Verständnis, Normativierung, subjektiver bzw. individueller Schadenseinschlag, Kompensation); Haushaltsuntreue (Gemeinde; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auslegung von § 266 Abs 1 StGB unter Verschleifung des Nachteils- mit dem Pflichtwidrigkeitsmerkmal verletzt Analogieverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, GemO BY 1998, § 266 Abs 1 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung von § 266 Abs 1 StGB unter Verschleifung des Nachteils- mit dem Pflichtwidrigkeitsmerkmal verletzt Analogieverbot - hier: Annahme eines Vermögensnachteils aufgrund pflichtwidriger Kreditaufnahme beachtet strafbegrenzende Funktion des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, GemO BY 1998, § 266 Abs 1 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung von § 266 Abs 1 StGB unter Verschleifung des Nachteils- mit dem Pflichtwidrigkeitsmerkmal verletzt Analogieverbot - hier: Annahme eines Vermögensnachteils aufgrund pflichtwidriger Kreditaufnahme beachtet strafbegrenzende Funktion des ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfassungsverstoßes bei der Annahme strafrechtlicher Untreue im Falle der Aufnahme von Krediten entgegen den Bestimmungen einer Haushaltssatzung und einer Gemeindeordnung; Verursachung eines Vermögensnachteils durch Kreditaufnahme

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung von § 266 Abs 1 StGB unter Verschleifung des Nachteils- mit dem Pflichtwidrigkeitsmerkmal verletzt Analogieverbot - hier: Annahme eines Vermögensnachteils aufgrund pflichtwidriger Kreditaufnahme beachtet strafbegrenzende Funktion des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 2
    Vorliegen eines Verfassungsverstoßes bei der Annahme strafrechtlicher Untreue im Falle der Aufnahme von Krediten entgegen den Bestimmungen einer Haushaltssatzung und einer Gemeindeordnung; Verursachung eines Vermögensnachteils durch Kreditaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Entgrenzung der Tatbestandsmerkmale der Untreue iSd § 266 Abs. 1 StGB - Ein rechtswidrig aufgenommener Kredit ist bei einer marktüblichen Verzinsung grundsätzlich kein Vermögensnachteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bürgermeister ist bei Kreditaufnahme ohne Erweiterung dauerhaft überschrittenen Haushaltsrahmens nicht unbedingt wegen Untreue strafbar

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 04.12.2012)

    Ex-Landrat von Pfaffenhofen Schäch kämpft um seine Ehre

  • donaukurier.de (Pressebericht, 08.11.2012)

    Der letzte Trumpf sticht

  • hallertau.info (Pressemeldung, 08.11.2012)

    Bundesverfassungsgericht gibt Schäch-Beschwerde statt

  • merkur-online.de (Pressebericht, 28.11.2012)

    Folgenschweres Fehlurteil: Ex-Landrat kämpft um seinen Ruf

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Haushaltsuntreue nach der Schäch-Entscheidung des BVerfG (Friedrich Florian Steinert; HRRS 2014, 58)

Sonstiges (2)

  • hallertau.info (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.02.2013)

    Landrat a.D. Josef Schäch erhält rückwirkend wieder Bezüge

  • donaukurier.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 27.01.2014)

    Wolnzach: Gemeinderat sieht kein Fehlverhalten gegenüber Josef Schäch und Wolfgang Zwack

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 114
  • NJW 2013, 365
  • NZG 2013, 195
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen - etwa bei einem ohne weiteres greifbaren Mindestschaden - abgesehen, werden die Strafgerichte den von ihnen angenommenen Nachteil der Höhe nach beziffern und dessen Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darlegen müssen (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    So kann beispielsweise die Verwendung des anvertrauten Vermögens zu verbotenen Zwecken nicht per se als nachteilsbegründend angesehen werden; vielmehr bleibt es auch in solchen Fällen erforderlich, zu prüfen, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilhaft war ( BVerfGE 126, 170 ).

    Dies ändert aber nichts an der Verantwortung der Gerichte für die Auslegung und Anwendung des Strafrechts (vgl. BVerfGE 126, 170 ), die vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nur im Hinblick auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überprüft werden.

    Das Bundesverfassungsgericht kann danach eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots des Art. 103 Abs. 2 GG nur in Fällen handgreiflicher Defizite bei der Auslegung und Anwendung von Strafrechtsnormen feststellen (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Die dabei vorgenommene Fallgruppenbildung dient nicht zuletzt der Konkretisierung des Nachteilsmerkmals und ist daher geeignet, den Anwendungsbereich des Untreuetatbestandes im Sinne des Bestimmtheitsgebots zu begrenzen (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Die mit einer Darlehensaufnahme begründeten Zinsverpflichtungen können daher in verfassungsrechtlich zulässiger Weise als Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB gewertet werden, wenn der Kreditbetrag für den Kreditnehmer gemessen an den genannten Kriterien subjektiv wertlos ist (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Letzteres würde das Bestimmtheitsgebot verletzen, weil das Tatbestandsmerkmal des Nachteils unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG in dem der Pflichtwidrigkeit aufgegangen wäre (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Da beiden angegriffenen Entscheidungen im Umfang der Aufhebung gleichermaßen eine mit Art. 103 Abs. 2 GG nicht zu vereinbarende Anwendung des Untreuetatbestandes zugrunde liegt, genügt eine Beschränkung des Aufhebungsumfangs auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs nicht (vgl. BVerfGE 126, 170 ; BVerfGK 14, 177 ).

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

  • BGH, 18.11.1986 - 1 StR 536/86

    Freispruch vom Vorwurf der Untreue - Eigenmächtiger Abschluß von

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    In der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass auch dann, wenn einer eingegangenen Verpflichtung eine objektiv gleichwertige Leistung gegenübersteht, ein Vermögensnachteil nach den Grundsätzen des subjektiven beziehungsweise individuellen Schadenseinschlags in Betracht kommen kann (vgl. für den Fall einer Nachteilszufügung durch pflichtwidrige Verwendung von Haushaltsmitteln BGHSt 43, 293 ; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00 -, NStZ 2001, S. 248 ; BGH, Urteil vom 18. November 1986 - 1 StR 536/86 -, BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vorsatz 1; s. auch Perron, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 28. Aufl. 2010, § 266 Rn. 43 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    Zwar entstammen diese Wendungen teilweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Untreue bei zweckwidriger Verwendung öffentlicher Gelder (vgl. BGHSt 40, 287 ).
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    In der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass auch dann, wenn einer eingegangenen Verpflichtung eine objektiv gleichwertige Leistung gegenübersteht, ein Vermögensnachteil nach den Grundsätzen des subjektiven beziehungsweise individuellen Schadenseinschlags in Betracht kommen kann (vgl. für den Fall einer Nachteilszufügung durch pflichtwidrige Verwendung von Haushaltsmitteln BGHSt 43, 293 ; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00 -, NStZ 2001, S. 248 ; BGH, Urteil vom 18. November 1986 - 1 StR 536/86 -, BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vorsatz 1; s. auch Perron, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 28. Aufl. 2010, § 266 Rn. 43 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00

    Freispruch eines Staatssekretärs und zweier Ministerialbeamter vom Vorwurf der

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    In der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass auch dann, wenn einer eingegangenen Verpflichtung eine objektiv gleichwertige Leistung gegenübersteht, ein Vermögensnachteil nach den Grundsätzen des subjektiven beziehungsweise individuellen Schadenseinschlags in Betracht kommen kann (vgl. für den Fall einer Nachteilszufügung durch pflichtwidrige Verwendung von Haushaltsmitteln BGHSt 43, 293 ; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00 -, NStZ 2001, S. 248 ; BGH, Urteil vom 18. November 1986 - 1 StR 536/86 -, BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vorsatz 1; s. auch Perron, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 28. Aufl. 2010, § 266 Rn. 43 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 592/10

    Verurteilung des Bürgermeisters und des Kämmerers einer Gemeinde wegen Untreue

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    Das Urteil des Landgerichts München II vom 16. Juni 2010 - W5 KLs 65 Js 38937/08 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2011 - 1 StR 592/10 - verletzen die Beschwerdeführer jeweils in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes, soweit das Landgericht München II sie in den Fällen III.2.a) und III.2.b) der Urteilsgründe verurteilt und der Bundesgerichtshof ihre Revisionen gegen die Verurteilung in diesen beiden Fällen verworfen hat.
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

  • BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Unbeschadet weiterer denkbarer, am Wortsinn orientierter Sachverhaltskonstellationen, deren Herausbildung der Gesetzgeber damit der fachgerichtlichen Rechtsprechung überantwortet hat (vgl. dazu BVerfGE 126, 170, 208 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. November 2012 - 2 BvR 1235/11, NJW 2013, 365, 367), ist das Tatbestandsmerkmal der Hilflosigkeit nach dem Wortsinn und dem gesetzgeberischen Willen jedenfalls dann gegeben, wenn ein Mensch aktuell Opfer einer mit Gewalt oder unter Drohungen gegen Leib oder Leben ausgeübten Straftat ist und deshalb der Hilfe bedarf oder sich in einer Entführungs- oder Bemächtigungssituation befindet.
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

    bb) Die als Gegenleistung für die Zahlungsverpflichtung ab 4. Dezember 2015 erbrachten Dienstleistungen der Detektei könnten für die Stadt H. unter dem Gesichtspunkt des - auch bei der Haushaltsuntreue relevanten (vgl. BVerfG, NJW 2013, 365, 367 mwN) - persönlichen Schadenseinschlags dann ohne kompensierbaren Wert gewesen sein, wenn sie aus Sicht der Stadt aufgrund der konkreten Situation subjektiv wertlos gewesen wären (vgl. zur Problematik ausführlich auch Schünemann, Leipziger Praxiskommentar Untreue, § 266 Rn. 293 ff. mwN).
  • BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12

    Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung

    Damit werde das Tatgericht den in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 126, 170, 194 ff.; BVerfG, NJW 2012, 907, 915 ff.; BVerfG StraFo 2012, 496 ff.) zur Untreue (§ 266 StGB) gestellten Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes (Art. 103 Abs. 2 GG), die auf die Steuerhinterziehung übertragbar seien, nicht gerecht.

    b) Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Untreue (§ 266 StGB) und den Betrug (§ 263 StGB), insbesondere hinsichtlich der Merkmale "Vermögensnachteil" bzw. "Vermögensschaden" (BVerfGE 126, 170, 194 ff.; BVerfG NJW 2012, 907, 915 f.; BVerfG StraFo 2012, 496, 497 f.), gibt keinen Anlass, von dem bisherigen Verständnis des "nicht gerechtfertigten Steuervorteils" nach § 370 Abs. 1 AO sowie den zu dessen Vorliegen erforderlichen Feststellungen abzugehen.

    aa) Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Art. 103 Abs. 2 GG für die Auslegung von Strafnormen u.a. ein Verschleifungsverbot ab (vgl. BVerfGE 92, 1, 16 f.; BVerfGE 126, 170, 198; BVerfG StraFo 2012, 496, 497).

    Merkmale des Straftatbestandes dürfen daher selbst innerhalb der durch den Wortsinn gebildeten äußersten Auslegungsgrenze nicht so ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen (BVerfGE 126, 170, 198; BVerfG StraFo 2012, 496, 497).

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Zwar können normative Gesichtspunkte bei der Feststellung eines Vermögensnachteils durchaus eine Rolle spielen, dürfen aber wirtschaftliche Überlegungen nicht verdrängen, so dass es auch bei einer Verwendung des anvertrauten Vermögens zu verbotenen Zwecken der Prüfung bedarf, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilhaft war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517, 519 und vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09 aaO Rn. 42 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. November 2012 - 2 BvR 1235/11, NJW 2013, 365, 366 und vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, BVerfGE 126, 170, 212).

