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   BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11   

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BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11 (https://dejure.org/2013,51943)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2013 - 1 BvR 423/11 (https://dejure.org/2013,51943)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 (https://dejure.org/2013,51943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG offen hält

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG offen hält

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 300
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Die von der Beschwerdeführerin erhobene Anhörungsrüge war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde hinauszuschieben, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; stRspr).

    b) Die Anhörungsrüge gehört jedoch dann nicht zum Rechtsweg, wenn sie von vornherein aussichtslos und damit unzumutbar war (vgl. zur Frist: BVerfGE 5, 17 ; 9, 3 ; 48, 341 ; speziell zur Anhörungsrüge: BVerfGK 11, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5).

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf von vornherein, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2001 - 1 BvR 1976/01 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5), also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. BVerfGE 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, juris, Rn. 20).

    c) Wenn ein Rechtsbehelf nicht eingelegt werden muss, weil er offensichtlich unzulässig ist, schiebt er auch den Beginn der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht hinaus (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; stRspr).

  • BVerfG, 04.09.2007 - 2 BvR 1311/05
    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Geht es um eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, gehört zum Rechtsweg deshalb grundsätzlich auch die Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG (vgl. BVerfGK 11, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 2).

    b) Die Anhörungsrüge gehört jedoch dann nicht zum Rechtsweg, wenn sie von vornherein aussichtslos und damit unzumutbar war (vgl. zur Frist: BVerfGE 5, 17 ; 9, 3 ; 48, 341 ; speziell zur Anhörungsrüge: BVerfGK 11, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5).

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf von vornherein, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2001 - 1 BvR 1976/01 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5), also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. BVerfGE 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Die von der Beschwerdeführerin erhobene Anhörungsrüge war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde hinauszuschieben, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; stRspr).

    b) Die Anhörungsrüge gehört jedoch dann nicht zum Rechtsweg, wenn sie von vornherein aussichtslos und damit unzumutbar war (vgl. zur Frist: BVerfGE 5, 17 ; 9, 3 ; 48, 341 ; speziell zur Anhörungsrüge: BVerfGK 11, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5).

    c) Wenn ein Rechtsbehelf nicht eingelegt werden muss, weil er offensichtlich unzulässig ist, schiebt er auch den Beginn der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht hinaus (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Geht es um eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, gehört zum Rechtsweg deshalb grundsätzlich auch die Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG (vgl. BVerfGK 11, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 2).

    b) Die Anhörungsrüge gehört jedoch dann nicht zum Rechtsweg, wenn sie von vornherein aussichtslos und damit unzumutbar war (vgl. zur Frist: BVerfGE 5, 17 ; 9, 3 ; 48, 341 ; speziell zur Anhörungsrüge: BVerfGK 11, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGK 13, 496 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris, Rn. 13; i.E. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGK 13, 496 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris, Rn. 13; i.E. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGK 13, 496 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris, Rn. 13; i.E. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGK 13, 496 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris, Rn. 13; i.E. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    aa) Werden mit einer Anhörungsrüge lediglich angebliche und durch ein Rechtsbehelfsgericht nicht geheilte Gehörsverstöße gerügt, also perpetuierte Gehörsverstöße beklagt, herrscht mittlerweile in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Lehre Einigkeit darüber, dass eine solche Rüge unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06 -, juris, Rn. 1 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Verfassungsbeschwerden, die erst innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge erhoben wurden, sind deshalb verfristet (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 115 ; 11, 203 ff.; 13, 480 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

  • BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06

    Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im

  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

  • BVerfG, 06.12.2001 - 1 BvR 1976/01

    Offensichtlich unzulässiges fachgerichtliches Rechtsmittel setzt Monatsfrist des

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer, von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch zu machen, wenn nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 91, 93 ; BVerfGK 20, 300 ).

  • BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15

    Versäumnis der Monatsfrist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde

    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).

  • BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nämlich nur vor Fehlern des Verfahrens, kann jedoch nicht dafür herangezogen werden, das Ergebnis der richterlichen Entscheidungsfindung zu rügen (vgl BVerfG Beschluss vom 21.4.2013 - 1 BvR 423/11 - Juris RdNr 14).

    Wie bereits ausgeführt, kann Art. 103 GG jedoch nicht dafür bemüht werden, das Ergebnis der richterlichen Entscheidungsfindung als unzutreffend zu rügen (vgl BVerfG Beschluss vom 21.4.2013 - 1 BvR 423/11 - Juris RdNr 14).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache und unzulässige

    Die Anhörungsrüge ist offensichtlich unzulässig, wenn in der Sache kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht wird (BVerfGK 20, 300 ).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden

    Die Anhörungsrüge ist offensichtlich unzulässig, wenn in der Sache kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht wird (BVerfGK 20, 300 ).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Eine offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge gehört nämlich nicht zum Rechtsweg, weil sich sonst für den Beschwerdeführer die Möglichkeit ergeben würde, durch Einlegung eines solchen Rechtsbehelfs den Ablauf der mit der letztinstanzlichen Entscheidung in Gang gesetzten Frist zu verhindern (vgl. BVerfG vom 14.5.2007 BVerfGK 11, 203; vom 21.4.2013 BVerfGK 20, 300).

    Das ist bei einer Anhörungsrüge insbesondere der Fall, wenn mit ihr lediglich durch ein Rechtsbehelfsgericht nicht geheilte, also perpetuierte Gehörsverstöße gerügt werden oder in der Sache gar kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör geltend gemacht wird (vgl. BVerfG vom 21.4.2013 BVerfGK 20, 300/302; vom 25.9.2020 - 2 BvR 854/20 - juris Rn. 21).

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Eine Anhörungsrüge ist unter anderem aussichtslos, wenn mit ihr lediglich durch ein Rechtsbehelfsgericht nicht geheilte, also perpetuierte Gehörsverstöße der Vorinstanzen gerügt werden oder wenn in der Sache gar kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht wird (vgl. BVerfGK 20, 300 ).
  • BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat

    Die Anhörungsrüge ist von vorne herein aussichtslos, wenn sie verfristet ist, wenn mit ihr lediglich durch ein Rechtsbehelfsgericht nicht geheilte, also perpetuierte Gehörsverstöße gerügt werden oder wenn in der Sache gar kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht wird (vgl. BVerfGK 20, 300 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet

    Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Anhörungsrüge verfristet ist, wenn mit ihr lediglich durch ein Rechtsbehelfsgericht nicht geheilte, also perpetuierte Gehörsverstöße gerügt werden oder wenn in der Sache gar kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, Rn. 8 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Dementsprechend schieben sie im Fall ihrer Einlegung aber auch nicht den Beginn der Beschwerdefrist hinaus (zu § 93 Abs. 1 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris, Rn. 8 f., m. w. N., stRspr des BVerfG).

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf von vornherein, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist, also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris, Rn. 8, m. w. N.).

    Eine Anhörungsrüge, die auf eine Fortführung des Verfahrens nicht zumindest auch wegen einer Gehörsverletzung zielt, ist unstatthaft (vgl. etwa Flint, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage 2017, § 178a SGG Rn. 49; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris, Rn. 11, m. w. N.).

  • BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22

    Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion wegen

  • VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

  • BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1784/16

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes bei der Anwendung des

  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich

  • VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20

    Ahndung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • BVerfG, 31.10.2019 - 2 BvR 1339/19

    Lockerungen im Strafvollzug und ausländerrechtlicher Status

  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 141/14

    Ausreiseaufforderung durch NPD-Mitglied verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Amtshaftungsprozess eines

  • VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs 2 S 1

  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich

  • BVerfG, 23.05.2017 - 1 BvR 1617/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Entziehung einer vorläufigen und

  • VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 101/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

  • BGH, 08.06.2016 - XI ZR 268/15

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen einen Senatsbeschluss; Rüge einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 49/19

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

  • BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19

    Erfolgloser Eilantrag auf Erlass eines Vorführungsbefehls (keine Offenhaltung der

  • BGH, 02.09.2015 - XI ZR 280/14

    Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 15/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschluss über

  • BVerfG, 12.10.2020 - 2 BvR 2460/18

    Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung unzulässig

  • BVerfG, 10.07.2018 - 1 BvR 1360/16

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge ist nicht Teil

  • BVerfG, 09.10.2018 - 2 BvR 2354/17

    Versagung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der

  • VerfGH Thüringen, 12.04.2023 - VerfGH 15/22

    Unzulässige, da nicht den Begründungsanforderungen genügende

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