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   BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04   

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https://dejure.org/2004,1236
BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04 (https://dejure.org/2004,1236)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04 (https://dejure.org/2004,1236)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2004 - 1 BvQ 6/04 (https://dejure.org/2004,1236)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Sofortvollzug eines Versammlungsverbotes - Tatbestand der Volksverhetzung - Schutz der Menschenwürde judischer Mitbürger

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; StGB § 130 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; VersG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8 Abs. 1; VersG § 15 Abs. 1
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.3.2004)

    Verbot von NPD-Aufmarsch gegen neue Synagoge // Behrens: "Meilenstein im Kampf gegen Rechtsextremismus"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 97
  • NJW 2004, 3032 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1111
  • DVBl 2004, 697
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 5 B 392/04

    Verbot der NPD-Demonstrationen in Bochum am 13. und 20. März 2004

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04
    unter Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2004 - 5 B 392/04 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Bochum vom 30. Januar 2004 - VL 1.2-231-1/2004 - wieder herzustellen,.
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04
    Der Antragsteller muss einkalkulieren, dass Aufrufe Einfluss auf die Teilnehmerschaft einer Versammlung und das erwartbare Verhalten der Versammlungsteilnehmer haben, und gegebenenfalls deutliche Signale setzen, um dem Eindruck entgegenzuwirken, sein Anliegen werde in den Aufrufen zutreffend wiedergegeben (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3051 ).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte durch Beschluss vom 12. März 2004 - 1 BvQ 6/04 - den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (DVBl 2004, S. 697 f.).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Etwas anderes gilt, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ).
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