Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2507
BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 (https://dejure.org/2005,2507)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 (https://dejure.org/2005,2507)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 (https://dejure.org/2005,2507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage mangels vorschriftsmäßiger Besetzung bei Beschluss sowie unzureichender Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage - Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts über die Rückforderung von rechtswidrig erbrachten Leistungen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass eines Aussetzungsbeschlusses und Vorlagebeschlusses an das Bundesverfassungsgericht; Vorabentscheidung im Zusammenhang mit der Verfassungsgemäßheit des Fehlens eines Ermessens der Arbeitsverwaltung in Bezug auf die Rücknahme oder Aufhebung ...

  • Judicialis

    SGB III § 122 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB III § ... 330 Abs. 2; ; SGB III § 330 Abs. 3; ; SGB III § 330 Abs. 3 Satz 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81 a Satz 1; ; SGB X § 45; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3; ; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 2; ; SGG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; SGB IV § 1 Abs. 1 Satz 3; ; SGB IV § 76 Abs. 2; ; SGB IV § 76 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage betreffend die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte im Leistungsrecht der Arbeitsförderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 172
  • NJW 2005, 2844 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 801
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    a) Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).

    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss daher nur, wenn die Ausführungen erkennen lassen, dass das Gericht die hiernach gebotene Prüfung vorgenommen hat (vgl. BVerfGE 105, 48 ).

    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    a) Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).

    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf nahe liegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren (vgl. BVerfGE 63, 131 ), gebietet es dabei, dass das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers, bildet, bevor es das Bundesverfassungsgericht anruft.
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Das Sozialgericht hätte insbesondere auch deshalb § 76 Abs. 2 SGB IV in seine Erörterung einbeziehen müssen, weil das Bundessozialgericht für Härtefälle im Arbeitsförderungsrecht ausdrücklich den Erlass als Lösungsweg aufgezeigt hat (so vor allem BSG ">117%20AFG%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 117 AFG Nr. 13, S. 94; ebenso ">152%20AFG%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 152 AFG Nr. 8, S. 25; Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R, SGb 1998, S. 471 f. - Kurzwiedergabe).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvL 16/64

    Spruchkörperbesetzung bei Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1998, 2 BvL 2/97, juris, Rdnr.26; Beschluss vom 15. April 2005, 1 BvL 6/03, juris, Rdnr. 7).

    Ist dies ein Klageverfahren, das durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung nach § 124 Abs. 1 SGG entschieden wird, ist der Beschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zu fassen, § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG kommt insoweit nicht zur Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005, 1 BvL 6/03, juris, Rdnr. 7).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Denn wegen der Abhängigkeit der Vorlage von der im ausgesetzten Verfahren zu treffenden Hauptsache-Entscheidung kommt § 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO, wonach bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung die ehrenamtlichen Richter nicht mitwirken, nicht zur Anwendung (vgl. BVerfGE 34, 52 ; BVerfGK 5, 172 zu § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juli 2010 - 2 BvL 21/08 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 20 A 1923/11

    Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 u. a. -, NVwZ 2005, 801.
  • BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 32.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Aussetzung des Verfahrens;

    Das Gericht hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der es die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (wie BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG).

    Der Senat hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der er die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG m.w.N.).

  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit der Besoldung von

    Ein Gericht kann einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG nur in derjenigen Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; BVerfGK 5, 172 ).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Vorlagebeschluss, EuGH,

    II 6 Der Senat hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der er die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 1 BvL 6/03 und 8/04 NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG m.w.N.).
  • LSG Bayern, 14.08.2008 - L 7 AS 304/07
    Schließlich bestünden noch andere Möglichkeiten, um eventuelle Unbilligkeiten auszugleichen, beispielsweise ein Erlass, Teilerlass oder eine Stundung (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04).
  • SG Koblenz, 10.01.2007 - S 9 AL 302/06

    Kappung der Frist für den Beitritt von langjährig Selbständigen zur gesetzlichen

    Die Kammer - die diese Entscheidung in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern zu treffen hatte (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG; vgl. Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 15.4.2005, 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04, m.w.N.) - ist davon überzeugt, dass die Regelung des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III, angefügt durch Art. 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl I 1007, 1017, ausgegeben zu Bonn am 25.7.2006), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.6.2006, verfassungswidrig ist, nämlich Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt.
  • LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unbeachtlichkeit der gegenüber einem

    Soweit gegen die zwingende Regelung verfassungsrechtliche Bedenken erhoben werden (zB Vorlagebeschlüsse des SG Aurich vom 19.5.2004 - S 5 AL 114/02 und 25.6.2003 - S 5 AL 101/99; Nichtannahme mangels Zulässigkeit der Vorlage: BVerfG, 15.4.2005 - 1 BvL 6/03 und 1 BvL 8/04), weil ein Ermessen selbst in atypischen Fällen nicht eingeräumt ist, kommt dem vorliegend keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - L 9 AL 131/18
    Einem Anspruch auf einen Erlass steht bereits entgegen, dass § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches Viertes Buch (SGB IV) den Erlass der Forderung in das Ermessen des Versicherungsträgers stellt (so insbesondere BVerfG, Beschluss vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03 u.a. - juris Rn. 10; s.a. BSG, Urteil vom 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - juris Rn. 19; von Boetticher, in: jurisPK-SGB IV, 3.Aufl., § 76 Rn. 41).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2011 - L 11/12 AL 118/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2010 - L 13 AS 340/09
  • SG Gelsenkirchen, 03.12.2020 - S 20 AL 51/20
  • BSG, 21.12.2010 - B 4 AS 119/10 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht