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   BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03   

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https://dejure.org/2004,11174
BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03 (https://dejure.org/2004,11174)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03 (https://dejure.org/2004,11174)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 1226/03 (https://dejure.org/2004,11174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung der Auslagenerstattung im Rahmen einer Verfahrenseinstellung; Bestehendes Verfahrenshindernis; Verstoß gegen das Willkürverbot und Unschuldsvermutung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; MRK Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Auslagenerstattung bei Einstellung des Strafverfahrens mangels Strafantrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 229
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ss 367/03

    Untreue, Strafantrag, nicht eheliche Lebensgemeinschaft, Antragsberechtigter,

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/2003 -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/2003 - verletzt die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03
    Willkür ist vielmehr erst dann gegeben, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; 96, 189 ).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03
    Im Rahmen der Ermessensentscheidung wird dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen und ersterenfalls regelmäßig ein Erstattungsanspruch des Angeschuldigten angenommen (vgl. Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 467 Rn. 57 f. m.w.N.; Degener, in: SK-StPO, § 467 Rn. 30; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 467, Rn. 18; Stöckel, in: KMR, StPO, § 467, Rn. 38; Franke, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 467 Rn. 10 b; Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 467, Rn. 13; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Aufl., § 467, Rn. 11; BGH, wistra 1984, S. 62, 63; a.A. für den Fall, dass das von Anfang an bestehende Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung erkennbar war, OLG Frankfurt, NJW 1971, S. 818).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03
    Willkür ist vielmehr erst dann gegeben, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03
    Soweit die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem Beschluss vom 6. Februar 1995 (- 2 BvR 2588/93 -, NStZ-RR 1996, S. 45, 46) einen Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) durch die Versagung der Auslagenerstattung bei einer Verfahrenseinstellung wegen eines von vornherein erkennbaren Verfahrenshindernisses verneinte, lag dort - anders als hier - der Auslagenentscheidung entsprechend dem Wortlaut des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO eine Ermessensausübung zu Grunde.
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03
    Willkür ist vielmehr erst dann gegeben, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03
    Willkür ist vielmehr erst dann gegeben, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; 96, 189 ).
  • OLG Hamm, 24.11.1970 - 3 Ss OWi 1043/70
    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03
    Im Rahmen der Ermessensentscheidung wird dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen und ersterenfalls regelmäßig ein Erstattungsanspruch des Angeschuldigten angenommen (vgl. Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 467 Rn. 57 f. m.w.N.; Degener, in: SK-StPO, § 467 Rn. 30; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 467, Rn. 18; Stöckel, in: KMR, StPO, § 467, Rn. 38; Franke, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 467 Rn. 10 b; Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 467, Rn. 13; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Aufl., § 467, Rn. 11; BGH, wistra 1984, S. 62, 63; a.A. für den Fall, dass das von Anfang an bestehende Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung erkennbar war, OLG Frankfurt, NJW 1971, S. 818).
  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Zum Verfahrenshindernis als alleinigem der Verurteilung entgegenstehenden Umstand müssen demnach weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeschuldigten die Auslagenerstattung zu versagen (BVerfGK 3, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris, Rn. 21).

    Da das Oberlandesgericht Düsseldorf somit entgegen dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und in Verkennung des Ausnahmecharakters des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO kein Ermessen ausgeübt hat, ist die Auslagenentscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar und stellt sich daher als willkürlich dar (vgl. BVerfGK 3, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris, Rn. 24).

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Zum Verfahrenshindernis als alleinigem der Verurteilung entgegenstehenden Umstand müssen demnach weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeschuldigten die Auslagenerstattung zu versagen (BVerfGK 3, 229 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 1992 - 2 BvR 1941/89 -, juris, Rn. 26).

    Nach wohl überwiegender Ansicht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen (BVerfGK 3, 229 ; OLG Thüringen, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 1 Ws 195/05 -, juris, Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 2 Ws 66/09 -, juris, Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014, a.a.O., Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 467 Rn. 18).

    Da bereits der Verstoß gegen das Willkürverbot jeweils zur Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse führt - im Falle des Beschlusses des Landgerichts gemäß dem Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers beschränkt auf die Auslagenentscheidung -, kann letztlich dahinstehen, ob in der Begründung der genannten Beschlüsse zugleich ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung liegt (vgl. BVerfGK 3, 229 ).

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Da es bereits den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO entspricht, dass der Verurteilung lediglich ein Verfahrenshindernis entgegensteht, müssen hierzu weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeklagten die Auslagenerstattung zu versagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13, NStZ-RR 2016, 159 f.; Beschluss vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 1226/03, Rn. 16; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 467 Rn. 56; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 467 Rn. 18).
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