    Dies würde der vom Bundesverfassungsgericht geforderten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. November 2012 - 2 BvR 1235/11 aaO und vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 aaO) wirtschaftlichen Betrachtung nicht gerecht.

  • BGH, 11.06.2015 - 2 StR 186/15

    Betrug (Vermögensschaden: individueller Schadenseinschlag)

    Zwar kann grundsätzlich - unabhängig davon, welchen objektiven Wert eine dem Opfer zugeflossene Gegenleistung hat und ob dadurch im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtsaldierung die durch die eigenen Aufwendungen bewirkte Minderung des Vermögens ausgeglichen wird - ein Schaden nach den Grundsätzen des subjektiven oder individuellen Schadenseinschlags angenommen werden (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit im Allgemeinen BVerfG NJW 2013, 365).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13

    Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot,

    Eine solche Begründung der Pflichtwidrigkeit, auf die das Tatgericht in der Sache abstellt, wäre bei fehlender sonstiger Pflicht zur Zuführung auf ein Anderkonto mit dem aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden sog. Verschleifungs- oder Entgrenzungsverbot (BVerGE 126, 170, 198; BVerfG NJW 2013, 365, 366) nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13

    Prozess um Geschäftsgebaren beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband muss

    Dass der OOWV die Forderungen auch nach dem Zeitpunkt, in dem der Angeklagte F. infolge seiner Kenntniserlangung deren Bestehen hätte offenbaren müssen, aufgrund der fortbestehenden Unkenntnis der maßgeblichen Entscheidungsträger (die Angeklagten als Schuldner müssen insoweit außer Betracht bleiben) bis zur letztendlichen Zahlung durch den Angeklagten F. weiterhin nicht geltend machte, hat den Wert dieser Vermögensbestandteile des Verbands auch nicht in bezifferbarer Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 -2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.; Beschluss vom 7.Dezember 2011 -2BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, BVerfGE 130, 1, 47; Beschluss vom 1.November 2012 -2 BvR 1235/11, NJW 2013, 365, 366; LK/Tiedemann, StGB, 12.Aufl., § 263 Rn.158) im Sinne einer schadensgleichen Gefährdung vermindert.
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen - etwa bei einem ohne Weiteres greifbaren Mindestschaden - abgesehen, werden die Strafgerichte den von ihnen angenommenen Nachteil der Höhe nach beziffern und dessen Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darlegen müssen (BVerfG NJW 2013, 365).
  • OLG Celle, 18.07.2013 - 1 Ws 238/13

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer vertraglich vereinbarten Freigabe von

    Diese Ansicht birgt nämlich die Gefahr eines Verstoßes gegen das Verbot der Verschleifung und Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen (vgl. BVerfGE 87, 209, 229; 92, 1, 16f.; BVerfG StraFo 2012, 496) in sich, weil durch das Tatbestandsmerkmal der Vermögensbetreuungspflicht zugleich dasjenige der Pflichtverletzung mitverwirklicht wird.
  • OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 254/13

    Anforderungen an die Feststellung eines Vermögensnachteils bei Untreue

    Die Strafkammer hat dazu bereits auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 01.11.2012 (2 BvR 1235/11) verwiesen, nach der bei der Auslegung des § 266 StGB eigenständige Feststellungen zum Bestehen eines Nachteils nach folgender Maßgabe zu treffen sind:.
  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RBs 302/16

    Pflicht zur Speicherung der Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgeräts eines

  • LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15

    Bestechlichkeit in Mittäterschaft als Amtsträger; Durchführung von sog.

  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

  • BGH, 14.05.2020 - 1 StR 147/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu den Anforderungen

  • LG Bonn, 20.03.2013 - 21 KLs 6/13

    Eröffnung des Strafverfahrens gegen den Vorsitzenden des Deutschen

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